Hunderte Festnahmen in Pakistan
04. November 2007, 22:05Nach der Verhängung des Ausnahmezustandes sind in Pakistan bis zu 500 Menschen festgenommen worden.
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«Es hat zwischen 400 und 500 vorsorgliche Festnahmen gegeben», teilte Ministerpräsident Shaukat Aziz mit. Unter ihnen sind demnach der Vorsitzende der Pakistanischen Menschenrechtskommission, Asma Jehangir, Hamid Gul, der ehemalige Chef des wichtigsten Geheimdienstes sowie den amtierenden Vorsitzenden der Pakistanischen Moslemliga, Javed Hashmi.
Parlamentswahl um bis ein Jahr verschoben
Der von Präsident Pervez Musharraf erklärte Ausnahmezustand werde «so lang wie notwendig» in Kraft bleiben, sagte Aziz. Die für Januar geplante Parlamentswahl könne bis zu einem Jahr verschoben werden. Eine Entscheidung darüber sei noch nicht gefallen.
Polizisten nahmen Hashmi fest, als er aus seinem Haus in der Stadt Multan trat. Mit ihm wurden zehn seiner Berater verhaftet. Die Pakistanische Moslemliga (PML) ist die Partei des früheren Ministerpräsidenten Nawaz Sharif, der am 10. September unmittelbar nach seiner Rückkehr aus dem Exil abgeschoben wurde.
General Pervez Musharraf habe mit der bereits am Samstag erfolgten Verhaftung des Vorsitzenden Richters am Obersten Gerichtshof die Justiz an sich gerissen, sagte Hashmi bei seiner Festnahme vor Journalisten. «Musharrafs Tage sind gezählt. Die Zeit ist gekommen, die politische Rolle des Militärs zu beenden. Er kann gegen die Empörung des Volks nicht überleben», fügte er hinzu.
Auch in der Stadt Quetta wurde mehrere Oppositionspolitiker und Gegner Musharrafs festgenommen. Bereits zuvor war der prominente Oppositionspolitiker Imran Khan unter Hausarrest gestellt worden. Ausserdem ging die Regierung weiter gegen die Justiz vor. So wurden sechs Anwälte verhaftet, unter ihnen der Vorsitzende der Anwaltsvereinigung am Gericht von Multan. Der oberste Richter Iftikhar Chaudhry wurde abgesetzt.
Generalstaatsanwalt weist Bhuttos Vorwürfe zurück
Der Generalstaatsanwalt Malik Mohammed Qayyum wies den Vorwurf von Oppositionsführerin Benazir Bhutto zurück, dass Musharraf de facto das Kriegsrecht verhängt habe. Dies sei nicht der Fall, da der Ministerpräsident und das Parlament von den Massnahmen des Ausnahmezustands nicht betroffen seien.
Die frühere Regierungschefin Bhutto eilte angesichts der dramatischen Entwicklung von einem Besuch in Dubai nach Pakistan zurück. Sie war am 18. Oktober aus dem Exil zurückgekehrt. Dabei wurde ein Anschlag auf ihren Konvoi in Karachi verübt; mehr als 130 Menschen wurden dabei getötet.
Musharraf hatte gestern den Ausnahmezustand ausgerufen und dies mit einer wachsenden Bedrohung durch muslimische Extremisten begründet. Zudem habe eine Einmischung der Justiz die Regierungsarbeit gelähmt. Das Oberste Gericht stand kurz vor der Entscheidung, ob die Wiederwahl Musharrafs im Oktober rechtmässig war, weil er noch zugleich Militärchef ist.%perl>
Ausnahmezustand
Mit dem am Samstag ausgerufenen Ausnahmezustand in Pakistan ist Artikel 9 der Verfassung ausgesetzt und damit die Garantie grundlegender Freiheitsrechte. Ausserdem haben die Behörden weitreichende Befugnisse, um gegen die Opposition vorzugehen:
- Personen können ohne Anklage verhaftet werden, sie haben keinen Anspruch auf einen Rechtsbeistand.
- Das Recht auf Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit ist eingeschränkt.
- Die Eigentumsrechte sind eingeschränkt.
- Die Versammlungsfreiheit ist aufgehoben. Politische Parteien dürfen nicht zu Kundgebungen aufrufen.
- Das Recht auf freie Meinungsäusserung ist ausgesetzt.
- Der Grundsatz der juristischen Gleichbehandlung ist ausgesetzt.
- Neue Bestimmungen schränken die Berichterstattung ein. Dies betrifft insbesondere die Berichterstattung über Anschläge. Mitarbeiter von Radiosendern sind mit einer dreijährigen Haftstrafe bedroht, wenn sie Mitglieder der Regierung oder der Streitkräfte «lächerlich machen».
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