Bund muss Bauern keine BSE-Entschädigung zahlen
08. Mai 2006, 12:24Seit neun Jahren stritten sich 2206 Bauern mit dem Bund über Schadenersatz in Höhe von 300 Millionen Franken wegen möglichen Fehlverhaltens in der BSE-Krise. Das Bundesgericht hat jetzt zu Ungunsten der Landwirte entschieden.
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Die Lausanner Richter betonen in ihrem Entscheid zunächst, dass es nicht darum gehen könne, ob der Bund in jedem Fall zum optimalen Zeitpunkt die bestmögliche Lösung getroffen habe. Sonst wäre er immer dem Vorwurf ausgesetzt, entweder zu lasch oder - wie zuletzt bei der Lungenkrankheit Sars - zu überstürzt gehandelt zu haben.
So könne dem Bund beim Umgang mit der BSE-Krise zunächst nicht vorgeworfen werden, die Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer erst 1990 verboten zu haben, anstatt bereits kurz nach dem Verbot in Grossbritannien 1988. Unter anderem habe 1988 die berechtigte Annahme bestanden, BSE sei ein rein britisches Problem.
Weiter kann der Eidgenossenschaft kein Strick daraus gedreht werden, dass sie auf den gleichen Zeitpunkt die Einfuhr von Tiermehl aus Grossbritannien nicht formell verboten hat. Vielmehr hat laut Bundesgericht ein «faktisches» Verbot ausgereicht, indem keine Importbewilligungen mehr ausgestellt worden seien.
Indirekter Import
Für die Bundesbehörden habe vor 1990 auch kein Grund bestanden, den Import von Tiermehl aus den übrigen EU-Ländern zu verbieten, um den indirekten Import britischen Tiermehls zu verhindern. Nichts lasse darauf schliessen, dass das Risiko einer Kontamination durch indirekten Import bereits 1988 bekannt gewesen sei.Schliesslich sei nicht zu beanstanden, dass die Verfütterung von Tiermehl an Hühner und Schweine zunächst weiter erlaubt geblieben sei und damit in den Mühlen und bei den Züchtern die Gefahr einer Vermischung mit Rinderfutter bestanden habe. Entsprechende Massnahmen wurden 2000, beziehungsweise 2001 ergriffen.
Neunjähriges Verfahren beendet
Mit dem Entscheid aus Lausanne endet ein Verfahren, das 1997 seinen Anfang genommen hatte. 2206 Bauern hatten damals eine Schadenersatzklage über 300 Millionen Franken gegen die Eidgenossenschaft eingereicht.Sie warfen den Bundesämtern für Landwirtschaft und Veterinärwesen vor, falsch reagiert zu haben und damit für ihre Einbussen wegen des Preisverfalls für Rindfleisch mitverantwortlich zu sein. Ihre Klage wurde vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) 1999 wegen verspäteter Geltendmachung abgewiesen.
2000 hiess das Bundesgericht die dagegen erhobene Beschwerde gut. Zwei Jahre später kam das EFD zum Schluss, es liege keine widerrechtliche Unterlassung seitens der Bundesbehörden vor. Die Rekurskommission für die Staatshaftung gab den Bauern dann 2004 Recht. Dieser Entscheid wurde nun aufgehoben.
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