Schweiz

«Ungerecht und unwirksam»

07. September 2006, 11:02

Wie Urs Hadorn tritt mit Isabelle Chassot eine weitere frühere Spitzenkraft des EJPD gegen das Asylgesetz an. Die heutige Freiburger Regierungsrätin findet die Massnahmen ungerecht.

Mit Isabelle Chassot sprach Richard Diethelm in Freiburg

Frau Regierungsrätin, warum lehnen Sie im Gegensatz zur CVP Schweiz und zu Ihrer Kantonalpartei die Revisionen des Asyl- und des Ausländergesetzes ab?

Im Bereich Asyl- und Ausländerrecht sollte man jede Massnahme auf ihre Folgen und ihre Wirksamkeit hin überprüfen. Und an den Werten messen, die einem wichtig sind. Nach reiflicher Überlegung bin ich als Christlichdemokratin zum Schluss gekommen, dass diese Revisionen grundsätzliche Werte verletzen, ungerecht und unwirksam sind. Deshalb stimme ich zweimal Nein.

Welche Werte sehen Sie mit der Asylgesetzrevision verletzt?

Die Menschenwürde; sie ist unantastbar. Den Schutz der Minderheiten, wobei ich besonders an die Kinder denke. Und den Respekt vor der Freiheit des Individuums. Missbräuche soll man durchaus bekämpfen. Aber nur mit Massnahmen, deren rechtsstaatlich korrekte Anwendung die Lage wirklich verbessert. Das revidierte Asylgesetz wird mehr Probleme schaffen, als es zu lösen vermag.

Teilen Sie demnach die Meinung von Urs Hadorn, dem langjährigen Vizedirektor des Bundesamts für Flüchtlinge? Er sagt, die Asylgesetzrevision sei «weit gehend wirkungslos» und «unverhältnismässig».

Ich bin seiner Meinung in Bezug auf zwei Neuerungen: Zu verlangen, dass auf Asylgesuche nur eingetreten wird, sofern der Bewerber innerhalb von 48 Stunden einen gültigen Identitätsausweis vorlegen kann, verkennt die Realität der internationalen Migration. Das wird die Arbeit der Beamtinnen und Beamten im Flüchtlingswesen viel schwieriger machen. Als Juristin halte ich es auch für unverhältnismässig, dass man Personen, die keine Straftat begangen haben, bis zu zwei Jahre und Jugendliche bis zu einem Jahr einsperren kann, um ihren Willen zu brechen. In einem Rechtsstaat sollten Gefängnisstrafen nur für Verbrechen und Vergehen verhängt werden.

Als frühere persönliche Mitarbeiterin von Bundesrätin Ruth Metzler im Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) befassten Sie sich bis 2001 stark mit der Asylgesetzrevision. Was hat sich seither geändert, dass Sie die Revision nun nicht mehr mittragen?

Die Zwangsmassnahmen wurden weiter verschärft. Das wirksamste Mittel gegen Missbräuche wäre dagegen der Abschluss von Rücknahmeabkommen für abgewiesene Asylbewerber. Dazu müssten wir mit anderen Staaten zusammenarbeiten mit dem Ziel einer gemeinsamen Lösung auf europäischer Ebene. Der Druck von Einwanderern, die übers Mittelmeer nach Europa gelangen wollen, ist so stark und dramatisch, dass ihm in einem globalen Rahmen begegnet werden muss. Der Nachfolger von Frau Metzler misst diesem Aspekt nicht dieselbe Bedeutung bei. Die Schweiz hat vor allem ein Problem mit abgewiesenen Asylbewerbern, die nicht ausgeschafft werden können. Das lässt sich nur durch Rücknahmeabkommen lösen, namentlich mit Staaten in Afrika südlich der Sahara.

Die Neuenburger Regierung empfiehlt ihren Bürgern, die Vorlagen zum Asyl- und Ausländerrecht abzulehnen. Unter anderem mit der Begründung, die Revisionen kämen die Kantone teuer zu stehen. Ist das so?

Der finanzielle Aspekt stand für mich nicht im Vordergrund. Aber meine für Soziales und Sicherheit zuständigen Kollegen im Regierungsrat von Freiburg sagen dasselbe wie Neuenburg: Die Kantone werden wegen zusätzlicher Begehren um Nothilfe und der Ausdehnung der Zwangsmassnahmen stärker zur Kasse gebeten.

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