News Zürich - Tages-Anzeiger
14. März 2007, 00:07

Pleitier bleibt auf freiem Fuss

Friedrich Kündig. Er steht für gescheiterte Bauprojekte und eine lange Liste von Geprellten. Jetzt hat ihn das Obergericht in vielen Punkten freigesprochen und in wenigen verurteilt.

Von Niels Walter

Der Mann ist der Alptraum von Dutzenden Kleinsparern, die ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen wollten. Sein Name: Friedrich Kündig. Sein Ruf: Immobilienpleitier, Gauner, Halunke - die Geprellten haben noch einige Namen mehr auf Lager.

Gestern Dienstag sass der 55-Jährige mit dem demolierten Ruf vor dem Obergericht. Sein Kopf rund und kahl wie eine Abrissbirne, die Stimme leise, das Herz angeschlagen, weswegen er die Gerichtstermine letztes Jahr platzen liess.

Im Juli 2005 verurteilte das Bezirksgericht Bülach Kündig wegen mehrfachen Betrugs und mehrfacher Veruntreuung zu zwei Jahren Gefängnis. Der Hochbauzeichner und Architekt sieht sich in allen Punkten unschuldig, der Staatsanwalt will ihn drei Jahre hinter Gitter bringen. Deshalb trafen sie sich gestern vor der zweiten Instanz wieder, dem Obergericht.

Für Kündig lohnte sich die Berufung. Die Oberrichterin mit dem scharfen Ton, Mireille Schaffitz, und ihre beiden Referenten verminderten das Strafmass markant - von zwei Jahren unbedingt auf zehn Monate bedingt, bei einer Probezeit von drei Jahren. Das Gericht sprach Kündig von der Veruntreuung in über 8o Fällen frei und verurteilte ihn wegen mehrfachen Betrugs in vier Fällen.

Kündig ist der Herr der langen Listen: Wohnsitze, Firmennamen, Geschäftspartner, Bauprojekte, Tätigkeitsgebiete, Pleiten und Geschädigte - Kündig kann von allem mehr als genug vorweisen. Die Anklageschrift der Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte ist 85 Seiten dick, listet 88 gescheiterte Bauprojekte auf, 165 Geschädigte und Schadenssummen in der Höhe von 1,6 Millionen Franken. All diese «Geschäfte» wickelten Kündig und seine Partner innert zweier Jahre (1998-2000) ab.

Mit seinen zwei Unternehmen STMC SA Lugano Consulting Engineers und Rebag Revisions- und Beratungs-AG (auch die Firmennamen sind lang) gleiste Kündig damals professionell Bauprojekte auf, in Rüschlikon, Niederglatt, Schwamendingen, Uster, Horgen und anderen Zürcher Gemeinden. Die Interessenten unterzeichneten für Bauland und Häuser Verträge, leisteten Vorschüsse und Reservationszahlungen zwischen 10 000 und 20 000 Franken. Doch gebaut wurde nie, das Geld war weg, versickert in den leeren Kassen und Löchern der maroden STMC und Rebag, auf Kündigs und anderen Konten.

Die beiden Firmen waren 2000 und 2001 Pleite, die Gläubiger erlitten Totalverlust. Kündig (der schon in den 80er-Jahren mit diversen Firmen Millionenpleiten verursachte) ging in den Privatkonkurs, mit Verlustscheinen in der Höhe von 8 Millionen Franken. Das berüchtigte «System Kündig» ging hopps.

Strafanzeigen von Geprellten waren längst eingegangen, unter anderem von einem Oberrichter, der in Uitikon-Waldegg ein Häuschen bauen wollte und Kündig dafür 15'000 Franken im Voraus überwies.

Schlecht geschäften ist nicht strafbar

Für all die Geschädigten ist klar: Kündig hat uns betrogen - kassierte, baute nicht, und erstattete uns dann die Anzahlungen nicht zurück. Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel erachtet dies als Veruntreuung. Das Gericht ist anderer Meinung. Kündig habe lediglich und immer nach demselben Schema schlecht gewirtschaftet, dabei sei Geld (die Anzahlungen) verloren gegangen, was jedoch nicht strafbar sei. Es sei, so das Gericht, in den Verträgen mit den Kaufinteressenten nirgends festgehalten worden, dass Kündig die Reservationszahlungen hätte aufbewahren müssen und nicht für geleistete Arbeiten verwenden dürfen.

Der Referent des Richtergremiums, Kurt Balmer, argumentierte: «Die Interessenten gaben Kündig das Geld dafür, dass er etwas dafür leistet, nämlich Vorarbeiten für ein Bauprojekt, und nicht dafür, dass er ihnen das Geld wieder zurückerstattet.» Nach Ansicht des Gerichts veruntreute Friedrich Kündig kein Geld, sondern erfüllte lediglich Verträge nicht. Und, so Referent Balmer: «Die blosse Nichterfüllung eines Vertrags ist nicht strafbar.» Und die Gerichtsvorsitzende Schaffitz: «Nicht jedes misslungene Geschäft ist auch eine Straftat.»

Den mehrfachen Betrug hingegen sieht das Gericht als erwiesen. Kündig hatte bei Bauprojekten in Schwamendingen und Uitikon-Waldegg noch Anzahlungen entgegengenommen, nachdem die Grundeigentümer unmissverständlich klar gemacht hatten, sie wollten nicht mehr an Kündig und Co. verkaufen.

Vier Ehepaaren muss Kündig nun die Anzahlungen (total 60'000 Franken) zurückerstatten, darunter auch dem geprellten Oberrichter und seiner Frau. Die 160 anderen Geschädigten gehen leer aus.

ta

© Tamedia AG  – Quellen: tagesanzeiger.ch – Agenturen  –  » Fenster schliessen