Schweiz

Swisscom-Untersuchung ohne SVP

15. Dezember 2005, 16:23

Die GPK des Nationalrats setzt eine Kommission ein, um den Swisscom-Entscheid des Bundesrats zu untersuchen. Die Partei von Justizminister Christoph Blocher verweigert die Teilnahme.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats hat eine Subkommission eingesetzt. Die «Ad-hoc-Subkommission Swisscom», die ursprünglich je ein Mitglied aus allen sechs Bundeshausfraktionen umfassen sollte, wird von Christian Waber (EDU/BE) präsidiert. Dieser muss nun aber erst einmal auf die Mitarbeit eines SVP-Vertreters verzichten.

Die Partei will der Untersuchungskommission nur dann beitreten, wenn die Grünen auf ihren Entscheid zurückkommen und den Freiburger Nationalrat Hugo Fasel nicht entsenden. Fasel präsidiert zurzeit noch die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats. Er hatte Blocher im Zusammenhang mit dem Swisscom-Entscheid des Bundesrats wiederholt scharf attackiert. Die SVP erachtet ihn daher als befangen und hat dies am Morgen an der Sitzung der nationalrätlichen GPK klar gemacht: Als ihr Antrag, Fasel nicht mit der Sitzungsleitung zu betrauen, gescheitert war, verliess die SVP-Delegation die Sitzung unter Protest.

Nebel lüften
Das Gremium unter der Leitung Wabers soll in einem ersten Schritt Fakten zusammentragen und die Entscheidungsbildung rekonstruieren. Danach soll es jenen Nebel lüften, der den entsprechenden Entscheidungsbildungsprozess zumindest aus Sicht der Öffentlichkeit umgab.

Dazu gehört laut Fasel in erster Linie die Frage, wer welche Dinge zu welchem Zeitpunkt gemacht hat und welche Kontakte dabei ins Spiel kamen. Dies betrifft einerseits die beiden Departemente der Bundesräte Hans-Rudolf Merz und Moritz Leuenberger, andererseits aber auch den Verwaltungsrat der Swisscom.

Zusätzlich sollen jene gesetzlichen Grundlagen beleuchtet werden, die dem Swisscom-Entscheid zu Grunde lagen. Auch die weitherum als missglückt beurteilte Informationspolitik durch den Bundesrat wird geprüft. Dazu äusserte man sich bei der GPK vorerst aber nur vorsichtig, weil zu diesem Thema der Landesregierungg bereits in der vergangenen Woche ein Brief geschrieben wurde und deren Beantwortung bis im Januar erwartet wird. Die Ergebnisse der nun in die Wege geleiteten Zusatzuntersuchung soll bis am 28. März des nächsten Jahres vorliegen.

Die Geschäftsprüfungskommission

Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) üben gemäss Artikel 169 der Bundesverfassung (BV; SR 101) im Auftrag der eidgenössischen Räte die Oberaufsicht aus über die Geschäftsführung des Bundesrates und der Bundesverwaltung, der eidgenössischen Gerichte und der anderen Träger von Aufgaben des Bundes.

Die GPK des Nationalrats:
Beck Serge, Binder Max, Brunner Toni, Cathomas Sep, Daguet André, Fasel Hugo, Gadient Brigitta M., Glasson Jean-Paul, Glur Walter, Graf-Litscher Edith, Gyr-Steiner Josy, Häberli-Koller Brigitte, Janiak Claude, Mathys Hans Ulrich, Meier-Schatz Lucrezia, Müller Geri, Noser Ruedi, Oehrli Fritz Abraham, Pedrina Fabio, Riklin Kathy, Rossini Stéphane, Roth-Bernasconi Maria, Veillon Pierre-François, Waber Christian, Wasserfallen Kurt

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