Wirtschaft
Wer sich nicht genug bewirbt, wird bestraft
24. März 2003, 12:33Erwerbslose stehen unter Druck, so schnell wie möglich eine neue Arbeit zu finden. Das ist aber gar nicht so einfach, denn es mangelt an Stellen.
Die Arbeitsmarktsituation hat sich drastisch verändert. Der Druck ist überall deutlich zu spüren, Budgets werden gekürzt und Stellen abgebaut. Im Dezember ist die Anzahl der Arbeitslosen nochmals markant gestiegen. Die Zunahme spüren auch die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Beratungsgespräche und gezielte Unterstützung sind so wichtig wie noch nie.
Personalberaterinnen und -berater kontrollieren nicht nur die Stellensuche der Erwerbslosen, sondern sprechen ihnen öfters Mut zu, erteilen Tipps, aber vor allem weisen sie ihnen von Beginn an Stellen zu. Damit tragen sie auch dazu bei, die Arbeitslosen in ihrer persönlichen Situation zu unterstützen. Noch vor einem Jahr war die Anzahl der Dossiers, die pro Personalberater betreut wurden, bedeutend kleiner. Die jetzige Situation beunruhigt, und es sind auch nicht einfach ungelernte Arbeiter, die eine Stelle suchen, sondern vielfach gut ausgebildete und bisher gut verdienende Arbeitskräfte jeder Altersklasse.
Die Arbeit auf dem RAV erfordert von den Personalberaterinnen und -beratern viel Fingerspitzengefühl, Menschenkenntnisse und Einfühlungsvermögen. Gemessen werden die Personalberaterinnen und -berater daher nicht einfach an der Kundenzufriedenheit, zum Beispiel wenn ein Erwerbsloser nach unzähligen Absagen endlich eine Stellen gefunden hat, sondern an anderen Indikatoren. Jeden Monat erstellt das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) eine übersichtliche Statistik über alle RAV im Kanton Zürich.
Auch die RAV stehen unter Leistungsdruck, sie müssen die Bezugsdauer der einzelnen Arbeitslosen möglichst tief halten. Deshalb vermag es auch nicht zu verwundern, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RAV nicht immer unbeschränkt Zeit und Geduld haben.
Stellensuche muss optimiert werden
Wer die Kündigung erhält und nicht bereits während der Kündigungsfrist einen neuen Arbeitsvertrag abschliesst, sollte sich bereits beim RAV anmelden. Innerhalb zweier Wochen nach der Anmeldung erhalten die Stellensuchenden einen Termin für ein Erstgespräch. Das Ziel dieses Beratungsgesprächs ist klar: das Erfassen der aktuellen Situation des oder der Erwerbslosen, Austausch von Informationen, Klären von Fragen, Festlegen der «Spielregeln» und Zuweisen von Stellen. Wer sich beim RAV anmeldet, erhält sofort Unterstützung und erfährt auch, welches seine Pflichten sind, was das Arbeitsamt von ihm oder ihr erwartet, aber auch, was die Stellensuchenden vom RAV erwarten dürfen.
Wer sich während der Kündigungsfrist noch nicht anmelden mag, muss dies spätestens am ersten Tag seiner Arbeitslosigkeit tun, also am ersten Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Personalberater oder die Personalberaterin auf dem RAV verschafft sich zuerst einen Überblick über die Bewerbungsunterlagen. Der Stellenwert dieses persönlichen Leistungsausweises darf gerade in diesen schwierigen Zeiten nicht unterschätzt werden.
Bewerbungscoaching ist notwendig
Deshalb ist oftmals bereits zu Beginn der Erwerbslosigkeit ein so genanntes Bewerbungscoaching nötig, vor allem dann, wenn eine berufliche Neuorientierung sinnvoll ist. Ziel dieser vom RAV verfügten Kurse ist es, die eigenen Bewerbungsunterlagen zu optimieren und den Bewerbungsprozess besser kennen zu lernen. Das Arbeitsamt hat schnell auf die «neuen Stellensuchenden» reagiert und bietet auch für gut qualifizierte Kaderleute mit Hochschulabschluss Bewerbungscoachings an, genauso für die IT-Fachleute, die heute ebenfalls vermehrt Mühe haben, eine neue Stelle zu finden.
Bereits in der Kündigungsfrist müssen Stellen gesucht werden, in der Regel werden ungefähr 10 Bewerbungen pro Monat erwartet. Wer sich bei der Gemeinde oder auf dem RAV anmeldet, wird über die wichtige Pflicht, alles zu unternehmen, um rasch wieder eine Stelle zu finden, umgehend informiert. Deshalb wird gleich beim ersten Termin auf dem RAV nach den Bewerbungsschreiben gefragt und werden die Absagen kontrolliert. Wer nicht genügend Bewerbungen schreibt, wird umgehend aufgefordert, schriftlich zu begründen, wieso er sich nicht auf mehr Stellen beworben hat.
Es liegt sodann im Ermessen des einzelnen Personalberaters, diese Rechtfertigung zu akzeptieren. Gross ist der Ermessensspielraum allerdings nicht, denn das Gesetz sagt, dass Versicherte, die Taggelder beanspruchen, «alles Zumutbare tun müssen, um ihre Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Insbesondere sind sie verpflichtet, Arbeit zu suchen, nötigenfalls auch ausserhalb des bisherigen Berufes.» Begründet nun der Versicherte seine ungenügende Anzahl Bewerbungen damit, dass er im WK war oder dass keine der Stellen seinem Profil entsprochen habe, so hat er eben nicht alles Zumutbare unternommen.
Empfindliche Einbussen
Es ist sicher keine angenehme Arbeit, Erwerbslose mit Einstelltagen zu bestrafen, denn dies bedeutet für die Betroffenen, Ende Monat noch weniger Geld im Portemonnaie zu haben. Bereits ein leichtes Verschulden kann zu 1-15 Einstelltagen führen, und das kann ganz schön ins Budget gehen. Durchschnittlich bekommen Arbeitslose 21,7 Taggelder, das heisst die Arbeitslosenentschädigung wird auf Taggelder umgerechnet. Wer sich nicht ausreichend bewirbt, weil er zum Beispiel auf eine Prüfung lernt, muss mit rund 10 Einstelltagen rechnen. Wer gar eine zumutbare Arbeit ohne entschuldbaren Grund ablehnt, wird mit noch mehr Einstelltagen sanktioniert. Die Strategie für eine rasche Wiedereingliederung der Arbeitslosen ist klar definiert. An diese müssen sich die RAV halten. Nach dem Erstgespräch folgt ungefähr sechs Wochen später ein erneutes Beratungs- und Kontrollgespräch.
Bis zu diesem Zeitpunkt erstellt der Personalberater oder die Personalberaterin eine Grobanalyse samt Grobbeurteilung der Klientin oder des Klienten. Diese beinhaltet die Ausgangslage (Kündigungsgrund, beruflicher Werdegang, Weiterbildungen, Qualität der Zeugnisse), die beruflichen Perspektiven (auf Grund des Alters, des erlernten Berufes, der Erfahrung und der aktuellen Wirtschaftslage), die Art der Massnahmen, die notwendig sind, um die Stellensuche zu optimieren (Deutschkurs, Bewerbungscoaching, PC-Kurs usw.), und sie hält auch die Anzahl und die Qualität der persönlichen Arbeitsbemühungen (PAB) fest.
Finden die Erwerbslosen nicht innerhalb von drei Monaten eine neue Stelle, so werden nicht nur die Erwerbslosen gehalten, die Eigenverantwortung bewusster zu übernehmen, sondern auch die Personalberaterinnen und Personalberater müssen die gemeinsam getroffenen Wiedereingliederungsstrategien intensivieren. Konkret bedeutet dies, dass nun noch detaillierter als in der Grobanalyse realistische Alternativen gesucht und Prioritäten gesetzt werden müssen, damit die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess klappt.
Dabei schwebt das Damoklesschwert über den Häuptern der Personalberaterinnen und -berater. Sie müssen einerseits die Erwerbslosen ermutigen und beraten, andererseits aber auch kontrollieren und sanktionieren, da auch die RAV am «Erfolg der Stellensuchenden» gemessen werden.
An einer raschen und effizienten Wiedereingliederung sind alle Beteiligten interessiert, am meisten sicherlich die Betroffenen selber. Sie erleben in der Zeit der Arbeitslosigkeit alle Gefühle der Stimmungspalette. Zu Beginn spüren sie vielleicht eine Erleichterung, dass der Druck und Stress wegfällt, diese weicht aber bald Wut, Angst, Ohnmacht, Selbstzweifel und Verzweiflung.
Je länger diese Situation andauert, desto öfters verfallen die Langzeitarbeitslosen in Apathie. Oftmals liegt es gar nicht an den Erwerbslosen, dass sie keine Stelle finden, es fehlt vielerorts einfach an bezahlter Arbeit. Es braucht oft viel Zeit, Geduld und daneben noch ein grosse Portion Glück, denn wir leben momentan in einer sehr schwierigen Zeit.
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