Schweiz

«Hier zeigt sich die Igelmentalität»

20. August 2005, 14:43

Justizminister Blocher weist die Wünsche der Staatsschützer nach neuen Befugnissen für das präventive Schnüffeln zurück. Auch der Experte der Fichen-PUK warnt vor den Ideen.

Mit Niklaus Oberholzer* sprach Hannes Nussbaumer

Der Schweizer Staatsschutz möchte seine Kompetenzen massiv erweitern. Braucht die Schweiz solche Bestimmungen zur Abwehr von Terrorismus und organisierter Kriminalität?

Im Bericht des Bundes zur inneren Sicherheit aus dem Jahr 2001 stand, dass die Schweiz eines der sichersten Länder Europas sei und dass es kaum organisierte Kriminalität gebe. Vier Jahre später behauptet der Staatsschutz, es tummle sich die gesamte Mafia in der Schweiz. Ich frage mich schon, woher diese Hysterie kommt.

Es gab immerhin die Terroranschläge in New York, Madrid und London . . .

Für mich geht es um eine grundsätzliche Frage: Welche Gesellschaft wollen wir? Das internationale Umfeld zeigt doch: Der beste Schutz vor Terrorismus ist ein liberaler, sozialer, demokratischer Rechtsstaat. Doch exakt dieser Rechtsstaat wird durch das bodenlose Misstrauen, das in den Wünschen der Staatsschützer zum Ausdruck kommt, unterwandert. Daher glaube ich, dass man das Gegenteil erreichen würde, gäbe man den Wünschen nach. Der beste Nährboden für den Terrorismus sind autoritäre Gesellschaften. Die Schweiz käme einen Schritt näher zu einem autoritären Staat, würde sie solche Wünsche erhören.

Der Fichenskandal, der 1989/90 die Schweiz erschüttert hat, führte zur Begrenzung der Staatsschutz-Tätigkeit. Könnte es nicht sein, dass man zu stark begrenzt hat?

Man darf nicht nur den Staatsschutz betrachten. Zwar setzte die Politik dem Staatsschutz nach dem Fichenskandal tatsächlich Rahmenbedingungen. Gleichzeitig hat man aber massiv aufgerüstet: So wurden die Geldwäschereistrafnorm verschärft und die Straftatbestände der kriminellen Organisation sowie der Terrorfinanzierung erlassen. Zudem wurden mit der Effizienzvorlage der Bundesanwaltschaft neue Kompetenzen eingeräumt und gut 400 neue Stellen geschaffen, ein Bundesstrafgericht installiert und erst noch fast beiläufig ein Dutzend neue Datensammlungen kreiert.

Dieses Angebot reicht aus?

Ja. Ich bin nicht dafür, dass man der Polizei die Mittel nimmt. Diese Möglichkeiten, die der Staatsschutz will, sollen zur Terrorbekämpfung zur Verfügung stehen. Ich finde nicht, dass der Staat keine verdeckten Ermittler und keine Telefonüberwachung einsetzen darf. Aber er soll es nicht tun dürfen ohne konkreten Verdacht und ausserhalb eines formellen, rechtsstaatlichen Verfahrens.

Für Sie stellt die präventive Schnüffelei das Hauptproblem dar?

Ja. Braucht es für Telefonüberwachungen, Personenkontrollen oder Scheingesellschaften keinen konkreten Verdacht mehr, kommt es zur flächendeckenden, willkürlichen Schnüffelei. Ähnlich problematisch ist die Absicht, der Polizei Zwangsmassnahmen zur Verfügung zu stellen. Das wäre etwas Neues. Bis jetzt waren Zwangsmassnahmen dem Staatsanwalt oder dem Untersuchungsrichter vorbehalten - und zwar für Fälle, wo ein konkreter Verdacht vorlag. Ginge es nach dem Willen der Staatsschützer, dürfte die Polizei ohne Verdacht solche Massnahmen anwenden. Auch hier gilt: Wenn man einen solchen Staat will, soll man das machen. Nur darf sich dann keiner beklagen, wenn es kein sehr freiheitlicher Staat mehr ist.

Lässt sich aus dem Entwurf schliessen: Bei den zuständigen Bundesstellen hat man aus dem Fichenskandal überhaupt nichts gelernt und nur auf eine Gelegenheit gewartet, um den alten Schnüffel-Geist zu rezyklieren?

Doch, man hat viel gelernt. Man hat gelernt, dass alles eine gesetzliche Grundlage braucht. Die Kritik der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) war damals ja, dass der Staatsschutz ohne gesetzliche Grundlage operiert hatte. Darum soll jetzt alles gesetzlich normiert werden.

Steht die Schweiz bald wieder dort, wo sie vor 1989/90 stand?

Schön wärs.

Wie bitte?

Die Situation ist heute gravierender als vor dem Fichenskandal. Niemand überblickt mehr alle Datensammlungen, die es gibt. Zudem sind diese dank EDV perfektioniert, vernetzt und besser erschlossen. Wenn jetzt noch zusätzliche Befugnisse der Staatsschützer dazugekommen wären, hätte man sagen müssen: Die Jahre vor 1989 waren im Vergleich idyllisch.

Welcher Geist beseelt den Schweizer Staatsschutz?

Mir ist spontan das Zivilverteidigungsbüchlein in den Sinn gekommen. In diesem wehte der Wind des Kalten Krieges. Dort stand zum Beispiel: «Wer redet, schadet der Heimat.» Auch hier, in den Staatsschutz-Vorschlägen, zeigt sich die totale Igelmentalität.

Hat diese Haltung Auftrieb?

Natürlich hat sich der Zeitgeist gewandelt. Die wirtschaftliche Verunsicherung begünstigt Botschaften von der Art: Wenn wir hier ein paar Schräubchen drehen und dort ein bisschen drücken, bekommen wir wieder totale Sicherheit. Ich hoffe allerdings, dass diese Vorlage nur einen Wunschzettel der Bundespolizei darstellt. Ich glaube, dass diese Mentalität nach wie vor quer in der politischen Landschaft steht.

Welche Forderungen auf dem Geheimdienst-Wunschzettel wecken bei Ihnen die heftigste Abwehr?

Die Mentalität, die dahinter steckt - also der Umstand, dass man überhaupt auf solche Ideen kommt.

* Niklaus Oberholzer war Experte der PUK EJPD. Sie hatte 1989/90 die Fichenaffäre ins Rollen gebracht. Heute ist Oberholzer St. Galler Kantonsrichter.

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