Zürich - Tages-Anzeiger
22. Februar 2006, 23:49

Dicke Luft wegen Parkplatz-Gesetz

Der Feinstaub gibt der Debatte um einen Zielkonflikt Nahrung: Die gesetzliche Pflicht zum Parkplatzbau zieht Autos an, die in der Stadt nicht erwünscht sind.

Von Erwin Haas

Im Kampf gegen den Feinstaub schweben den Umweltexperten und Politikern nicht nur Massnahmen wie Partikelfilter für Dieselmotoren vor, die das Übel an der Wurzel bekämpfen. Auch Verkehrsbeschränkungen in den Städten, die am meisten unter Feinstaub leiden, liegen als Lösungsansatz in der Luft - etwa Roadpricing wie in London für Fahrten in die Innenstadt, abwechslungsweise Tagesbewilligungen für gerade und ungerade Autonummern wie in italienischen Städten oder Fahrverbote an belasteten Tagen.

In paradoxer Umkehrung trägt die gesetzliche Parkplatzpflicht dazu bei, dass Verkehr überhaupt in die Stadt fliesst. Für Umweltschützer ist es eine Binsenwahrheit: Wer sein Auto nirgends abstellen kann, lässt es zu Hause und kommt mit dem Zug. Grüne Politiker fordern deshalb, die gesetzliche Parkplatzpflicht zu überdenken. Besonders stossend finden sie, wenn auch Bauherren, die ausdrücklich ohne Auto leben wollen, zum Parkplatzbau gezwungen werden. Es gibt genügend Beispiele umweltbewusster Bauherren, die pro forma gekieste Vorplätze statt Vorgärten oder Teerfelder statt Feierabendbänkli bauen mussten.

Rund 270'000 Parkplätze in der Stadt

Das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) schreibt bei Neu- und Umbauten sowie bei Nutzungsänderungen, die mehr Verkehr anziehen, eine Mindestzahl von Abstellplätzen vor. Die Parkplatzverordnung (PVO) der Stadt Zürich, welche die Details regelt, stammt von 1996. Damals wurden die Stickoxidgrenzwerte noch chronisch übertroffen, und die Stadt wollte das zunehmend wildere Parkieren auf Trottoirs und in Quartierstrassen unterbinden.

Die PVO schreibt einen theoretischen «Normalbedarf» vor: einen Autoabstellplatz etwa pro 100 m2 Wohnfläche, pro 210 m2 Grossbüro, pro 40 m2 Restaurant. Daraus leitet die städtische Baubehörde je nach Quartier verbindliche Minimal- und Maximalzahlen privater Parkplätze ab. Im Prinzip gilt: je weiter weg vom Stadtzentrum und je weniger öffentlicher Verkehr (ÖV), desto mehr. Je weniger Strassenkapazität und Platz, desto weniger. 2004 umfasste das Angebot in der Stadt rund 270'000 Parkplätze, 220'000 davon auf privatem Grund in Parkhäusern, Tiefgaragen, Hinterhöfen und Vorgärten.

Die Zahl der Parkplätze richtet sich laut PBG nach dem vorhandenen Platz vor Ort, dem ÖV-Angebot in der Nähe und der Nutzung des Grundstücks durch Bewohner, Beschäftigte und Besucher. Bei «überwiegendem öffentlichem Interesse» - etwa zum Schutz der Anwohner in Wohngebieten oder der Luftqualität - kann die Stadt die Zahl der Pflichtparkplätze reduzieren. Diesen Zeitpunkt halten grüne Politiker wie der Geschäftsführer des VCS Zürich, Markus Knauss, angesichts des ungelösten Feinstaubproblems jetzt für gekommen.

Er hatte sich im Gemeinderat schon vor fünf Jahren mit einer Motion dafür eingesetzt, dass Zürich autofreie Wohngebiete schafft oder fördert. 130'000 Zürcherinnen und Zürcher - 40 Prozent der Stadtbevölkerung - lebten in Haushalten, die über kein Auto verfügen, und müssten für ihr ökologisches Verhalten belohnt werden. Die Antwort des Stadtrats auf den Vorstoss, der als Postulat überwiesen wurde, steht noch aus.

Unkontrollierte Fremdnutzung

Knauss stemmt sich nicht dagegen, dass die maximale Parkplatzzahl ausgeschöpft wird - solange sie dem gesetzlichen Rahmen entspricht. Doch dies sei nicht immer der Fall. Bauherren rechneten nämlich oftmals mit mehr, als sie nachher verkaufen oder vermieten könnten. Dann gäben sie die leer stehenden Parkplätze an Dritte weg, die mit der bewilligten Nutzung des Gebäudes gar nichts zu tun hätten.

Wenn 50 nicht verwendete Büroparkplätze leihweise an einen Laden gehen, die täglich zehn statt zwei Fahrten auslösen, oder für eine Nachtnutzung frei würden, falle dies für Anwohner und Luftbelastung ins Gewicht. Eine solche Änderung müsste bewilligt werden, damit betroffene Nachbarn Einsprache erheben könnten. Jüngstes Beispiel einer Fremdnutzung ist die Vermietung privater Büro- und Ladenparkplätze, die in den Abendstunden nicht besetzt sind, durch Epark24. Irgendein Parkplatzsucher kann das Feld während seines Ausgangs belegen und es auf einfache Weise mit dem Handy bezahlen.

Verkehrsplaner Andy Fellmann vom städtischen Tiefbauamt bestätigt einen gewissen Vollzugsnotstand. Für flächendeckende Kontrollen fehle der Baupolizei das Personal. Missbräuchen gehe man nur auf Anzeige hin nach. Den Widerwillen autoabstinenter Einwohner gegen die Parkplatzpflicht kann Fellmann verstehen. «Doch wie bindet man diese Leute an ihr umweltbewusstes Verhalten? Wenn sie schliesslich doch einmal auf ein Auto umsatteln, steht es auf der Strasse, und das wollen wir nicht.»

ta

© Tamedia AG  – Quellen: tagesanzeiger.ch – Agenturen  –  » Fenster schliessen