Im Zweifel immer für den Gefährdeten
16. September 2006, 10:42Asylbewerber, welche die Behörden hinters Licht führen, sind ein Ärgernis. Doch wegen einiger Renitenter das Ausländerrecht so massiv zu verschärfen, macht wenig Sinn.
Von Gaby Szöllösy
Es sind die Missbräuche, die zu reden geben: Jene Asylbewerber, die auch nach abgeschlossenem Verfahren mit allerlei Tricks versuchen, sich einer Ausweisung zu entziehen – sie erregen die Gemüter. Und es ist richtig, wenn die Politik darangeht, diese Probleme zu lösen. Doch die vorgeschlagenen Massnahmen im revidierten Asylgesetz überzeugen nicht.
Sie sind erstens zu scharf. Zweitens ist höchst fraglich, ob sie je die angepeilte Wirkung entfalten. Und drittens gilt es, die Proportionen wieder zurechtzurücken: Es herrscht, das lässt sich ganz nüchtern festhalten, kein Notstand im Asylwesen. Seit einigen Jahren sinkt die Zahl der Gesuchsteller – allein im letzten Jahr um rund 30 Prozent auf gut 10 000.
Mehr als die Hälfte darf bleiben
Den Befürwortern des revidierten Gesetzes reicht dies nicht. 90 Prozent jener, die an einer Asylempfangsstelle anklopfen, seien keine echten Flüchtlinge, monieren SVP-Exponenten. Und wittern bereits darin Missbrauch.
Doch die Realität ist nicht ganz so simpel. Zwar wurden letztes Jahr nur 13,6 Prozent der Gesuchsteller als Flüchtlinge im engeren Sinne anerkannt. Im Juli dieses Jahres stieg die Anerkennungsquote aber auf über 23 Prozent. Darüber hinaus erhalten an die 40 Prozent der Gesuchsteller ein vorläufiges Bleiberecht. Denn ihre Rückführung ist nicht zumutbar, da sie in ihrer Heimat – etwa wegen eines Bürgerkriegs – an Leib und Leben bedroht wären. Mit andern Worten: Über die Hälfte der Gesuchsteller sind entweder verfolgt oder bedroht und haben somit triftige Gründe, in der Schweiz Zuflucht zu suchen.
Schwierigkeiten bereiten andere: jene Habenichtse, die vor wirtschaftlicher Misere fliehen und ihre Papiere vernichten – in der Hoffnung, so Einlass ins Wohlstandsparadies Schweiz erzwingen zu können.
Diesem Problem trägt schon das bisherige Gesetz Rechnung. Der Grundsatz «ohne Papiere kein Asylverfahren» gilt seit 1998. Doch wird er nun deutlich verschärft: Galten bisher auch Geburtsurkunden und Fahrausweise als Identitätsdokumente, werden neu nur noch Reisepässe und Identitätskarten akzeptiert. Bloss Belgien kennt eine ähnlich strenge Regelung.
Vor allem aber prüft der Bund heute auch die Gesuche von Papierlosen vertieft, wenn «Hinweise auf eine Verfolgung vorliegen, die sich nicht als offensichtlich haltlos erweisen». Im Zweifelsfall wird also heute für den Flüchtling entschieden. Die neue Regelung ist weit rigider: Künftig wird sofort vor die Tür gestellt, wer die Befrager nicht auf Anhieb von seiner Verfolgung überzeugen kann oder zumindest davon, dass weitere Abklärungen nötig sind.
Höhere Hürden für Verfolgte
Justizminister Christoph Blocher erklärt nun im ganzen Land: Wer sage, wer er sei, woher er komme und weshalb er ohne Papiere auf der Flucht sei, werde ins Asylverfahren aufgenommen. Doch das mussten Asylbewerber bereits bisher: Ginge es nur um diese simplen Angaben, hätte man das Gesetz nicht zu verschärfen brauchen.
Als er die Änderung den Kantonsregierungen unterbreitete, erläuterte Blocher deutsch und deutlich, was er damit bezweckte: Die Neuformulierung habe zum Ziel, den Beweismassstab zu erhöhen, schrieb er. Anders formuliert: Die Befrager erhalten mehr Spielraum, ein Gesuch von allem Anfang an abzuschmettern.
Damit steigt die Gefahr, dass auch echt Verfolgte vom Verfahren ausgeschlossen werden. Gerade traumatisierte Gewalt-opfer sind oft nicht im Stande, auf Kommando über ihre Erlebnisse zu berichten. Eine muslimische Frau etwa, die von einem Söldner vergewaltigt wurde, muss erst Vertrauen zu einer Amtsperson gewinnen, bevor sie dieser ihre Erlebnisse schilden kann. Aus diesem Grund befürchtet das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge, die neue Bestimmung könne die Genfer Flüchtlingskonvention und die Menschenrechtskonvention verletzen.
Dieses Risiko darf die Schweiz – Sitz des Menschenrechtsrates – nicht eingehen. Auch künftig muss in unserm Rechtsstaat gelten: Im Zweifel für die Gefährdeten. Zumal die Behörden schon heute vor Fehlentscheiden nicht gefeit sind: Berühmt ist der Fall von Stanley Van Tha, der nach seiner Ausschaffung nach Burma zu 19 Jahren Haft verurteilt wurde.
Ausserdem vernichten längst nicht alle Papierlosen ihre Dokumente absichtlich, wie häufig insinuiert wird. Wer aus einem Land im Krieg oder Bürgerkrieg flüchtet, kann kaum auf funktionierende Behörden zählen. Und laut Amnesty International besitzen 40 Prozent der Weltbevölkerung gar keinen Ausweis, der den Anforderungen des neuen Gesetzes genügt.
Ziel der Verschärfung ist, dass mehr Asyl Suchende Papiere beibringen. Doch ob sie dieses Ziel erreicht, ist höchst fraglich: Wer nicht wirklich verfolgt ist, wird weiterhin seine Identität verschleiern, weil er damit seine Ausschaffung erschwert. Und so droht die Neuerung gerade die Falschen zu treffen.
Unverhältnismässige Repression
Stossend ist auch das härtere Regime für abgewiesene Asylbewerber: Sie erhalten künftig keine Sozialhilfe mehr, sondern können nur noch ein Bett, Essen und medizinische Nothilfe beantragen. Davon betroffen wären auch Kranke, Schwangere, Familien mit Kindern: Das Gesetz sieht keine Ausnahmen vor. Es wäre dem Gutdünken der Kantone überlassen, hier grosszügigere Lösungen anzubieten.
Soll die reiche Schweiz tatsächlich Kindern zumuten, in Notschlafstellen zu nächtigen? Die meisten andern europäischen Staaten garantieren wenigstens verletzlichen Personen den Fürsorge-schutz und zeigen sich so einiges menschlicher.
Das neue Gesetz diktiert schliesslich mehr Repression: Abgewiesene Ausländer können neu zwei Jahre lang in Haft gesteckt werden, womit sich die Schweiz im europäischen Umfeld unter die rigidesten Staaten einreiht. Kein Wunder, geisseln renommierte Staatsrechtler wie Daniel Thürer und Jörg Paul Müller die neuen Zwangsmassnahmen als unverhältnismässig. Darf man einen Ausländer, dessen einziges Vergehen darin besteht, illegal eingereist zu sein, jahrelang wegsperren? Etwa gleich lang wie einen Raser, der jemanden zu Tode fährt – oder wie einen Pädophilen, der sich an einem Kind vergeht? Der Vergleich sei unzulässig, sagen die Befürworter: Wer seine Identität offenbare, käme ja jederzeit frei. Das stimmt jedoch nur bedingt: Einige Staaten haben kein Interesse, ihre Landsleute zurückzunehmen. Diese blieben deshalb unter Umständen inhaftiert, auch wenn sie sich kooperativ verhalten.
Wenn schon, mehr Gefängnisplätze
Man brauche die Verlängerung, da einige Ausländer die heutige Haft einfach «aussitzen» würden, argumentiert der Justizminister. Er spricht von 40 bis 50. Mag sein. Nur: Wer dem Hunger entflohen ist und dabei auf der Überfahrt im überfüllten Boot sein Leben riskiert hat, sitzt vermutlich auch zwei Jahre aus. Wenn es denn eine leere Zelle für ihn gibt. Immer wieder geraten Asylbewerber in die Schlagzeilen, die mit Drogen gehandelt haben und nach wenigen Tagen wieder auf freiem Fuss sind. Das ist tatsächlich ärgerlich. Doch um diesen Missstand zu beheben, braucht es mehr Gefängnisplätze, nicht schärfere Zwangsmassnahmen.
So ist das revidierte Asylgesetz einseitig auf Abschreckung und Missbrauchsbekämpfung ausgerichtet. Es droht Völkerrecht zu verletzen und entspricht damit nicht den Grundwerten der humanitären Schweiz. Der «Tages-Anzeiger» lehnt die Vorlage ab.
Ausländergesetz mit Pferdefuss
Am selben Mangel – der Unvereinbarkeit mit unsern Grundwerten – krankt auch das neue Ausländergesetz. Denn die unverhältnismässigen Zwangsmassnahmen wurden zwar wegen der Vollzugsprobleme im Asylwesen ersonnen, doch verankert sind sie im neuen Ausländergesetz. Sie gelten also für beide Gesetze.
Mehr Repression sieht die Ausländervorlage zudem für all jene vor, die – vielleicht aus Mitleid – einen Sans-papier oder abgewiesenen Flüchtling bei sich beherbergen und damit dessen illegalen Aufenthalt verlängern: Wer dies als Privatperson tut, riskiert künftig saftige Bussen oder Gefängnis bis zu einem Jahr. Organisationen, die abgewiesene Flüchtlinge aufnehmen, werden gar gleich behandelt wie Schlepperbanden - das Gesetz bedroht sie mit bis zu fünf Jahren Haft. Auch hier zeigt sich, wie sehr das Parlament die Proportionen verloren hat.
Schade. Denn das Ausländergesetz hätte durchaus Positives zu bieten – vor allem auf dem Gebiet der Integration. Diese soll zur Verpflichtung für beide Seiten werden, für die Zugewanderten wie für den Staat. Wer hier leben will, muss neu eine Landessprache erlernen und sich mit den hiesigen Gepflogenheiten auseinander setzen. Umgekehrt können gut integrierte Ausländer bereits nach fünf Jahren eine Niederlassungsbewilligung beantragen.
Parlament muss über die Bücher
Alles sinnvolle und notwendige Neuerungen. Wir wollen keine Parallelgesellschaften nie richtig Angekommener, sondern Menschen, die bereit sind, an unserem Leben teilzuhaben. Dass wir diesen Menschen im Gegenzug ein paar bürokratische Hürden beseitigen, sodass sie leichter die Stelle oder den Wohnkanton wechseln können, liegt auf der Hand.
Diese Neuerungen – so wichtig sie wären – vermögen jedoch die scharfen Repressionsparagrafen nicht aufzuwiegen. Am Ausländerrecht messe sich, wie hoch ein Land die Rechtsstaatlichkeit hält, sagt sinngemäss Rechtsprofessor Daniel Thürer. Denn jene, die von den Gesetzen betroffen sind, können sie weder mitgestalten noch dagegen votieren. Weder das revidierte Asylgesetz noch das neue Ausländergesetz genügen diesem Anspruch.
Doch zumindest beim Ausländergesetz müsste das Parlament im Falle einer Ablehnung die Arbeit subito wieder aufnehmen. Und die notwendigen Verbesserungen in eine Vorlage giessen, die rechtsstaatlichen Prinzipien standhält.
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