Fust-Wettbewerb wird untersucht
28. April 2006, 14:30Die Fust AG verspricht in Inseraten und TV-Spots Gratis-Fersehgeräte, falls die Schweizer Fussball-Elf an der WM den Viertelfinal erreicht. Jetzt prüft die St. Galler Staatsanwaltschaft, ob dies gegen das Lotterie-Gesetz verstösst.
Der Elektronik-Discounter Dipl. Ing. Fust AG mit Sitz in Oberbüren SG will den Kaufpreis für neu gekaufte TV-Geräte zurückerstatten, falls die Schweizer Fussballnationalmannschaft den WM-Viertelfinal erreicht. Allerdings muss der Käufer auch noch einen Tippschein korrekt ausfüllen.An Wettbewerb gekoppelt
Weil die Teilnahme am Wettbewerb an den Kauf eines Fernsehgeräts gekoppelt ist, verstösst die Praxis der Fust AG laut dem St. Galler Finanzdepartement möglicherweise gegen das Lotterie-Gesetz. Es hat Fust aufgefordert, den Wettbewerb abzubrechen.Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat aufgrund einer Strafanzeige eine Voruntersuchung eröffnet. Untersuchungsrichter Thomas Näf vom Untersuchungsamt Gossau bestätigte eine entsprechende Meldung der Sendung «Espresso» von Schweizer Radio DRS 1 von heute Morgen.
Fust bestritt gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» die Rechtswidrigkeit des Wettbewerbs. Die Fust AG habe laut eigenen Aussagen die Rechtmässigkeit der Promotion durch einen Spezialisten abklären lassen, sagte Thomas Näf gegenüber der Nachrichtenagentur SDA auf Anfrage.
Falls der Untersuchungsrichter zum Schluss gelangt, das Vorgehen der Fust AG verstosse gegen das Lotteriegesetz, würde eine Strafuntersuchung eingeleitet.
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