Wirtschaft

3. Säule: Selbstvorsorge

24. August 2006, 14:30

Eigenverantwortung ist gefragt. Es ist nie zu früh, ans Alter zu denken.

Von Ruth Eigenmann

Die AHV und die berufliche Vorsorge sind staatliche Versicherungen. Damit sollen rund 60 Prozent des letzten Lohnes auch im Alter gewährleistet sein. Doch nur wenige können oder wollen davon leben. Wem dies nicht genügt, spart über eine so genannte gebundene Vorsorge. Allerdings steht diese Säule 3a nur Erwerbstätigen offen. Bei Arbeitslosigkeit ist eine Weiterversicherung möglich, solange die Person noch nicht ausgesteuert ist (Bezug von Taggeldern ist Voraussetzung). Hausfrauen und Hausmänner aber können nicht von der Säule 3a profitieren.

Ein Vorsorgekonto 3a können sie bei einer Bank eröffnen oder bei einer Versicherung eine Vorsorgepolice abschliessen. Am besten, Sie lassen sich über die Vor­ und Nachteile einer Versicherungslösung beraten, denn hier sollte eine individuelle, für Sie massgeschneiderte Lösung gefunden werden. Auf jeden Fall ist das Sparen fürs Alter steuerlich interessant, denn die Säule 3a ist steuerbegünstigt. Dabei lässt es sich auch mit kleinen monatlichen Beiträgen sparen. Mit jedem einbezahlten Franken sinkt die Steuerrechnung. Mit einem Bankkonto können Sie flexibler fürs Alter sparen, denn bei einer Versicherungslösung müssen Sie in der Regel den im Voraus bestimmten Betrag jährlich bezahlen. Aber auch hier gilt für die 3a die maximale Summe von derzeit 6192 Franken (Selbstständige, die keiner 2. Säule angeschlossen sind, maximal 30 960 Franken).

Je früher mit der Selbstvorsorge begonnen wird, desto grösser werden die Chancen, dass auch im Alter der gewohnte Lebensstil aufrechterhalten werden kann. Gelder, die in die gebundene Vorsorge fliessen, können allerdings nur unter wenigen, ganz genau bestimmten Voraussetzungen früher bezogen werden. Das Geld ist «gebunden». Mit der Säule 3a kann nicht grenzenlos steuerbegünstigt gespart werden, sondern nur 6192 Franken pro Jahr (Stand 06). Am besten, Sie bezahlen die ganze Summe bereits am Anfang des laufenden Jahres ein. So profitieren Sie am meisten. Allerdings sollten Sie nur jene Ersparnisse in die Säule 3a einzahlen, die Sie in den kommenden Jahren nicht benötigen. In der Regel können Sie nämlich diese Vorsorgegelder erst fünf Jahre vor der Pensionierung beziehen. Doch wie bei der zweiten Säule können Sie das Ersparte der gebundenen Vorsorge für die Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum verwenden. Wenn Sie in einem Jahr nicht den Maximalbetrag einzahlen konnten, dürfen Sie dies nicht später nachholen, auch nicht, wenn Sie Gelder der Säule 3a für den Kauf von Wohneigentum vorzeitig bezogen haben. Dieses Geld können Sie nicht später wieder einzahlen.

Sinnvoll ist es, wenn Sie zwei oder drei Säule-3a-Konti bei verschiedenen Anbietern führen. So haben Sie die Möglichkeit, das Geld einst gestaffelt zu beziehen und profitieren ausserdem von den unterschiedlichen Konditionen.

Bei der Auszahlung wird das gesparte Vermögen separat vom übrigen Einkommen besteuert, zu einem speziellen, tieferen Satz. Dabei gelten kantonal unterschiedliche Sätze. Sind beide Ehepartner erwerbstätig, so können beide ein Vorsorgekonto der Säule 3a eröffnen.

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