Rüge für Couchepins Amtsführung
09. Oktober 2006, 22:05Eine Aufsichtskommission des Parlaments beanstandet das Vorgehen von Pascal Couchepins Bundesamt gegen die Initiative «Ja zur Komplementärmedizin». Dem Gesundheitsminister droht eine weitere Untersuchung.
Nur dank einer Indiskretion wurde Ende Juni publik, was der Schwyzer SVP-Ständerat Alex Kuprecht «höchst problematisch» nennt: Das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) wollte bis zu 300'000 Franken Steuergeld einsetzen, um die Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» mit Hilfe eines externen PR-Büros besser bekämpfen zu können - und dies, obwohl das Parlament seine Haltung zur Initiative noch lange nicht festgelegt hat.
Heikel wegen Behördenpropaganda
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerates hat diese Pläne mittlerweile auf Antrag der Berner SP-Ständerätin Simonetta Sommaruga untersucht. Die zuständige Subkommission hat dabei festgestellt, dass nicht nur das BAG, sondern auch der vorgesetzte Gesundheitsminister Fehler gemacht haben. «Wir haben Couchepin gerügt», sagt Ständerat Kuprecht, der die GPK-Subkommission geleitet hat.
Diese hat die Gesamtkommission bereits vor Monatsfrist über ihre Befunde orientiert und dabei den Auftrag erhalten, Bundesrat Pascal Couchepin wie auch Konsumentenschützerin Sommaruga zu orientieren. Eine Information der Öffentlichkeit erfolgte nicht. Dies, obwohl Couchepin und BAG-Direktor Thomas Zeltner an einer Medienkonferenz Ende August den Eindruck erweckt hatten, es habe das teure PR-Konzept gar nie gegeben.
SVP-Ständerat Kuprecht bestätigt nun, dass das BAG einen Fünf-Phasen-Plan für 300'000 Franken gehabt habe, der «zu weit gegangen» wäre. Er sagt dies im Hinblick auf die Volksinitiative gegen Behördenpropaganda und den diskutierten Gegenvorschlag: Beide sollen eine ungebührliche Beeinflussung der Stimmberechtigten verhindern. Weil das BAG-Vorhaben nach seinem Publikwerden schon in der ersten Phase gestoppt wurde, musste die GPK nicht mehr eingreifen.
Es seien nur 22'000 Franken für eine «Umfeldanalyse» eines PR-Büros bezahlt worden, heisst es im GPK-Brief an Ständerätin Sommaruga. Ein ursprünglich vorgesehener Folgeauftrag werde nicht erteilt. Dass die externe Umfeldanalyse nötig gewesen ist, stellt die GPK allerdings in Frage. Zumal das BAG über genügend eigene Kapazitäten für solche Aufgaben verfügt, wie Kuprecht anmerkt. Die GPK rügt auch den Umstand, dass das BAG den Kredit für den Auftrag selber sprechen konnte und Bundesrat Couchepin über die politisch heikle Sache nicht informiert war.
«Angemessene Führung» verlangt
In solchen Fällen sollten «gewisse minimale Entscheidzuständigkeiten und eine angemessene Führung auf Departementsebene gewährleistet sein», lautet die GPK-Kritik an Couchepin, der für eine auf grobe Züge beschränkte Amtsführung bekannt ist. Wie Ständerat Kuprecht bestätigt, ist die GPK-Subkommission in Couchepins Stellungnahme auf eine Ungereimtheit gestossen; er musste in der Folge ein zweites Mal schriftlich antworten.
Konkret stellte die Subkommission nämlich fest, dass die Umfeldanalyse erst erstellt wurde, nachdem Gesundheitsminister Couchepin vom Bundesrat einen Vorentscheid gegen die Initiative «Ja zur Komplementärmedizin» erwirkt hatte: den Auftrag, eine ablehnende Botschaft ans Parlament auszuarbeiten. Laut Kuprecht hätten die Analyseresultate aber eigentlich vorliegen müssen, um diesen Vorentscheid fundiert treffen zu können. Angesichts der «doch umfassenden» Umfeldanalyse ist für die GPK «nicht verständlich», dass das BAG das Initiativkomitee beim Erarbeiten der Botschaft ans Parlament nicht angehört hat.
Die GPK habe gute Arbeit geleistet und deutliche Worte gesprochen, sagt Ständerätin Sommaruga. Die aufgedeckten Ungereimtheiten zeigten, dass die Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» ein grosses Potenzial habe. Für den Kampf dagegen fehle es offensichtlich an guten Argumenten. Auf Grund der GPK-Kritik müssten das Departement Couchepin und das BAG künftig «sehr vorsichtig sein, welche Mittel sie gegen die Volksinitiative einsetzen». Bedauerlich findet Simonetta Sommaruga, dass die BAG-Mitarbeiterin, welche das «inakzeptable Vorgehen» des Amtes publik machte, mittlerweile wegen der Indiskretion ihren Job verloren hat.%perl>
Gesetzwidriges Verhalten vermutet
Im Sommer 2005 hat Bundesrat Pascal Couchepin fünf ärztliche Komplementärmedizinmethoden aus der Grundversicherung gekippt. Die Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher ist nach langen Nachforschungen zum Verdacht gelangt, dass sich Couchepin dabei «gesetzwidrig» verhalten hat. Sie hat deswegen eine Überprüfung durch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) verlangt, wie sie eine Meldung in der «Thurgauer Zeitung» bestätigt.Konkret macht Graf-Litscher geltend, Bundesrat Couchepin habe bei seinem Entscheid seinen «geringen gesetzlichen Ermessensspielraum» verletzt. Sie erinnert in ihrer Eingabe an das, was die Experten nach einem fünfjährigen Forschungsprogramm in ihrem Berichtsentwurf empfohlen hatten: Zumindest die Homöopathie, die Phytotherapie und die anthroposophische Medizin sollten, soweit sie von Ärzten angewendet werden, definitiv zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen zählen.
Nachdem Couchepin diese Empfehlung übergangen hat, soll die GPK abklären, ob das Forschungsprogramm bis zum Ende professionell abgewickelt und ob die dafür eingesetzten sechs Millionen Steuerfranken «in den Sand gesetzt» wurden. Graf-Litscher erinnert daran, dass involvierte Fachleute und der internationale Beirat Mängel im Projektmanagement festgestellt und den damals federführenden BAG-Vizedirektor Hans-Heinrich Brunner kritisiert haben. (bvr)
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