Schweiz

Eclat im Untersuchungsrichteramt

30. November 2005, 09:23

Die eidgenössische Untersuchungsrichterin Monique Saudan soll zu wenig speditiv gearbeitet haben. Sie hat ihre Fälle abgeben müssen, weist die Vorwürfe aber zurück.

Monique Saudan (Archivbild).
Monique Saudan (Archivbild).
Von Christina Leutwyler

Die langjährige eidgenössische Untersuchungsrichterin Monique Saudan wurde per 30. Oktober von ihrer Funktion vorläufig freigestellt. Dies hat der Leitende Untersuchungsrichter Jürg Zinglé in Absprache mit Bundesstrafgerichtspräsident Alex Staub verfügt. «Den Hauptgrund für diese Massnahme bilden die Situation der von Frau Monique Saudan bearbeiteten Verfahren beziehungsweise die ausstehenden Abschlüsse», gab er am Montag bekannt - fast einen Monat nach der Freistellung.

Was konkret gemeint ist, illustriert ein Entscheid, den das Bundesstrafgericht am 21. Oktober 2005 gefällt und am vergangenen Montag veröffentlicht hat. Es entliess einen 33-jährigen Dominikaner aus der Untersuchungshaft, obwohl er wegen Kokainhandels dringend verdächtigt wird und Fluchtgefahr bestand. Grund: Das Untersuchungsrichteramt hatte seit November 2004 - mit Ausnahme von zwei Einvernahmen eines Zeugen - kaum Untersuchungshandlungen vorgenommen, die den beschuldigten Dominikaner betrafen. Dies, obwohl das Bundesstrafgericht schon im Mai 2005 verlangt hatte, das Verfahren sei zu beschleunigen. Damit manifestiere die Vorinstanz, «dass sie nicht willens oder nicht fähig ist, das Verfahren mit der notwendigen Beförderlichkeit voranzutreiben», hielt die Beschwerdekammer fest. «Angesichts der Tatsache, dass seit dem erwähnten abmahnenden Entscheid rund fünf weitere Monate ohne wesentliche Beweiserhebungen verstrichen sind, handelt es sich um eine schwere Verletzung des Beschleunigungsgebots.»

«Strukturelle Probleme»

Der Fall lag bei Monique Saudan. Grund für ihre Freistellung seien nicht allein dieses, sondern auch andere Verfahren gewesen, erklärte der Leitende Untersuchungsrichter Zinglé. Mehr wollte er dazu nicht sagen. Saudan lässt den Vorwurf nicht gelten, sie habe ihre Fälle nicht fristgerecht abgeschlossen. Diese Kritik treffe das Untersuchungsrichteramt insgesamt, hielt sie fest. Bei der Freistellung handle es sich um «den untauglichen Versuch, strukturelle Probleme auf der persönlichen Ebene lösen zu wollen». Sie wies darauf hin, dass wohl von ihrer Entlassung abgesehen worden sei, weil es keine fachlichen und justiziablen Vorwürfe gegen sie gebe. Man habe ihr gegenüber angedeutet, eine einvernehmliche Lösung suchen zu wollen. Über die weiteren Schritte will das Bundesstrafgericht, das Wahlbehörde und Aufsichtsinstanz für die eidgenössischen Untersuchungsrichter ist, «so rasch als möglich» informieren.

Engpass bei Untersuchungsrichtern

Der Fall Saudan wirft ein Schlaglicht auf die Vollzugsprobleme im Bundesstrafverfahren. Dieses ist in drei Phasen aufgeteilt: Zunächst ermittelt die Bundesanwaltschaft. Dann untersucht das eidgenössische Untersuchungsrichteramt. Schliesslich vertritt die Bundesanwaltschaft die Anklage vor Gericht. Da das Untersuchungsrichteramt wesentlich kleiner ist als die Bundesanwaltschaft, ist hier ein Engpass entstanden. Um die Probleme zu entschärfen, hat das Bundesstrafgericht schon vor einem Jahr die Staatsanwälte des Bundes angewiesen, ihre Ermittlungen weiter voranzutreiben, bevor sie einen Fall dem Untersuchungsrichteramt übergeben. Es hat ausserdem zwei neue Untersuchungsrichter gewählt, die in diesen Wochen ihre Arbeit aufnehmen. Zudem hilft ein Staatsanwalt des Bundes bei den Untersuchungsrichtern aus.

Entscheid BH.2005.30 vom 21. Oktober 2005

Schweiz

Meistgelesen in der Rubrik Schweiz

AKTUELLE JOBS

Marktplatz

Immobilien

Marktplatz
Wohnung/Haus suchen

Weitere Immo-Links
homegate TV
Hypotheken vergleichen
Umzug
Immobilie inserieren
Inserat erfassen
Frühlingsdeko
homegate Lassen Sie jetzt schon den Frühling ins Haus. Mehr

In Partnerschaft mit:

Homegate

Lokale Suche

Marktplatz

AKTUELLE KADERSTELLEN

Marktplatz