Auftakt im Atomschmuggel-Prozess gegen Gotthard Lerch

05. Juni 2008, 17:20 – Von Hans Holzhaider

In Stuttgart hat der Prozess gegen Gotthard Lerch begonnen. Er soll zusammen mit den Brüdern Tinner von der Schweiz aus das libysche Atomwaffenprogramm unterstützt haben.

Der Prozess ist der zweite Versuch der deutschen Justiz, die Rolle des in der Schweiz wohnhaften deutschen Ingenieurs im Netzwerk der internationalen Atommafia aufzuklären. Der erste Prozess gegen Gotthard Lerch vor dem Landgericht Mannheim war 2006 geplatzt, weil das Gericht grosse Zweifel hatte, ob Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt die Akten vollständig zur Verfügung gestellt hatten. Dadurch sei ein faires Verfahren nicht gewährleistet, rügten die Richter damals.

Lerch, so lautet die Anklage, habe zu einem «Kreis bewährter Helfershelfer» gehört, die dem pakistanischen Atomwissenschafter Abdul Qader Khan beim Aufbau des libyschen Atomwaffenprogramms behilflich waren. Zum Khan-Netzwerk gehörte auch die Schweizer Ingenieursfamilie Tinner.

Der Prozess in Stuttgart ist aus Schweizer Sicht von besonderem Interesse. Denn nach Angaben des Gerichts sind in den Prozessunterlagen auch Akten, die den Fall Tinner betreffen. Unklar ist, ob ein Zusammenhang besteht zwischen diesen Dokumenten und den Tinner-Akten, die der Bundesrat zerstören liess. Offen ist zudem, ob die Tinners als Zeugen vor Gericht erscheinen. Denn sie haben das Recht der Zeugnisverweigerung.

Konflikt um Zuständigkeit

Der Prozess begann heute mit verfahrenstechnischen Auseinandersetzungen. Lerchs Verteidiger kündigten an, ihr Mandant werde vorerst keine Angaben machen. Strittig ist vor allem die Zuständigkeit des Gerichts. Ursprünglich hatte die deutsche Bundesanwaltschaft gegen Lerch wegen des Verdachts des Landesverrats und wegen Verstössen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ermittelt.

Die Schweizer Justiz machte es aber zur Bedingung für die Auslieferung Lerchs, dass keine Verfolgung wegen Landesverrats erfolgen dürfte. Deshalb verlor die Bundesanwaltschaft ihre Zuständigkeit und musste das Verfahren an das Landgericht Mannheim abgeben. Inzwischen wurde jedoch das Gesetz so geändert, dass die Bundesanwaltschaft doch wieder zuständig ist und das Verfahren nun vor dem Oberlandesgericht Stuttgart geführt wird.

Urteil frühestens 2009

Die Verteidiger Lerchs sehen darin einen Verstoss gegen das im Grundgesetz garantierte Recht auf den gesetzlichen Richter. Sie kritisierten den «Eingriff in die Zuständigkeit des Gerichts während eines laufenden Verfahrens» und beantragten, das Verfahren wieder an das Landgericht Mannheim zurückzuverweisen. Der Prozess ist auf 43 Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil soll frühestens im Januar 2009 fallen.

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