Denkpause im Kampf gegen Hunde

03. Februar 2006, 23:03

Ein Verbot bestimmter Hunderassen bewirkt kaum etwas und liegt nicht in der Kompetenz des Bundes. Für eine schnelle Lösung wurden entsprechende Gutachten einfach ignoriert.

Von Peter Johannes Meier

Volkswirtschaftsdirektor Joseph Deiss hat dem Bundesrat ein Ei gelegt: Statt über wirksame und juristisch überprüfte Massnahmen gegen gefährliche Hunde zu befinden, muss sich die Regierung mit einem Sammelsurium aus unwirksamen, kaum rechtmässigen und einigen durchaus tauglichen Vorschlägen befassen. Kein Wunder, hat der Bundesrat weitere Abklärungen in Auftrag gegeben, bevor er sich entscheiden will.

Manche Politiker sehen das anders: Die Zürcher CVP-Nationalrätin Kathy Riklin nannte den Bundesrat gestern im Radio DRS eine «geschützte Werkstatt, die eben keine Angst vor herumstreunenden Hunden haben müsse». Wer sich mit den Massnahmen aus dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVet) genauer auseinander setzt, kommt zu einem anderen Schluss: Das BVet selbst hatte über Jahre hinweg betont, ein Rassenverbot durch den Bund sei rechtlich unzulässig. Dabei stützte sich das Amt auf Gutachten aus dem Bundesamt für Justiz. «Solange der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden bzw. Tieren durch die Verfassung nicht zur Aufgabe des Bundes erklärt wird, sind die Kantone im Rahmen ihrer Polizeihoheit allein dafür verantwortlich», heisst es in einem BVet-Bericht aus dem Jahr 2000.

Die Bundesverfassung hat sich seither nicht geändert - wohl aber die Position des Bundesamtes für Veterinärwesen. Nach der tödlichen Pitbull-Attacke in Oberglatt und einer beispiellosen «Blick»-Kampagne sollte ein Verbot durch den Bund plötzlich rechtmässig sein. Eine nachvollziehbare Argumentation durch das Bundesamt fehlt bis heute. Dafür bestätigen Insider, dass der Druck aus dem Volkswirtschaftsdepartement immens gewesen sei, auf eine Lösung mit Rassenverboten hinzuarbeiten.

Schutz für gebissene Hunde?

BVet-Sprecher Marcel Falk versuchte gestern die neue Position des Amtes darzulegen: «Der Tierschutz und die öffentliche Sicherheit dürfen nicht einfach getrennt werden. Und ein Rassenverbot kann auch eine Tierschutzmassnahme sein, für die der Bund ja gemäss Verfassung zuständig ist.» Falk erwähnt als Beispiel einen Hund, der einen anderen Hund beisst.

Das Rassenverbot als Tierschutzmassnahme zu verstehen, lehnen zahlreiche Fachleute allerdings kategorisch ab. So auch die Schweizer Stiftung für das Tier im Recht in einer Stellungnahme an den Bundesrat. Marcel Falk vom BVet bestätigt denn auch, dass sein Amt den Auftrag erhalten habe, die gesetzlichen Grundlagen für ein Rassenverbot noch einmal genauer abzuklären.

Teuer und kaum wirksam

Unabhängig von der Rechtmässigkeit der Rassenverbote muss sich der Bundesrat wohl auch zur Frage der Wirksamkeit der Massnahmen Gedanken machen. Wenn in Deutschland Verbote keinen Rückgang der Bissverletzungen bewirkten, und in Frankreich die Kastrationsplicht für bestimmte Rassen nicht umsetzbar ist, müsste etwas dazu gesagt werden, warum solche aufwändigen und schwer kontrollierbaren Massnahmen in der Schweiz funktionieren sollen. Zudem ist schwer nachvollziebar, warum Mischlinge mit Anteilen aus gefährlichen Rassen verboten, die gefährlichen Rassen selber aber mit einer Bewilligung erlaubt sein sollen.

Während das Rassenverbot zwingend weitere Abklärungen erfordert, sind andere Massnahmen kaum umstritten, durch den Tierschutzartikel in der Bundesverfassung gedeckt und daher schnell umsetzbar:

Vorschriften über die Zucht von Hunden, die ein auf Aggressivität ausgerichtetes Aufziehen verbieten.

Die Bewilligungspflicht für das Halten bestimmter Rassen. Das Bundesgericht hat dies in Basel erlaubt, obwohl auch dabei mit dem Rassenkriterium gearbeitet wird. Grund: Die Massnahme ist viel weniger einschneidend als ein Verbot.

Massnahmen gegen einzelne, verhaltensauffällige Hunde, die vom Leinenzwang bis zur Euthanasie reichen können. Selbst weiter gehende Forderungen, wie zum Beispiel eine praktische Halter- und Hundeprüfung für Tiere ab einem bestimmten Gewicht oder einer bestimmten Grösse, finden auch bei Gegnern des Rassenverbotes Zustimmung. «Den Hundehalter in die Pflicht zu nehmen, ist der wirksamste Ansatz, denn er erhöht den Schutz der Öffentlichkeit vor problematischen Haltern und fördert gleichzeitig die artgerechte Haltung der Hunde», sagt Gieri Bolliger, Rechtsanwalt und wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung für das Tier im Recht.

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