Härteres Durchgreifen bei Tierquälerei verlangt
17. August 2006, 14:02Die Stiftung für das Tier im Recht fordert eine massiv härtere Bestrafung von Tierquälereien. Angesichts der Strafpraxis von 2005 erhielten Verstösse gegen den Tierschutz den Charakter von Bagatelldelikten.
Die durchschnittliche Busse, die für einen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz im Jahr 2005 ausgesprochen wurde, betrug 487 Franken. Zwei Jahre zuvor war der Betrag mit 576 Franken noch fast um 100 Franken höher.In der Praxis würden die möglichen Strafen, die Bussen bis zu 40000 Franken und sogar Freiheitsentzug umfassen, nicht ausgenutzt, sagte heute Gieri Bolliger, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung für das Tier im Recht.
Höhere Bussen hätten nicht nur eine abschreckende Wirkung, sie würden auch der Bevölkerung auch zeigen, dass Tierquälerei kein Bagatelldelikt sei. Antoine F. Goetschel, Geschäftsleiter der Stiftung, verlangt, dass die Gerichte bei schwerwiegenden Fällen Bussen im vierstelligen Bereich aussprechen.
Verstösse nicht verfolgt
Voraussetzung dafür ist aber, dass die Verstösse gegen das Tierschutzgesetz überhaupt verfolgt werden. Noch ist das nicht der Fall, wie die Datensammlung der Stiftung zeigt. In gewissen Kantonen gibt es weiterhin keine oder nur ganz wenige Strafverfahren im Tierschutzbereich.Goetschel führt dies darauf zurück, dass viele Staatsanwaltschaften sich im Tierschutzrecht nur sehr schlecht auskennen würden. Bis jetzt gäbe es erst in den Kantonen Zürich und St. Gallen einen Tierstaatsanwalt oder eine entsprechende Verwaltungsstelle. Diese beiden Kantone meldeten daher auch die höchsten Fallzahlen.
In der derzeit beim Ständerat liegenden Strafprozessordnung sind solche für die Tiere Partei ergreifenden Stellen gemäss Goetschel nicht mehr vorgesehen. Die Stiftung für das Tier im Recht will sich daher dafür einsetzen, dass der Tierschutz in der Strafrechtspraxis nicht noch mehr geschwächt wird.
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