Schweiz

Beschränkte Stallpflicht in Kraft

15. Oktober 2006, 08:42

Seit heute gilt in der Schweiz wieder eine beschränkte Stallpflicht: Geflügel im Umkreis von einem Kilometer um die grösseren Seen und Flüsse im Mittelland muss ab sofort im Stall bleiben.

Mit dieser Ende September beschlossenen Massnahme will der Bundesrat das Schweizer Geflügel vor der Vogelgrippe schützen. Die Erfahrungen des letzten Winters hätten gezeigt, dass die Vogelgrippe vorwiegend bei Wasservögeln an den grossen Seen auftrete, begründete die Landesregierung ihren Entscheid.

Die beschränkte Stallpflicht gilt voraussichtlich bis zum 30. April. Betroffen sind 20 Gebiete mit insgesamt 1000 professionellen und 4000 Hobby-Geflügelhaltern von Hühnern, Truten, Pfauen, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Wachteln, Enten, Gänsen, Straussen, Emus und Nandus.

Freilandgeflügel umdeklarieren
Das Verbot gilt auch für Geflügelmärkte und -ausstellungen. Das Bundesamt für Veterinärwesen wird die Situation laufend beobachten und gegebenenfalls die Massnahmen verschärfen. Die kantonalen Veterinärämter können in seltenen Fällen Ausnahmen von der Stallpflicht gewähren.

Eine Weisung des Bundesamtes für Gesundheit sieht zudem vor, dass Freilandgeflügel, das wegen drohender Vogelgrippe eingesperrt wird, innerhalb von zwölf Wochen umdeklariert wird. Glück haben jene Freilandhalter, die einen so genannten Wintergarten für die Tiere besitzen. Sie können ihre Produkte weiterhin mit «aus Freilandhaltung» bezeichnen.

Bisher 32 Fälle
In der Schweiz galt bisher zweimal eine landesweite Stallpflicht für Geflügel: 2005 von Ende Oktober bis Mitte Dezember und 2006 von Mitte Februar bis Ende April. Die Geflügelhalter hatten das gesamtschweizerische Freihaltungsverbot damals kritisiert.

Bis anhin wurde in der Schweiz bei 32 Vögeln das gefährliche Vogelgrippevirus H5N1 nachgewiesen. Ein Fall trat am Genfersee auf, die übrigen wurden am Bodensee und Hochrhein registriert. Ausbrüche in Geflügelhaltungen gab es nicht. Seit Ende März gab es in der Schweiz keine Vogelgrippefälle mehr.

Wildvögel untersuchen
Neben der Stallpflicht haben die Behörden weitere Vorkehrungen getroffen. Am Boden- und am Sempachersee sowie in den Bolle di Magadino im Tessin werden lebende Vögel eingefangen und untersucht. Rund um den Neuenburger- und den Genfersee werden zudem alle Wasservögel geprüft, die bei der Jagd erlegt werden.

Wie im letzten Winter werden alle verdächtigen verendeten Vögel aus der ganzen Schweiz untersucht. Einfuhren aus Ländern mit Vogelgrippe sind weiterhin verboten.

Schweiz

Meistgelesen in der Rubrik Schweiz

Immobilien

Marktplatz
Wohnung/Haus suchen

Weitere Immo-Links
homegate TV
Hypotheken vergleichen
Umzug
Immobilie inserieren
Inserat erfassen

AKTUELLE JOBS

Marktplatz

Umfrage

Sollen Betreibungsämter künftig vor der Ausstellung eines Zahlungsbefehls zumindest oberflächlich prüfen, ob die Forderung besteht?




Umfrage

Soll man Fussballspiele in der Super League nur noch unter Auflagen zulassen?




Lokale Suche

Marktplatz

AKTUELLE KADERSTELLEN

Marktplatz