News Zürich - Tages-Anzeiger
04. Oktober 2005, 22:49

Harte Strafen gegen Tierquäler

Die Behörden behandeln Tierquälereien zu wenig ernsthaft. Die Strafen seien «skandalös niedrig», kritisiert die Stiftung für das Tier im Recht.

Von Thomas Hasler

Zürich. - Im Kanton Zürich sind in den letzten zehn Jahren 1000 Verstösse gegen das Tierschutzgesetz registriert worden - fast ein Drittel aller Tierschutzstraffälle der Schweiz. Aus dem Kanton Uri wurde seit 1982 kein einziger Fall bekannt. Diese Angaben gehen aus einer Datenbank hervor, welche die Stiftung für das Tier im Recht - gestützt auf die Angaben der einzelnen Kantone an das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) - erstellt hat. Die Ergebnisse sind von der Stiftung am Montag in Zürich den Medien präsentiert worden.

Dass der Kanton Zürich am meisten Fälle aufweist, ist kein Zufall. Seit 1992 muss ein «Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen» über jedes Verfahren orientiert werden, und dieser kann die Interessen des Tieres in jedem Verfahrensstadium wahrnehmen. «Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass es in anderen Kantonen keine oder sehr viel weniger Verstösse gegen das Tierschutzgesetz gibt», sagte Antoine F. Goetschel, Geschäftsführer der Stiftung. Die grossen kantonalen Unterschiede wiesen eher darauf hin, dass Verstösse gar nicht angezeigt, die Anzeigen weder ernst noch entgegengenommen oder die Verfahren nicht ans Bundesamt für Veterinärwesen weitergeleitet würden.

Zum heutigen Welttiertag ruft die Stiftung zu einem verbesserten Vollzug des Tierschutzstrafrechts auf. Dass letztes Jahr «nur» 453 Tierschutzstrafentscheide gemeldet worden seien, 77 Fälle weniger als 2003, bedeute nicht, dass die Delikte zurückgegangen seien. Die «Tierquälereien und andere Tierschutzwidrigkeiten werden weniger ernsthaft behandelt», vermutet Goetschel.

Delikte an Heimtieren stark gestiegen

Die Stiftung hat am Montag eine Website aufgeschaltet, auf der sie alle seit 1982 dem BVET gemeldeten Tierschutzstrafentscheide gesammelt hat. Analysiert wurden 3154 Fälle der letzten zehn Jahre. Danach waren in 51 Prozent der Fälle Nutztiere und in 32 Prozent Haustiere betroffen. Bei den Nutztieren entfallen gut 60 Prozent der Delikte auf das Rindvieh, 19 Prozent auf Schweine, 12 Prozent auf Schafe und Ziegen. Bei den Heimtieren waren zu 62 Prozent Hunde und zu 17 Prozent Katzen betroffen. Die Verfahren wegen Tierschutzverstössen gegen Heimtiere stiegen in den letzten zehn Jahren um das Vierfache.

Laut der Stiftung fielen die Urteile bei Tierschutzdelikten in den vergangenen Jahren zu mild aus. Der Strafrahmen (Haft oder Gefängnis sowie Bussen bis zu 40 000 Franken) werde «nicht ansatzweise ausgeschöpft». Durchschnittlich wurden die Verstösse mit einer Busse von 584 Franken geahndet. Laut Gieri Bolliger, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung, ist es «dringend geboten, Strafen auszusprechen, die dem Leid der betroffenen Tiere wirklich gerecht werden». Die heutigen Strafen seien «skandalös niedrig».

www.tierschutz.org

ta

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