Rüge und Rechtshändel für Gemeinden?
29. Dezember 2005, 22:51
Bern. - Wie gross wäre - abgesehen vom Imageschaden - der finanzielle Verlust für die SVP, wenn ihre Einbürgergerungs-Initiative nicht zu Stande käme, weil irgendwo noch Unterschriften herumliegen? SVP-Präsident Ueli Maurer schätzt, dass seine Partei dann rund 300 000 Franken in den Sand gesetzt hätte. Das will er nicht hinnehmen.
Die SVP lässt deshalb rechtlich abklären, «ob wir bei säumigen Gemeinden Schadenersatzforderungen stellen können», sagt Maurer. Das sei aus seiner Sicht durchaus realistisch. So liesse sich die Sache auch politisch ausschlachten. «Schliesslich hätten wir wegen zu wenig speditiver Arbeit von Gemeindebehörden eine Volksinitiative nicht zu Stande gebracht», argumentiert Maurer. «Dieser Fall wäre einmalig. Das müsste publik gemacht werden.»
Auch Hans-Urs Wili, Leiter Sektion politische Rechte in der Bundeskanzlei, führt eine lange Liste von Gemeinden, die seiner Ansicht nach «nachlässig» sind und wegen ihrer schlechten Beglaubigungspraxis «im roten Bereich» stehen. Wili führt nach der kommunalen Beglaubigung jeweils eine eigene Kontrolle durch. Nun will er die fehlbaren Gemeinden in einem Brief rügen und sie auffordern, stets rasch nachzuschauen, ob jemand in der eigenen Gemeinde stimmberechtigt ist oder nicht. Das Bundesgesetz über die politischen Rechte schreibt nämlich vor, Gemeinden müssten kontrollierte Unterschriftenbogen «unverzüglich» ans Initiativkomitee zurücksenden.
Schadenersatzklage hat Chancen
Verstossen die Gemeinden gegen dieses Gebot, könnten sie schadenersatzpflichtig werden. Yvo Hangartner, emeritierter Professor für Staats- und Verfassungsrecht, sagt: «Ich schliesse nicht aus, dass die SVP mit einer Schadenersatzklage Erfolg haben könnte. Sie könnte einen Vermögensschaden geltend machen, falls der Fehler tatsächlich bei den Gemeinden liegt.» Hangartner sagt, dieser Präzedenzfall könne «von Nutzen» sein, weil das Beglaubigen von Unterschriften in Gemeinden oft zu wenig präzise und nicht speditiv genug geschehe.
Strafe wegen Mehrfachunterschrift
Den Stimmbürgern selbst schaut die Bundeskanzlei bereits auf die Finger. Hans-Urs Wili hat in den letzten Jahren über ein Dutzend mal die Bundesanwaltschaft eingeschaltet. «Wer gleich mehrmals seine Unterschrift auf Initiativ- oder Referendumsbogen setzt, macht sich strafbar», begründet er. In den meisten Fällen haben die Richter zumindest eine saftige Busse verhängt. (mut)
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