«Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist hier verletzt»
19. Juli 2006, 09:56Was sagt das Völkerrecht zu den Angriffen der Hizbollah und der israelischen Reaktion darauf? Ein Völkerrechtler hält den Gegenschlag Israels für nicht angemessen und rechtswidrig.
Mit Daniel Thürer* sprach Claudia Kühner
Was sagt das Völkerrecht zu dem Verhalten der Hizbollah und der Reaktion Israels?
Grundsätzlich verbietet es Gewaltandrohung und -anwendung in internationalen Beziehungen, dies aber mit zwei Ausnahmen: dem Recht auf Selbstverteidigung und bewaffnete Sanktionen, die der Uno-Sicherheitsrat verhängt.
Zählt der massive israelische Militärschlag als Selbstverteidigung?Ein Recht auf Selbstverteidigung setzt laut Uno-Satzung einen bewaffneten Angriff voraus. Aber die Mittel müssen verhältnismässig sein.
War die Entführung zweier Soldaten ein solcher Angriff, ist die Reaktion verhältnismässig?Der Entführungsakt als solcher stellt keinen bewaffneten Angriff dar. Das Ausmass des Gegenschlags war jedenfalls nicht verhältnismässig und damit rechtswidrig. Hätte Israel die Hizbollah-Befehlszentren und-Operationsbasen lahm gelegt, wäre die Situation möglicherweise anders zu bewerten. Aber Bomben und Raketen auf zivile Ziele in Beirut sind es nicht. Man könnte sich fragen, ob die Raketen, die die Hizbollah seither gegen Israel abfeuert, sich nicht ihrerseits unter das Selbstverteidigungsrecht subsumieren liessen. Aber auch hier ist angesichts der Umstände der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt.
Handelt es sich gemäss dem Völkerrecht um Krieg oder um einen bewaffneten Konflikt?Diese Begriffe können heute synonym verwendet werden. In der Umgangssprache ist von «Krieg», in der Rechtssprache von «bewaffneten Konflikten» die Rede. Die Vorgänge, von denen wir gesprochen haben, stellen – wie Sie wollen – einen «Krieg» oder einen «bewaffneten Konflikt» dar.
Verstösst das Vorgehen der Hizbollah und Israels gegen dass humanitäre Völkerrecht?Es verbietet unter anderem Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Objekte. Schwere Verletzungen stellen Kriegsverbrechen dar.
Das Völkerrecht geht von zwei Krieg führenden Parteien aus, die bestimmte Regeln zu befolgen haben. Terrororganisationen oder Milizen sind aber keine reguläre Armee.Die gut bewaffnete Hizbollah kann man durchaus als Krieg führende Partei in diesem Sinn ansehen. Sie ist ein funktionsfähiger Verband, der sich an die Grundsätze des humanitären Völkerrechts (Kriegsrecht) halten muss.
Israel macht den Libanon als Staat verantwortlich für die Angriffe der Hizbollah. Der Staat und seine Armee sind aber ausser Stande, die Kontrolle auszuüben. Ist der Libanon trotzdem verantwortlich, und sind seine Einrichtungen damit auch ein berechtigtes Ziel israelischer Angriffe?Das ist eine schwierige Frage, die man ohne Kenntnis aller relevanten Fakten nicht beantworten kann. Wenn Regierung und Parlament keine Möglichkeiten haben, diese Kontrolle auszuüben, dann eher nicht. Von einer «Kriegshandlung» des Libanon kann man in diesem Fall nicht sprechen.
Es gibt erste diplomatische Vermittlungsversuche seitens der EU und der Uno. Welche Instrumente haben sie in der Hand in einer solchen Kriegssituation?Erstes Ziel der internationalen Gemeinschaft ist es, die Integrität und Handlungsfähigkeit des libanesischen Staates wiederherzustellen. Allgemein gesehen, gibt es drei Handlungsebenen: erstens diplomatische Verhandlungen und Vermittlungsaktionen. Die Möglichkeit muss man ausschöpfen, sie ist aber wohl gegenwärtig zu schwach. Zweitens die Installierung einer Friedenstruppe. Das wäre objektiv das Sinnvollste, ist aber in nützlicher Frist – das heisst, um jetzt den Teufelkreis von Gewalt und Gegengewalt zu stoppen – unwahrscheinlich. Man müsste erst ein Mandat aushandeln, und hier spielt dann Israels Schutzmacht USA wieder eine Schlüsselrolle. Die USA wollen die Zügel wohl lieber selber in der Hand behalten. Drittens gibt es noch Sanktionen des Uno-Sicherheitsrats. Die aber würden aller Voraussicht nach an einem amerikanischen Veto scheitern.
Also ist eine so polarisierte Uno mehr oder weniger machtlos?Es besteht in der Tat die Gefahr, dass sie einmal mehr an Glaubwürdigkeit verliert. Der institutionelle Schaden wäre enorm.
Was hiesse das auf längere Sicht?Zum Beispiel, sich die Frage zu stellen, ob und wie Europa Kapazitäten zur Friedenssicherung entwickeln kann.
Zunächst erinnert sich die Welt noch, dass im Jugoslawienkrieg Europa allein nicht im Stande war einzugreifen, sondern nur die Nato und die USA.Das ist richtig, und man kann den USA auch keinen Vorwurf machen, dass sie es taten.
Worauf richtet sich denn Ihre Hoffnung jetzt in Europa?Dass es zu einer stärkeren gemeinsamen Aussenpolitik fände, vielleicht eine Friedenstruppe aufstellen könnte auf längere Sicht und so zu einer dritten Macht würde. Das Potenzial hätte Europa – nun müssten die Verantwortlichen eine entsprechende Vision entwickeln.
* Daniel Thürer ist Ordinarius für Völker-, Europa- und Öffentliches Recht und Vergleichendes Verfassungsrecht an der Universität Zürich.







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