CO2-Abgabe zurückgewiesen

24. Januar 2006, 19:57

Die Umweltkommission des Nationalrates will von einer CO2-Abgabe vorerst nichts wissen. Mit 13 zu 12 Stimmen beschloss die Kommission, die Vorlage über die Genehmigung an den Bundesrat zurückzuweisen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) habe vorerst den Bundesbeschluss über die Genehmigung des CO2-Abgabesatzes unangetastet gelassen, sagte Präsidentin Barbara Marty Kälin (SP/ZH) heute vor Journalisten. Sie sei auf die Anträge zur Änderung des Abgabesatzes nicht eingetreten.
Rückweisung an den Bundesrat
Stattdessen beschloss die Kommission äusserst knapp mit 13 zu zwölf Stimmen die Rückweisung an den Bundesrat. Die Regierung soll innerhalb von vier Monaten nach der Behandlung der Vorlage im Parlament mit den interessierten Gruppierungen eine Vereinbarung zur Einführung eines Gebäuderappens abschliessen, der auf Heizöl erhoben werden soll.

Mit 15 zu fünf Stimmen will die Urek zudem den Bundesrat beauftragen, innerhalb von 18 Monaten nach der Einführung des Gebäuderappens eine separate Vorlage auszuarbeiten.

Kritik an der Entscheidung
Rudolf Rechsteiner (SP/BS) als Vertreter der Minderheit sprach von einem «rabenschwarzen Tag» für die Klima- und Umweltpolitik der Schweiz. Nach jahrelanger Verzögerungstaktik und einem mühsamen Hin und Her um freiwillige Massnahmen habe die bürgerliche Mehrheit offen gelegt, dass sie in der Klimapolitik nichts wolle.

Die Kommission habe die CO2-Abgabe ausgehebelt, so Rechsteiner, die von bürgerlichen Parteien und Wirtschaftsverbänden konzipiert und noch vor wenigen Jahren als Gegenvorschlag in der Volksabstimmung um Lenkungsabgaben ins Feld geführt worden sei.

Unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit, so der Politiker weiter, sollten im Hinterzimmer des Wirtschaftsverbandes economiesuisse bis 2012 über 1,5 Milliarden Franken von Verbänden einkassiert und in befreundete Taschen umverteilt werden.

Argumente für den Gebäuderappen
Rolf Hegetschweiler (FDP/ZH) als Befürworter des Gebäuderappens wies die Kritik vehement zurück. Ein solcher Rappen sei effizienter und schneller einführbar. Gleichzeitig verwies er darauf, dass mit dem Gebäuderappen Einnahmen von 150 Millionen Franken pro Jahr generiert würden. Diese könnten für energetische Sanierungen und zur Förderung von Grossanlagen wie Kehrichtverbrennungsanlagen eingesetzt werden.

Der Schweizerische Gewerbeverband und der Hauseigentümerverband sprachen von einem Etappensieg. Statt wie die CO2-Abgabe, die mehr als neun Rappen pro Liter Heizöl kosten würde, werde der Gebäuderappen nur 1,6 bis 1,7 Rappen pro Liter Heizöl betragen.

Empört zeigten sich dagegen die Umweltverbände. Damit habe die Kommission der CO2-Abgabe einen Todesstoss versetzt. Der Entscheid zeuge von Kurzsichtigkeit und Verantwortungslosigkeit. Die Vorlage kommt nun in der Frühlingssession in den Nationalrat.

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