Wallis mit höchsten Kinderzulagen
10. Oktober 2006, 23:14Im Wallis machen sich Kinder bezahlt: Im Bergkanton gibt es die höchsten Kinderzulagen, nämlich 260 Franken. Davon können Zürcher Familien nur träumen.
Familienpolitik ist Sache der Kantone. Auch die Kinderzulagen. Mittlerweile existieren in 26 Kantonen 26 verschiedene Systeme von Kinder- und Familienzulagen. Die Unterschiede sind zum Teil beträchtlich, wie der Vergleich zwischen den Kantonen Wallis und Zürich zeigt.
Geburtszulage von 1500 Franken
Kein anderer Kanton zahlt so hohe Zulagen wie das Wallis. Die Grosszügigkeit beginnt schon bei der Geburt eines Kindes. Dafür erhalten Eltern einen Zustupf von 1500 Franken. Nur zwei weitere Kantone, Freiburg und Waadt, können da noch mithalten. Die meisten – so auch Zürich – kennen eine solche Familienzulage gar nicht.
Das ist jedoch nur der Anfang. Bei den regulären Kinderzulagen führt der Bergkanton mit 260 Franken pro Kind die Tabelle an. Gleich danach kommt Zug (250 Franken), die übrigen Kantone folgen erst mit einigem Abstand auf der Rangliste. Zürich belegt den 18. Platz. Für ein Kind erhalten die Eltern im bevölkerungsstärksten Kanton 170 Franken pro Monat; der Betrag steigt auf 190 Franken für Jugendliche ab 12 Jahren. Dabei bleibt es – auch während der Ausbildungszeit. Eine Zürcher Familie mit drei Kindern erhält also im Maximum 585 Franken Zulagen.
Die gleiche Familie bekäme im Wallis mindestens 864 Franken. Denn ab dem dritten Kind zahlt der Kanton sogar 344 Franken. Noch höhere Zuschüsse gibt es für Kinder in Ausbildung: 360 Franken für das erste und zweite, 444 Franken für das dritte und jedes weitere Kind. Somit kommt eine Walliser Familie mit drei Kindern, davon zwei in Ausbildung, auf total 1064 Franken Kinderzulagen pro Monat. Selbst nicht erwerbstätige Eltern profitieren von dieser Unterstützung. Von all dem können Zürcher Familien nur träumen.
Parteienstärke ist entscheidend
Auf den ersten Blick ist man versucht, die massiven Differenzen mit den unterschiedlichen Lebensbedingungen in den beiden Kantonen zu begründen: hier der Bergkanton, der die tiefen Löhne mit hohen Zulagen kompensiert. Dort der starke Wirtschaftsstandort, wo die höchsten Einkommen erzielt werden und höhere Zulagen deshalb weniger dringlich sind.
Doch diese Erklärung reicht nicht aus, denn auch im Kanton Zürich leben zahlreiche Familien in bescheidenen Verhältnissen. Und sie profitieren wenig von der staatlichen Hilfe, wie die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) 2003 in einer Untersuchung nachgewiesen hat. Einem Elternpaar mit zwei Kindern und einem Nettoeinkommen von 47'000 Franken bleiben nach Abzug von Fixkosten und unter Berücksichtigung aller Transferleistungen (Steuerabzüge für Kinder, Familienzulagen, Prämienverbilligung etc.) noch 23'700 Franken zur Verfügung. Im Wallis hat dagegen dieselbe Familie noch 35'400 Franken zum Ausgeben. Der Kanton Zürich schnitt in diesem interkantonalen Vergleich am schlechtesten ab. Das Wallis belegte dagegen den drittbesten Rang.
Nicht die unterschiedlichen Lebensbedingungen, sondern die unterschiedlichen politischen Kräfteverhältnisse sind die Hauptursache für die Differenzen bei den Kinderzulagen. Im Wallis dominiert seit je die CVP. Flankiert von christlichen Gewerkschaften hat die selbst ernannte Familienpartei in der Tat über Jahre hinweg eine betont familienfreundliche Politik betrieben. «Ohne die CVP wäre die Walliser Familienpolitik nicht da, wo sie heute steht», sagt Regierungsrat Thomas Burgener, Mitglied der SP.
«Eine solche Machtposition hat die Partei sonst nirgends mehr», ergänzt der frühere CVP-Nationalrat und heutige Walliser Volkswirtschaftsdirektor, Jean-Michel Cina. Das erkläre, warum die Kinderzulagen in den anderen traditionellen CVP-Kantonen tiefer lägen. Hinzu kommt, dass die Deutschschweiz generell weniger offen sei gegenüber Sozialleistungen als die Westschweiz, wie der Berner Politologe Hans Hirter zu bedenken gibt.
Im Kanton Zürich liegen die Kräfteverhältnisse ganz anders. Hier hatten lange Zeit die Freisinnigen das Sagen, und die «haben im Schlepptau der Wirtschaft jede Forderung nach besseren Kinderzulagen abgeblockt», sagt die Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr. Inzwischen ist die SVP an die Stelle der FDP getreten; sie bekämpft grundsätzlich jeden Ausbau von Sozialleistungen. Allerdings wollte auch das Zürcher Stimmvolk vor zwei Jahren nichts wissen von höheren Beiträgen: Es lehnte eine einheitliche Kinderzulage von 270 Franken deutlich ab.
Droht Anpassung nach unten?
Die Abstimmungsvorlage vom 26. November geht viel weniger weit – den Zürcher Kindern und Jugendlichen brächte sie trotzdem eine Verbesserung. Die Walliser liegen jedoch mit ihrer Lösung noch immer deutlich über den vorgesehenen Mindestansätzen. Im Vorfeld der Abstimmung wurden deshalb Befürchtungen laut, das neue Bundesgesetz könnte im fortschrittlichen Kanton zu einer Anpassung nach unten führen. Regierungsrat Thomas Burgener wird sich dagegen wehren und mit ihm der Rest der Regierung, versichert er. Schliesslich seien die Walliser Zulagen gesetzlich verankert. Im Fall der Fälle könne das Volk selber seine Meinung dazu abgeben.%perl>
Für jedes Kind mindestens 200 Franken Zulage
Die heute zum Teil beträchtlichen Differenzen bei den Kinderzulagen sollen verringert werden. Nach mehrjähriger Diskussion hat sich das Parlament auf eine Harmonisierung geeinigt und gleichzeitig Mindeststandards festgelegt. Die Vorlage kommt am 26. November zur Abstimmung und brächte folgende Neuerungen:
- Eine Zulage von mindestens 200 Franken pro Kind bis 16 Jahre. Mindestens 250 Franken als Ausbildungszulage für Kinder bis maximal 25 Jahre.
- Der Bundesrat passt die Zulage an, sobald die Teuerung um 5 Prozentpunkte gestiegen ist.
- Es werden nur volle Zulagen ausbezahlt. Der Beschäftigungsgrad der Eltern spielt keine Rolle mehr. Auch Teilzeitbeschäftigte haben demnach Anspruch auf eine ganze Zulage, wenn sie wenigstens so viel verdienen, wie eine halbe Minimalrente der AHV ausmacht (derzeit 6450 Franken im Jahr).
- Nicht erwerbstätige Eltern erhalten künftig ebenfalls ein Kindergeld, sofern sie nicht mehr Einkommen versteuern als das Anderthalbfache einer maximalen AHV-Rente (entspricht derzeit 38 700 Franken pro Jahr).
- Für Kinder, die im Ausland leben, wird die Zulage der Kaufkraft im jeweiligen Staat angepasst.
- Den Kantonen steht es frei, weitergehende Lösungen festzulegen.
Ausgeschlossen bleiben im Bundesgesetz weiterhin die selbstständig Erwerbenden - ausgenommen die Bauern, die seit 50 Jahren eine Zulage bekommen.
Die Kantone regeln die Finanzierung. Es steht ihnen frei, dafür auch die Arbeit Nehmenden zur Kasse zu bitten. Heute werden die Zulagen durch Beiträge der Arbeitgeber bezahlt (Ausnahme Wallis, wo auch Angestellte sich beteiligen müssen). Der Bund rechnet derzeit mit Mehrkosten von rund 600 Millionen Franken. Da bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes die Zahl der Kinder zurückgeht und die Kantone ihre bisherigen Zulagen schon heute der Teuerung anpassen, ist letztlich mit tieferen Mehrkosten zu rechnen.
Gemäss heutigem Stand müssten 17 Kantone ihre Zulagen nach oben anpassen. Die durchschnittliche Zulage liegt gesamtschweizerisch bereits heute bei 196 Franken pro Kind. (afi)
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