Ausland

Experte erwartet Schröders Wiederwahl als Kanzler

19. September 2005, 15:26

Der deutsche Verfassungsexperte Josef Isensee glaubt, dass Gerhard Schröder erneut zum Bundeskanzler gewählt wird.

Er erwarte, dass Schröder und seine Unionsherausforderin Angela Merkel im Bundestag gegeneinander antreten, sagte Isensee der Nachrichtenagentur AP. Dabei werde die Linkspartei das Zünglein an der Waage sein. Es sei erkennbar Schröders Strategie, sich mit den Stimmen der Linkspartei zum Kanzler einer rot-grünen Minderheitsregierung wählen zu lassen, fügte der Bonner Rechtsprofessor hinzu.
«Tauschgeschäfte»
Vor der geheimen Wahl werde es vermutlich «Tauschgeschäfte» mit der Formation unter Gregor Gysi und Ex-SPD-Chef Oskar Lafontaine geben. «Für die Macht wird Schröder das tun», sagte Isensee. Im Anschluss werde sich eine rot-grüne Koalition je nach Möglichkeit Mehrheiten suchen. Die SPD-Spitze und Schröder haben vor und nach der Wahl jede Zusammenarbeit mit der Linkspartei ausgeschlossen.

Gemäss Grundgesetzartikel 63 wird der Bundeskanzler vom Bundestag gewählt, im ersten Wahlgang schlägt aber der Bundespräsident den Kandidaten vor. Isensee wies darauf hin, dass der Präsident bei seinem Vorschlagsrecht rechtlich «maximale Freiheit» habe.

Autorität des Präsidenten steht auf dem Spiel
Allerdings müsse Horst Köhler bei seiner politischen Entscheidung sehr vorsichtig sein, um nicht eine Niederlage seines Kandidaten im Bundestag zu riskieren. Es sei deshalb Staatspraxis, dass der Präsident vorab unter den Fraktionen sondiere und prüfe, wer eine seriöse Chance habe. «Es ist ein Gebot der politischen Vernunft, dass der Bundespräsident seine Autorität nicht leichtfertig aufs Spiel setzt», sagte der Verfassungsjurist.

Erhält der Kandidat mehr als die Hälfte der Abgeordnetenstimmen, muss der Bundespräsident ihn zum Kanzler ernennen. Isensee hält ein Scheitern des ersten Wahlganges für realistisch. In diesem Fall hat der Bundestag 14 Tage Zeit, einen Regierungschef zu wählen, ohne dass ein Vorschlag des Präsidenten erforderlich ist.

Auflösung des Bundestages möglich
Isensee betonte, dass es während dieser Frist beliebig viele, aber auch keinen einzigen Wahlgang geben könne. Kommt in 14 Tagen keine Wahl zu Stande, reicht eine einfache Mehrheit. Erfolgt diese Wahl mit absoluter Mehrheit, muss der Bundespräsident den Kandidaten annehmen. Gibt es nur eine einfache Mehrheit, kann er den Kandidaten akzeptieren oder den Bundestag auflösen.

Isensee wollte ein solches Szenario, das es in der Geschichte der Bundesrepublik nie gegeben hat, nicht ausschliessen. Immerhin habe es auch noch nie eine so heikle Mehrheitsbildung gegeben, sagte er zur Begründung.

Laut Grundgesetz muss das Parlament spätestens 30 Tage nach der Wahl zusammentreten. Die endgültige Sitzverteilung im Bundestag steht allerdings erst nach der Nachwahl in Dresden am 2. Oktober fest.

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