Zulassung für E-Signatursystem
07. Dezember 2005, 10:10Swisscom-Solutions wird als erstes Unternehmen in der Schweiz elektronische Unterschriften anbieten. Mit Hilfe eines Schlüssels kann die Echtheit der Signatur jederzeit überprüft werden.
Das von Swisscom Solutions angebotene System erfüllt die Bedingungen des seit Anfang Jahr geltenden Bundesgesetzes über die elektronische Signatur. Zum einen muss der Empfänger zuverlässig auf den Urheber schliessen können, andrerseits müssen die Daten vor unbemerkter Veränderung geschützt sein.
Siegel zu digitalen Daten
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist eine Art von Siegel zu digitalen Daten. Sie wird unter Einsatz mathematischer Verfahren mit Hilfe eines privaten kryptographischen Schlüssels erzeugt. Mit Hilfe des dazugehörigen öffentlichen Schlüssels kann die Signatur jederzeit überprüft und damit der Signaturschlüssel-Inhaber und die Unverfälschtheit der Daten festgestellt werden.Die jeweils einmaligen Schlüsselpaare (privater und öffentlicher Schlüssel) werden durch anerkannte Stellen natürlichen Personen fest zugeordnet. Die Zuordnung wird durch ein Signaturschlüssel-Zertifikat beglaubigt. Es handelt sich dabei um ein signiertes «digitales Dokument», das den jeweiligen öffentlichen Schlüssel sowie den Namen der Person, der er zugeordnet ist, oder ein Pseudonym enthält. Das Zertifikat erhält der Signaturschlüssel-Inhaber, so dass er es signierten Daten für deren Überprüfung beifügen kann. Über öffentlich erreichbare Telekommunikationsverbindungen, zum Beispiel im Internet, ist es zudem jederzeit für jedermann nachprüfbar.
Das Zertifikat wurde von der Prüfungsfirma KPMG ausgestellt, der einzigen Anerkennungsstelle in der Schweiz. Die Dienstleistung richtet sich an Unternehmen, Behörden und Institutionen im Gesundheitswesen.
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