Schweiz

Positionen zur IV-Revision

02. März 2006, 11:56

Die Gewerkschaften wollen bei der anstehenden IV-Revision die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen. Eine gesetzlich festgelegte Quote soll dafür sorgen, dass mindestens ein Prozent der Belegschaft Menschen mit einer Behinderung sind.

Behinderte sollen auf dem Arbeitsmarkt eine faire Chance erhalten.
Behinderte sollen auf dem Arbeitsmarkt eine faire Chance erhalten.
Die vom Bundesrat und der nationalrätlichen Sozialkommission vorgespurte 5. IV-Revision erhöhe den Druck auf die Versicherten massiv, bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt mitzuwirken, sagte heute Colette Nova, geschäftsführende Sekretärin des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), in Bern.

Bei den Arbeitgebern werde dagegen auf Freiwilligkeit gesetzt. Dies sei nicht nur politisch unausgewogen und psychologisch ungeschickt. Es sei auch unlogisch und widerspreche jeder Erfahrung. Die Arbeitgeber hätten eine immer tiefere Bereitschaft, Menschen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit zu beschäftigen.

Antrag im Parlament
Für die Einbindung der Arbeitgeber zur besseren Integration von Teilbehinderten gibt es laut Gewerkschaftsbund verschiedene Vorgehensweisen. Denkbar seien etwa Anreize auf Belohnungsbasis, Verpflichtungen, Sanktionen oder ein Mix aus diesen Kategorien. SP-Nationalrätin und VPOD-Präsidentin Christine Goll will die Arbeitgeber verbindlich verpflichten und versucht diese Forderung in der am Montag beginnenden Frühlingssession mit einen entsprechenden Antrag durchzubringen.

Dieser sieht eine Quote vor: Mindestens ein Prozent der Belegschaft von öffentlichen und privaten Arbeitgebern mit mehr als 100 Angestellten sollen Teilbehinderte sein. Mitgezählt werden laut dem Antrag Menschen, die eine Invalidenrente beziehen, solche mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 25 Prozent sowie solche, die von der IV vermittelt worden sind.

Die Einhaltung der Quote will Goll von den Ausgleichkassen der AHV mindestens einmal jährlich kontrollieren lassen. Fehlbaren Arbeitgebern droht eine Busse in der Höhe einer durchschnittlichen jährlichen IV-Rente, was im Jahr 2004 etwa 16’680 Franken ausgemacht hätte. Das Geld aus den Sanktionen soll für die Finanzierung von Eingliederungsmassnahmen eingesetzt werden.

Bund und SRG mit Nachholbedarf
Die Beschäftigung von teilbehinderten Personen im normalen Arbeitsleben sei machbar, erläuterte Andreas Rieger von der Gewerkschaft Unia. Derzeit seien in der Schweiz zwar nur 0,8 Prozent der Beschäftigten Teilbehinderte, in den Nachbarländern seien es aber deutlich mehr.

Zudem präsentierte Rieger eine Liste mit Unternehmen, bei denen laut einer Umfrage der Sendung «Kassensturz» mehr als ein Prozent der Beschäftigten eine Teilbehinderung haben. Darunter sind Traditionsunternehmen wie die Lonza, die SBB oder auch Victorinox.

Deutlich länger ist dagegen die Liste der Unternehmen mit 0,5 Prozent und weniger Teilinvaliden. Dazu gehören etwa die SRG, die ABB oder die Swiss. Beim Bund sind nach Angaben von Nationalrätin Goll 0,6 Prozent der Beschäftigten teilweise behindert.

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