Schweiz

Pumpaction auch für richtige Gangster

28. September 2006, 10:08

Das Recht auf eine Waffe bleibt per Gesetz erlaubt. Und eine knappe bürgerliche Mehrheit hat das Verbot von Repetierschrotgewehren verhindert.

Von Verena Vonarburg, Flims

Genau fünf Jahre waren es gestern her seit dem Zuger Trauma: als Amokläufer Friedrich Leibacher im Kantonsrat nach kaltblütiger Planung seine blutige Abrechnung vollzog und 14 Menschen tötete, weitere schwer verletzte und am Ende sich selbst erschoss. Genau fünf Jahre später diskutiert der Nationalrat über schärfere Bestimmungen im Waffengesetz.

Es stehen sich dabei zwei grundverschiedene Weltanschauungen gegenüber: rechts die Hüter der Schweizer Waffentradition, die den Staat möglichst fern halten wollen. Auf der linken Seite jene, die sich von möglichst viel Staatskontrolle weniger Gefahr durch Waffen erhoffen und die Armeewaffen zu Hause verbieten möchten.

Nicht nur Leibacher, auch Tötungsdelikte in jüngster Zeit wie jenes an der ehemaligen Skirennfahrerin Corinne Rey-Bellet haben die Debatte um das Waffenrecht beeinflusst. Die Linke ist aber gestern mit all ihren Anliegen für weitere Verschärfungen gescheitert; die Mehrheit folgte dem Bundesrat. Was die Regierung vorlege, sei ein Kompromiss auf sehr umstrittenem Gebiet, sagte Justizminister Christoph Blocher: Der bundesrätliche Vorschlag sehe Waffen nicht «von vornherein als Teufelsinstrument, unterschätzt aber auch nicht die Gefährlichkeit des Instrumentes». Das Waffenrecht behandle seine Bürger nach wie vor als verantwortungsvolle Menschen, denen auch eine Waffe zu Hause anvertraut werden dürfe. Wenn man bedenke, so Blocher, wie viele Waffen in der Schweiz im Umlauf seien, nähmen sich die Missbräuche sehr klein aus.

Imitationswaffen sind auch Waffen

Trotzdem wird das Gesetz verschärft. Wegen des Schengen-Übereinkommens der EU hat die Schweiz das Waffenrecht bereits kürzlich strenger formulieren müssen. Nun stehen weitere Präzisierungen an. So hat beispielsweise die Polizei darauf gedrängt, auch Imitationswaffen und Soft-Air-Guns als Waffen einzustufen, damit sie bewilligungspflichtig werden. Das hat nach dem Ständerat gestern auch der Nationalrat diskussionslos beschlossen.

Das grundsätzliche Recht auf den Kauf, den Besitz und das Tragen einer Waffe bleibt aber ausdrücklich im Gesetz erwähnt. Ein Antrag der links-grünen Minderheit der vorberatenden Kommission, diesen Grundsatz aus dem Gesetz zu entfernen, scheiterte. Vergeblich hatte der Grüne Zuger Josef Lang seinen Kollegen den Zusammenhang zwischen Männlichkeit und Waffe näher gebracht: Die Verknüpfung von Waffe und männlicher Würde führe «immer mehr dazu, dass Männer ihre scheinbar oder wirklich verletzte Würde oder Ehre wieder herstellen wollen, indem sie die Waffe – ein Ehreninstrument, und das ist nicht nur die Pistole – einsetzen». Dem hielt Theophil Pfister (SVP, SG) entgegen, es sei «schön, in einem freiheitlichen Land zu leben», in welchem der Staat dem Bürger Mitverantwortung übertrage, indem er ihm eine Waffe nach Hause gebe.

Beliebt in Gangsterfilmen

Knapp endete die Abstimmung über die Frage, ob Pumpaction-Waffen – so genannte Repetierschrotflinten – gänzlich untersagt werden sollen. Friedrich Leibacher hatte sich kurz vor dem Attentat eine solche Waffe besorgt. Doch die populäre Waffe bleibt legal erhältlich: Die Pumpaction eigne sich zwar bestens für Gangsterfilme, sagte Justizminister Christoph Blocher, doch in der Realität gebe es «derzeit keine Hinweise, dass diese Waffen in der Realität besonders häufig oder mehr als andere Waffen für kriminelle Zwecke missbraucht würden». Die Kommissionsminderheit unterlag im Plenum mit 83 zu 86 Stimmen.

Das Waffengesetz wurde gestern nicht zu Ende beraten. Die heiss diskutierte Frage, ob Armeewaffen und Taschenmunition zu Hause deponiert werden sollen, wird später entschieden.

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