Schweiz

Für einheitliche Mindestzulagen

13. März 2006, 19:38

Die Kinderzulagen in der Schweiz sollen mindestens 200 Franken betragen, die Ausbildungszulagen mindestens 250 Franken. Der Ständerat hat sich heute im zweiten Anlauf mit 23 zu 19 Stimmen dem Nationalrat angeschlossen.

Mit der Gesetzesvorlage für landesweite Mindestzulagen will das Parlament die Volksinitiative der Gewerkschaft Travail.Suisse kontern, die eine Zulage von mindestens 450 Franken verlangt. Den Anstoss zur Harmonisierung hatte allerdings eine parlamentarische Initiative schon vor 15 Jahren gegeben.

Im letzten Herbst hatte der Ständerat den vom Nationalrat stammenden Gesetzesvorschlag noch hauchdünn abgelehnt und die heute zwischen 160 und 444 Franken variierenden Zulagen weiterhin zur Kantonssache erklärt. Weil der Nationalrat in der Folge knapp seine Bundeslösung verteidigte, war nun wieder die kleine Kammer am Zug.

Die starke Minderheit siegt
Durchsetzen konnte sich dabei die Kommissionsminderheit, die in der Vorberatung nur wegen des Stichentscheids der freisinnigen Präsidentin Erika Forster (SG) unterlegen war. Ohne einheitliche Minimalsätze würde die ganze Vorlage «immer unattraktiver», sagte ihr Sprecher Urs Schwaller (CVP/FR).

Laut Schwaller liegen die Kinderzulagen heute im Mittel bei 188.50 Franken. Das künftige Bundesminimum werde schon in 9 Kantonen übertroffen. Von einer Giesskanne könne keine Rede sein, denn oben wirke die Steuerprogression. Die Mehrkosten von rund 500 Millionen rührten vor allem von der Verallgemeinerung der Ausbildungszulage her.

Anita Fetz (SP/BS) erinnerte daran, dass das Projekt nach dem ersten Grundsatzentscheid des Nationalrates während 14 Jahren in der Schublade geschlummert habe. Es sei höchste Zeit, ein altes Versprechen einzulösen und ungerechte Unterschiede auszumerzen. Auch Filippo Lombardi (CVP/TI) unterstützte die Minderheit.

Eingriff ohne Not?
Demgegenüber sahen Kommissionspräsidentin Forster, This Jenny (SVP/GL) und Trix Heberlein (FDP/ZH) keinen Grund, «ohne Not» in das bewährte föderalistische System einzugreifen. Unter dem Diktat des Bundes müssten 17 Kantone ihre Kinder- und 10 ihre Ausbildungszulagen erhöhen, sagte Forster. 15 Kantone müssten die Ausbildungszulage neu einführen.

Forster warnte vor den hohen Kosten, die sie für die Arbeitgeber auf 700 Millionen und für die öffentliche Hand auf 200 Millionen bezifferte. Bundesrat Pascal Couchepin sah den Entscheid des Rates kommen und kritisierte ihn als ein gefährliches Signal für den Bund, auch in andern kantonalen Domänen materielle Harmonisierungen durchzusetzen.

Nicht für Selbständige
Diskussionslos lehnte es der Ständerat erneut ab, dem Familienzulagengesetz auch die Selbständigerwerbenden zu unterstellen. Ebenso bestand er darauf, dass Nichterwerbstätige nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze in den Genuss von Familienzulagen kommen sollen.

Geändert wurde lediglich die Referenzgrösse für diese Einkommensgrenze. Neu soll statt auf die Familienzulagen in der Landwirtschaft auf das AHV-System Bezug genommen werden, was laut Schwaller einfacher und praktikabler ist. Die Grenze würde damit bei einem Jahreseinkommen von rund 39’000 Franken liegen.

Am Mittwoch im Nationalrat
Mit den verbliebenen Differenzen wird sich schon am Mittwoch der Nationalrat befassen. Mindestens eine Divergenz dürfte im Übrigen der Ständerat noch ausmerzen: Bei der Anpassung der Familienzulagen für Kleinbauern an die neuen Minima verfehlte er um eine Stimme das zum Lösen der Ausgabenbremse erforderliche absolute Mehr. Travail.Suisse wertete das Einlenken des Ständerates als einen «Riesenerfolg» für die Volksinitiative. Der indirekte Gegenvorschlag ermögliche zu bescheidenen Kosten Verbesserungen, die weitherum gewünscht würden. Ein Referendum des Schweizerschen Gewerbeverband (SGV) wäre deshalb «ein grober Affront gegenüber den Familien in der Schweiz».

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