Wirtschaft

Saubere Verträge sind gefordert

04. März 2004, 15:21

Viele können oder wollen den wöchentlichen «Kehr» nicht selber machen. Erwünscht sind aber nicht nur geputzte Wohnungen, sondern auch saubere Anstellungsbedingungen.

Unentbehrlich, aber oft nicht versichert: Putzfrauen in der Schweiz.
Unentbehrlich, aber oft nicht versichert: Putzfrauen in der Schweiz.
Von Ruth Eigenmann

Wer wünscht sich nicht eine Perle im Haushalt? Nicht nur Berufstätige leisten sich selbst in schwierigen Zeiten eine Putzfrau, auch viele ältere Menschen sind auf diese Hilfe im Haushalt angewiesen. Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt – und sei dies auch nur für wenige Stunden in der Woche –, ist Arbeitgeber. Auch ohne schriftlichen Vertrag besteht dann ein klares Arbeitsverhältnis, und wer Arbeitgeber ist, der hat Pflichten. So muss er oder sie seine Putzfrau gegen Unfall versichern und die übrigen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Doch dies geht oftmals gar nicht, weil sich viele Frauen und Männer, die ihre Arbeitskraft zum Putzen anbieten, illegal in der Schweiz aufhalten und deshalb nirgends registriert sind. Selbst diejenigen, die in der Schweiz ein Bleibe- und Wohnrecht haben, arbeiten meistens lieber schwarz, also ohne AHV-Abzüge. Damit vergeben sie sich selber ihre Chance, fürs Alter vorzusorgen.

Die Nachfrage ist gross. Die Zürcher Studie «Illegale Hausangestellte in der Region Zürich» zeigt es deutlich: Die Frauen und Männer sind bereits in der Schweiz, und sie arbeiten für Schweizer Haushalte. Illegale Menschen gibt es offiziell nicht, sie haben keine Rechte und keinen Versicherungsschutz. In Inseraten liest man oftmals: «Putze Wohnung, spreche wenig Deutsch». Die Frauen erhalten den Stundenlohn bar auf die Hand, steuer- und abzugsfrei. Niemand fragt nach der Arbeitsbewilligung, niemand nach dem Wohnort. Die Augen verschliessen, dafür ist die Wohnung anschliessend sauber, und die Hemden sind gebügelt.

Ausgeliefert ohne Schutz und Rechte

Die Situation ist schwierig. Diejenigen, die schwarz arbeiten, verbauen sich so selber ihre Altersvorsorge, und jene, die sich versteckt in der Schweiz aufhalten, sind rechtlos und somit auch ohne Schutz. Eines ist sicher, diese Leute werden weiterhin hier sein, für Schweizer Haushalte putzen und sich in der übrigen Zeit aus Angst, ausgewiesen zu werden, verstecken. Angela, eine Argentinierin, die fünf Jahre in der Schweiz illegal geputzt hat, schilderte ihr Leben hier so: «Ich habe geputzt und bin dann abends direkt nach Hause gegangen. Ich ging niemals aus, weil ich Angst hatte, dass mich irgendwo ein Polizist nach meinen Papieren fragt. Ich fühlte mich sehr, sehr alleine. Als ich genug gespart hatte, ging ich zurück. Das war kein wirkliches Leben, ich habe nur gearbeitet und gespart, gelebt habe ich kaum.»

Schutzlos in der reichen Schweiz

Deshalb stellt das «Netzwerk Solidarität mit illegalisierten Frauen» in einer Broschüre minimale Forderungen zur Verbesserung der Lebensqualität dieser Frauen und macht Vorschläge, wie der Missstand aufgehoben werden könnte. Die Organisation möchte mit diesem Papier auf die Rechtlosigkeit der Hausangestellten, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, aufmerksam machen. Es müsse ein Ziel sein, dass diese Menschen eine Arbeitsbewilligung erhalten oder dass der Beitritt zu den Sozialversicherungen nicht an eine Aufenthaltsbewilligung gebunden ist. Ein Krankenkassenbeitritt zum Beispiel dürfte der Fremdenpolizei auch nicht gemeldet werden, fordert das Netzwerk.

Viele Familien, für die diese Putzfrauen arbeiten, wären allein schon aus Gründen der Rechtmässigkeit und des guten Rufs bereit, die Frauen richtig zu versichern und ihnen die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Nur eben, das ist nicht möglich, weil sich diese Hausangestellten ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten.

Putzfrauen haben auch ihre Rechte

Oftmals möchten auch diejenigen Frauen, die in der Schweiz leben dürfen, lieber schwarz arbeiten. Sie möchten keine Sozialversicherung, weil sie glauben, damit besser zu fahren, so mehr Geld zu verdienen. Doch diese Rechnung geht sicher nicht auf, vor allem nicht im Alter. Die Arbeitgeber sollten deshalb auf einem Anstellungsvertrag beharren und die obligatorischen Abzüge vornehmen. Dies bedeutet dann natürlich auch, dass jede Familie das eingegangene Arbeitsverhältnis der AHV ganz offiziell meldet.

Wer eine Putzfrau beschäftigt, muss sie auch obligatorisch gegen Unfall versichern, und das selbst dann, wenn die gute Fee bei verschiedenen Familien putzt. Das bedeutet nur, dass die Frau mehrere Arbeitgeber hat und jeder von diesen sie gegen Unfall versichern und die Prämien bezahlen muss. Ein solcher Versicherungsschutz kostet rund 100 Franken pro Jahr. Diesen Betrag können sicher all jene aufbringen, die sich auch eine Haushaltshilfe leisten.

Verunfallt die Putzfrau bei der einen Familie, so bezahlt die Unfallversicherung jener Familie sämtliche Heilungskosten und ein Taggeld, berechnet auf dem Lohn, den die Familie bisher bezahlte. Geht die wöchentliche Arbeitszeit über acht Stunden hinaus, so muss sie von diesem Arbeitgeber noch zusätzlich obligatorisch gegen Nichtbetriebsunfall (NBU) versichert werden. Diese Prämie darf im Gegensatz zur Prämie der Unfallversicherung vom Lohn abgezogen werden.

Verunfallt die Putzfrau, ohne dass zuvor eine Versicherung abgeschlossen wurde, zahlt die UVG-Ersatzkasse. Das kommt allerdings teurer, als es die ursprüngliche Versicherung gewesen wäre. Der säumige Arbeitgeber muss die Prämien rückwirkend nachzahlen und dazu noch einen happigen Verzugszins.

Mindestens 25 Franken Stundenlohn

Der Dachverband Hauswirtschaft Schweiz schreibt in seinen Lohnempfehlungen, dass eine Haushaltshilfe, die einen klar umgrenzten Arbeitsbereich hat, mindestens 25 Franken pro Stunde verdienen sollte. In diesem Basislohn sind die Ferien mit eingerechnet. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr. Und weil Putzfrauen in der Regel nur wenige Stunden pro Woche bei einer Familie arbeiten, darf ausnahmsweise der gesetzliche Ferienanspruch mit dem Lohn abgegolten werden. Die Hälfte der obligatorischen Sozialabzüge, also 6,05 Prozent (10,1% AHV/IV/EO, 2% ALV) darf der Putzfrau direkt vom Lohn abgezogen werden. Die andere Hälfte muss der Arbeitgeber bezahlen. Er ist auch für die Abrechnung gegenüber der AHV verantwortlich.

Ist die Haushaltshilfe krank und kann deshalb nicht arbeiten, so hat sie für eine gewisse Zeit trotzdem Anspruch auf den Lohn. Wie lange der Lohn geschuldet ist, hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Im ersten Dienstjahr sind dies drei Wochen, und danach muss die Dauer der Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung durch Krankheit oder Schwangerschaft angemessen erhöht werden, je nach der entsprechenden Skala (Berner/Basler/Zürcher).

In der Praxis läuft dies aber anders. Kommt die Putzfrau, erhält sie den Lohn, bleibt sie der Arbeit – aus welchem Grund auch immer – fern, bekommt sie dementsprechend nichts.

Ein sauberes Anstellungsverhältnis

Verantwortungsbewusste Arbeitgeberinnen bestellen sich beim Dachverband Hauswirtschaft einen Musterarbeitsvertrag, handeln faire Arbeitsbedingungen aus, rechnen die obligatorischen Abzüge (AHV/IV/ALV) bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde ab und vergessen nicht, eine Unfallversicherung abzuschliessen sowie der Putzfrau einen 13. Monatslohn zu bezahlen. Und sie denken daran, per Ende Jahr den Lohnausweis auszustellen; er kann auf der Gemeinde bezogen werden.

Tipps und Infos

Informationen für Hausangestellte
Ein nützliches Dossier, herausgegeben vom Verband Hauswirtschaft Schweiz mit Mustervertrag, Merkblatt und Lohnrichtlinien. Zu beziehen bei: Hauswirtschaft Schweiz, Tribschenstrasse 7, Postfach 3045, 6002 Luzern, Telefon 041 368 58 06, info@hauswirtschaft.ch , www.hauswirtschaft.ch .

Richtlinien für Aupairs
Arbeitsbedingungen, Lohnrichtlinien und Rechte und Pflichten der Aupairs. Zu beziehen ebenfalls bei Haustwirtschaft Schweiz, info@hauswirtschaft.ch .

Illegale Hausangestellte
Hausangestellte ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Region Zürich, Broschüre mit einfühlsamen Porträts, Forderungen und Informationen. Zu beziehen: www.fiz-info.ch ; contact@fiz-info.ch , Verkaufspreis: 8 Franken.

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