Wirtschaft
Freiwilligenarbeit doppelt positiv
19. Januar 2006, 18:09Ohne die unentgeltliche Arbeit der Freiwilligen sähe der Alltag trist aus. Wenn auch Sie einen sozialen Einsatz leisten wollen, sollten Sie einige Aspekte speziell beachten.
Ein Sportanlass ohne Samariterposten: undenkbar. Ein Hausbrand im Dorf und keine freiwillige Feuerwehr: für die Betroffenen eine Katastrophe. Ein Altersheim ohne Besuchsdienst: eintöniger Alltag für viele Heimbewohner. Behinderte ohne Fahrdienst: Viele Invalide könnten am sozialen Leben nicht teilnehmen. Einsam, verzweifelt, hilflos: Rettenden Zuspruch bietendie unbezahlten Mitarbeiter der Dargebotenen Hand.
All diese Freiwilligen gehören zu den rund 1,5 Millionen Frauen und Männern in der Schweiz, die im Rahmen einer Organisation oder einer Institution eine unbezahlte, gemeinnützige Aktivität ausüben. Rund ein weiteres Viertel der Wohnbevölkerung engagiert sich in so genannten informellen Tätigkeiten wie Transportdiensten für Kranke und Behinderte oder in der Nachbarschaftshilfe. Der Wert dieser unentgeltlichen Arbeit im Umfang von geschätzten 740 Millionen Stunden bezifferte sich auf rund 27 Milliarden Franken für das Jahr 2000, laut eines Berichts des Bundesamtes für Statistik. Die entsprechenden Zahlen werden alle paar Jahre erhoben; eine Aktualisierung ist für den Herbst dieses Jahres vorgesehen.
Für beide Seiten ein Gewinn
Freiwilligenarbeit hat einerseits grossen Nutzen für das soziale Leben und die Allgemeinheit, andererseits bringt sie auch persönlichen Gewinn für Helferinnen und Helfer. Freiwillige Einsätze erweitern nicht nur den Horizont und die persönlichen und fachlichen Kenntnisse, sondern sie bieten auch ausgezeichnete Kontaktmöglichkeiten und tragen zum Beispiel an einem neuen Wohnort entscheidend zu einer raschen Integration bei. Viele Organisationen führen für ihre Freiwilligen regelmässige Treffen durch, um den Austausch der Erfahrungen zu fördern, oder sie bieten Weiterbildung an.
Die durch die Einsätze erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen gelten bei den Personalverantwortlichen von Unternehmen zunehmend auch als zusätzliche Qualifikationen bei Bewerbungen. Das hat eine Studie der Fachhochschule Solothurn-Nordwestschweiz ergeben. Zur Dokumentation der Kompetenzen gibt es seit einigen Jahren den einheitlichen «Schweizerischen Sozialzeitausweis», der zum Nachweis unbezahlter Arbeit dient.
Und die persönliche Motivation? Ein Behinderter, der öfter die Dienste des Tixi-Taxi in Zürich in Anspruch nimmt, meint, dass die Freiwilligen gerne «etwas Gutes tun» wollen und damit gleichzeitig eine Struktur in ihren Alltag bringen können – was vor allem für Pensionierte und Langzeitarbeitslose sehr wichtig ist.
Eine Rotkreuz-Volontärin findet, es sei ein schönes Gefühl, helfen zu können. Sie habe durch den Besuchsdienst viele interessante Persönlichkeiten kennen gelernt und in verschiedenste Lebenssituationen hineinsehen können. Die Einsätze hätten ihr auch immer wieder vor Augen geführt, wie gut es ihr gehe im Vergleich mit anderen, vom Schicksal hart getroffenen Mitmenschen.
Die Schweiz funktioniert seit je zu einem guten Teil nach dem Milizsystem. Viele freiwillige Aktivitäten erfolgen im Rahmen eines Ehrenamtes. Bürgerinnen und Bürger engagieren sich etwa im Vorstand von Sport- oder Quartiervereinen, als Stiftungsräte oder als Kirchenpfleger. Kandidaten für derartige Ämter finden sich jedoch nicht mehr so leicht, denn der Druck in der heutigen Arbeitswelt ist derart hoch, dass wenig Zeit bleibt für umfangreiche zusätzliche Aufgaben über eine längere Periode. Oft bedingt ein Ehrenamt auch häufige Abwesenheit vom Arbeitsplatz und ist deshalb nicht ohne weiteres möglich – auch wenn die Tätigkeit als solche noch so verdienstvoll ist.
Tendenz zu punktuellen Einsätzen
Deshalb engagieren sich viele Menschen heute eher punktuell. Schliesslich sind sie auch in ihrer ganzen Lebens- und Arbeitssituation viel mobiler. Insgesamt ist laut Bericht des Bundesamtes für Statistik jedoch kein geringeres Engagement der Einzelnen festzustellen. Deutlich wachsend ist heute der Einsatz der rüstigen «jungen Alten», der 60 plus, die nach der Pensionierung noch einen Beitrag leisten wollen und sich zum Beispiel im Rahmen von Programmen wie «Senioren für Senioren» einsetzen.
Die so genannte institutionalisierte Freiwilligenarbeit – ehrenamtliche oder freiwillige Einsätze in einer Organisation oder Institution – erbringen schwergewichtig die 40- bis 54-Jährigen und überwiegend Männer. Die informelle Freiwilligenarbeit demgegenüber – Kinderhüten, Nachbarschaftshilfe, unbezahlte Hilfe für fremde Haushalte und Ähnliches – leisten vorwiegend ältere Personen, Haus- und Familienfrauen, jedenfalls überwiegend Frauen. Diese Hilfe findet häufig im persönlichen und sozialen Netzwerk statt. Interessant ist die Tatsache, dass allein Erziehende die höchste Beteiligungsquote bei der informellen Familienarbeit haben.
Wer einen freiwilligen Einsatz leisten möchte, kann heute aus einer ungeheuren Vielfalt auswählen. Onlinestellenbörsen geben einen guten Überblick. Bevor man sich definitiv verpflichtet, sollte man die Organisation prüfen, vielleicht sogar einen Helfer bei seinem Einsatz begleiten oder einen Probetermin vereinbaren und in jedem Fall die Einsatzmodalitäten genau vereinbaren.
Für die Tätigkeit in Vereinen und Stiftungen enthält das Zivilgesetzbuch die grundlegenden Organisations- und Haftungsbestimmungen. Seit einer im letzten Juni in Kraft getretenen Gesetzesrevision ist nun klar, dass Vereinsmitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins nur dann belangt werden können, wenn die Vereinsstatuten das ausdrücklich vorsehen. Grundsätzlich haftet aber nur das Vereinsvermögen für die Verpflichtungen. Ein Engagement im Verein birgt also kein finanzielles Risiko mehr.
Die Frage einer eventuellen Haftung für Schäden ist aber auch bei freiwilligen Einsätzen von grosser Bedeutung. Beim Fahrdienst etwa und ganz allgemein ist sicherzustellen, dass die notwendige Versicherungsdeckung vorhanden ist.%perl>
Tipps und Infos
Nützliche Adressen:
Informationen zu Einsatzmöglichkeiten und Bezugsadresse für den schweiz. Sozialzeitausweis: Rainmattstr. 10, 3011 Bern, Tel. 031 387 71 06,
www.forum-freiwilligenarbeit.ch
und
www.sozialzeitausweis.ch
; Vermittlungsstellen für Freiwilligeneinsätze in der ganzen Schweiz:
www.benevol.ch
; Informationen zur Freiwilligenarbeit in der Stadt Zürich:
www.zuerichfreiwillig.ch
; Kontaktstelle für Freiwilligenmitarbeit der Sozialen Dienste der Stadt Zürich, Hönggerstr. 24, 8037 Zürich, Tel. 043 444 64 25,
www.freiwillige.stzh.ch
; Freiwilligenagentur Stiftung Kirchlicher Sozialdienst, Klosbachstr. 51, 8032 Zürich, Tel. 044 268 50 10,
www.ksdz.ch
; vitamin B, Fachstelle für ehrenamtliche Arbeit, bietet kostenlose Kurzberatungen zu vereinsrechtlichen Fragen sowie entgeltliche Kurse für Vorstandsarbeit, Gasometerstr. 9, 8005 Zürich, Tel. 043 266 00 11,
www.vitaminb.ch
; Bundesamt für Statistik, Neuchâtel,
www.bfs.admin.ch
und
www.statistik.ch
.
Buch:
«Unser Verein aktiv als Mitglied und Vorstand», «Beobachter»-Handbuch (die 2., aktualisierte Auflage erscheint im März); «Freiwilligenarbeit», «Beobachter»-Handbuch 2000.
Diese Abmachungen schaffen Klarheit
Freiwilligenarbeit soll für beide Seiten attraktiv und effizient sein. Deshalb sollten Sie folgende Punkte vor dem Einsatz klären und schriftlich regeln:
Einsatzvereinbarung:
Es empfiehlt sich, Ihre Rechte und Pflichten in einer «Einsatzvereinbarung» schriftlich festzuhalten. In jedem Fall haben Sie als Freiwillige die folgenden Pflichten: Sie leisten die Arbeit unentgeltlich, regelmässig und pünktlich, Sie melden Ferien- oder allfällige andere Abwesenheit frühzeitig an, Sie erfassen die geleisteten Stunden, Sie beenden Ihre Tätigkeit nur nach Absprache, und Sie haben je nach Art der Aktivität eine Schweigepflicht, die über den Einsatz hinaus andauert.
Kontaktperson:
Wichtig ist eine Kontaktperson, die Sie in Ihre Aufgabe einführt und Sie während Ihres Einsatzes betreut.
Versicherungen:
Klären Sie unbedingt ab, ob Sie über die Organisation versichert sind und ob auch eine Haftpflichtversicherung besteht. Ist das nicht der Fall, sollten Sie bei Ihrer Versicherung anfragen, ob Ihre Haftpflichtversicherung auch für den freiwilligen Einsatz gilt oder ob Sie dafür eine Zusatzversicherung abschliessen müssen.
Spesen:
Klären Sie ab, welche Spesen Ihnen vergütet werden und wann Sie diese in Rechnung stellen können.
Zeitrahmen:
Versichern Sie sich, dass der von Ihnen geplante zeitliche Einsatz und der dafür erforderliche Zeitaufwand übereinstimmen.
Jugendurlaub:
Laut Arbeitsrecht (Art. 329e OR) sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern bis zum vollendeten 30. Altersjahr für unentgeltliche leitende, beratende oder betreuende Tätigkeit im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit jedes Dienstjahr bis zu einer Woche Urlaub zu geben.
Weiterbildung:
Erkundigen Sie sich, ob Sie bei einem länger dauernden Engagement Möglichkeiten zur unentgeltlichen Teilnahme an Weiterbildungen (etwa in Gesprächsführung) haben.
Einsatzbestätigung:
Verlangen Sie bei Beendigung des Einsatzes eine Bestätigung, welche die Art und den Umfang Ihrer Tätigkeit kurz beschreibt. Ein solches Testat kann Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt bei der Arbeitssuche nützlich sein.
Standortbestimmung:
Bei längerer Einsatzdauer sollte von Zeit zu Zeit ein Standortgespräch stattfinden. Mit den erhaltenen Rückmeldungen können Sie Ihre Kompetenzen erhöhen.
Sozialzeitausweis:
Beschaffen Sie sich den schweizerischen Sozialzeitausweis (
www.sozialzeitausweis.ch
). Das Dokument dient dazu, die eigene freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeit nachzuweisen. So werden Fähigkeiten und Kenntnisse sichtbar, und die freiwillige Arbeit wird aufgewertet und mit der bezahlten Tätigkeit vergleichbar. Da breit gestreute Kompetenzen bei der Stellensuche und beruflichen Entwicklung immer wichtiger werden, erhöht dieser Ausweis auch Ihre Chancen auf dem Stellenmarkt. (az)
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