Wirtschaft

Dank praktischer Hilfe der IV die Stelle nicht verlieren

10. März 2008, 05:00

Mit Integrationsmassnahmen kann die IV schon früh aktiv werden und damit verhindern, dass Kranke und Verunfallte aus dem Arbeitsprozess fallen.

Integration gelungen: Vom Maurer zum Baggerführer im gleichen Betrieb.
Integration gelungen: Vom Maurer zum Baggerführer im gleichen Betrieb.
Von Ann Schwarz

Vor über zwei Jahren erlitt Peter Hug (Name geändert) ein Schleudertrauma, als ein Auto bei einem Rotlicht ungebremst in seinen Wagen prallte. Nach zwei Tagen Bettruhe wegen heftiger Kopf- und Nackenschmerzen arbeitete er wieder, mit einer hohen Dosis Schmerztabletten. Aber er hatte grösste Mühe, sich zu konzentrieren, und der Bildschirm flimmerte vor seinen Augen. Nach einigen Wochen erlitt er einen Zusammenbruch. Der Arzt schrieb ihn für einen Monat ganz und anschliessend zu 50 Prozent arbeitsunfähig und verwies ihn an einen Rheumatologen.

Damit begann für Peter Hug eine Odyssee von Arzt zu Ärztin, Anwalt, Case-Manager, Suva und Vertrauensärzten. Denn die Versicherung des Unfallverursachers versuchte, die Beschwerden auf ein vorbestehendes Rückenleiden abzuschieben. Erst rund ein Jahr nach dem Unfall wurde Peter Hug in eine Reha-Klinik zur Kur geschickt. Diese brachte vorübergehend Besserung, doch danach musste Peter Hug zurück zur Bildschirmarbeit. Damit kehrten auch die Nackenbeschwerden zurück; er war nicht mehr in der Lage, die von ihm erwartete Arbeit zu verrichten und erhielt die Kündigung. Bei der IV ist er bis heute nicht angemeldet.

Das Ziel ist Integration, nicht Rente

Wäre der Unfall dieses Jahr passiert, hätte für Peter Hug vieles anders laufen können. Heute kann die IV verschiedene Sofortmassnahmen anbieten, die verhindern sollen, dass Betroffene ihren Arbeitsplatz verlieren, oder Massnahmen, die zu rascher Wiedereingliederung beitragen. «Eingliederung vor Rente» war seit jeher der Grundsatz der IV. Doch früher erfolgte die Anmeldung bei der IV erst nach ein bis zwei Jahren, zu einem Zeitpunkt, in dem der Arbeitsplatz bereits verloren war. Urs Mattenberger, Leitungsmitglied der IV-Stelle Zürich, sagt: «Die beste Eingliederung ist die Verhinderung der Ausgliederung aus dem Arbeitsmarkt.» Mit der 5. IV-Revision hat die IV die Möglichkeit, sehr früh, auch bei leiser Gefahr einer Invalidisierung, Unterstützung anzubieten.

Auf Warnsignale achten

Heute gibt es bereits bei einer 30 Tage andauernden Arbeitsunfähigkeit, oder wenn jemand während eines Jahres wegen gesundheitlicher Probleme wiederholt mehrere Tage am Arbeitsplatz gefehlt hat, die Möglichkeit, sich für Früherfassung und Frühintervention bei der IV anzumelden. Die Kontaktnahme kann informell, mit Telefon und anschliessendem Meldeformular erfolgen. Eine gefährdete Person kann auch vom Arbeitgeber, vom Arzt oder aus dem direkten Umfeld gemeldet werden. Arbeitgeber können sich bei der IV über eine Hotline beraten lassen.

Die IV setzt stark auf den Einbezug der Arbeitgeber, die daran interessiert sein müssten, dass ihre Angestellten nicht invalid werden. Denn das bedeutet Krankentaggelder und, falls die IV eine Rente ausrichtet, auch eine Invalidenrente der Pensionskasse - abgesehen vom Ausfall der Mitarbeitenden mit allen Begleitumständen.

Urs Mattenberger sagt: «Nach einer Früherfassungsmeldung prüft die IV-Stelle innerhalb von 30 Tagen, ob eine IV-Anmeldung angezeigt ist. In dieser Phase nimmt ein Integrationsspezialist aus der IV-Arbeitsvermittlung mit dem Kunden Kontakt auf und zieht wenn nötig auch den Arbeitgeber oder einen Arzt des Regional-Ärztlichen Dienstes der IV (RAD) bei.»

Ros Kummer ist bei der IV als Arbeitsvermittlerin und damit als Fallverantwortliche tätig. Sie sagt: «Bei der Früherfassung sind die Leute sehr motiviert. Je länger die Probleme dauern, umso schwieriger wird es aber für sie, nicht zu resignieren.» Heute habe auch ein jüngerer Hilfsarbeiter nicht sehr viele Perspektiven, sagt Ros Kummer, denn die Nischenarbeitsplätze seien massiv reduziert worden. Aber es gebe viele Arbeitgeber, die sich interessiert über die neuen Möglichkeiten informieren, denn es werde ihnen immer mehr bewusst, dass sie mit Früherfassung Kosten sparen könnten.

Früher melden, früher intervenieren

Sobald die Anmeldung vorliegt, prüft die IV die Situation mit einem interdisziplinären Team von Arbeitsvermittlung, Berufsberater, regionalem ärztlichem Dienst und Sachbearbeiter, und legt eine passende Strategie fest.

Im Rahmen der «Frühintervention» können parallel zu weiteren Abklärungen bereits Massnahmen wie Arbeitsplatzanpassung (etwa ein Stehpult bei Rückenleiden), Umplatzierung innerhalb des Betriebs, Job Coaching, Berufsberatung, Arbeitsplatzvermittlung und Ausbildungskurse für ein anderes Aufgabengebiet stattfinden. «Einem Bauarbeiter, der nach einem Unfall keine Lasten mehr heben konnte, bezahlte die IV eine Ausbildung zum Baggerführer», sagt Urs Mattenberger. «Er arbeitet nach wie vor beim gleichen Arbeitgeber».

Für Personen, die wegen psychischer Beeinträchtigung oder anderer Krankheit bereits längere Zeit nicht mehr berufstätig waren, gibt es mit der 5. IV-Revision neu Integrationsmassnahmen. Sie bestehen in Aufbau- und Belastungstraining, Beschäftigungsmassnahmen, um den Tag zu strukturieren, oder einer engen Begleitung durch so genannte Job Coaches.

Wegen des Drucks in der Wirtschaft haben die psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz massiv zugenommen; 45 Prozent aller IV-Neuanmeldungen sind dadurch begründet. Die speziell bei psychischen Problemen eingesetzten Job Coaches unterstützen die erkrankten Arbeitnehmenden praktisch. Sie stellen etwa mit einem Weckanruf und einer Vorbesprechung des Tages sicher, dass Arbeitnehmende pünktlich und gut vorbereitet zur Arbeit erscheinen, oder sie begleiten eine Betroffene nach längerer Abwesenheit in den ersten Tagen ins Büro und und helfen ihnen, den Berufsalltag zu strukturieren. Unbürokratische Hilfe dort, wo es sie braucht.

TIPPS & INFOS
Beratung:

Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, SVA Zürich, Röntgenstr. 16, 8005 Zürich, Tel. 044 448 50 00, Arbeitgeber-Hotline 044 448 58 58, www.svazurich.ch ;

Bücher: «Invalidität», Alles über Renten, Rechte und Versicherungen von Ueli Kieser und Jürg Senn, Beobachter-Ratgeber, 3. vollständig überarbeitete Ausgabe 2008, die auch die neuen Massnahmen der 5. IV-Revision behandelt
Informationsveranstaltung:

Die IV-Stelle Zürich organisiert zwischen April und Dezember 2008 sechs Informationsveranstaltungen von je knapp zwei Stunden zur Integrationsstrategie. Eingeladen sind Versicherte und weitere Interessierte, die das Leistungsangebot der IV kennen lernen möchten. Infos über www.svazurich.ch

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