Weiterer Schritt für Zollfreistrasse
30. Januar 2006, 12:00Gegner der geplanten Zollfreistrasse in Riehen bei Basel sind mit ihren Beschwerden beim Bundesgericht abgeblitzt. Die Lausanner Richter verdächtigen sie der Verfahrensverzögerung.
Im Mai 2001 verlängerte der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt auf Gesuch des Regierungspräsidiums Freiburg hin die bis Ende Juni 2001 befristete Rodungsbewilligung um fünf Jahre. Verschiedenen Anwohnern war diese Verlängerung der Rodungsbewilligung nicht mitgeteilt worden. Sie gelangten deshalb im Dezember 2004 an das Wirtschafts- und Sozialdepartement und forderten eine formelle Eröffnung dieser Rodungsbewilligung.Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt entschied, den Anwohnern komme keine Parteistellung zu, weshalb ihnen die Verfügung vom Mai 2001 auch gar nicht eröffnet werden müsse. Als das Verwaltungsgericht den von neuen Anwohnern erhobenen Rekurs abwies, riefen drei Anwohner das Bundesgericht an.
Wie die Vorinstanz kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass es die Anwohner versäumt haben, ihr Rekursrecht rechtzeitig geltend zu machen. Denn die Verlängerung der Rodungsbewilligung war den Anwohnern spätestens seit Mai 2004 bekannt, als Gegner der Zollfreistrasse medienwirksam mit Zelten das Gebiet am Schlipf besetzt hätten und ein Umweltaktivist in Hungerstreik getreten war.
«Verdient keinen Rechtsschutz»
Spätestens in diesem Zeitpunkt hätten sich die benachbarten Grundeigentümer nach der Rodungsbewilligungsverlängerung erkundigen müssen. Stattdessen hätten sie sich erst ein halbes Jahr später an die Behörden gewandt. «Ihr langes Zuwarten verstösst gegen Treu und Glauben im Rechtsverkehr und verdient keinen Rechtsschutz», heisst es im Urteil aus Lausanne.Volksabstimmung über Zollfreistrasse
Wie es nun mit der Zollfreistrasse weitergeht, ist zunächst offen. Im Kanton Basel-Stadt wird am kommenden 12. Februar über die so genannte «Wiese-Initiative» abgestimmt, mit der die Zollfreistrasse indirekt verhindert werden soll. Der Basler Regierungsrat stellt sich allerdings auf den Standpunkt, dass dieses Volksbegehren die Strasse nicht verhindern kann, weil ein Staatsvertrag mit Deutschland aus dem Jahr 1977 vorgeht.Die Regierung hatte zudem im Vorfeld klargemacht, dass mit der Rodung begonnen werden soll, sobald der nun vorliegende Bundesgerichtsentscheid gefällt ist.
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