Schweiz

Armeewaffe gegen Unterschrift

08. November 2006, 15:19

Wer das Sturmgewehr oder die Pistole nach der Dienstpflicht behalten will, muss künftig nur unwesentlich strengere Anforderungen erfüllen. Der Bundesrat beschloss heute eine Änderung der Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen zum 1. Januar 2007.

Gegen eine prüfbare Versicherung sollen Armeewaffen behalten werden dürfen.
Gegen eine prüfbare Versicherung sollen Armeewaffen behalten werden dürfen.
Gemäss der Verordnung müssen Armeeangehörige, die ihre Dienstwaffe behalten wollen, künftig schriftlich bestätigen, dass sie keinen Eintrag im Strafregister haben und mit der Waffe nicht sich selbst oder andere gefährden werden. Die Angaben können überprüft werden.
Keine weitere Verschärfung der Regelung
Der Bundesrat verzichtete auf eine strengere Regelung – namentlich auf die Verpflichtung, einen Waffenschein zu erwerben oder einen Strafregisterauszug vorzuweisen. Dies mit der Begründung, dass bei der Abgabe der Waffe zu Beginn der Rekrutenschule auch keine Abklärungen gemacht würden, wie das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mitteilte.

Den Armeeangehörigen soll laut dem VBS zunächst vertraut werden. Schliesslich hätten sie beim Ausscheiden aus der Dienstpflicht rund zehn Jahre klaglos eine Leihwaffe besessen. Zudem sei die Lösung kostengünstig und werde in den meisten Kantonen bereits so gehandhabt.

Praxis in den Katonen bislang unterschiedlich
Die Änderungen in der VPAA gehen auf das Bestreben zurück, die Verfahren in den Kantonen zu vereinheitlichen. Bisher waren vier verschiedene Verfahren zur Anwendung gekommen: Einige Kantone verlangten für den Erwerb der Waffe einen Strafregisterauszug, andere polizeiliche Abklärungen und wieder andere kannten gar keine Regelung. Die Variante der Selbstdeklaration, für die sich der Bundesrat entschied, wurde im Kanton Zürich praktiziert.
Neue Vorschriften für Schiessnachweis
Die Änderung der Verordnung betrifft zusätzlich den Schiessnachweis: Wer die Armeewaffe behalten will, muss neu in den letzen drei Jahren vor dem Ausscheiden aus der Armee zwei Mal das Obligatorische Programm 300 Meter und zwei Mal das Feldschiessen 300 Meter absolviert haben. Diese Änderung des Schiessnachweises wird erst am 1. Januar 2010 in Kraft treten, damit genügend Zeit für den Nachweis bleibt.
Immer weniger Gewehre daheim
Laut einer VBS-Statistik ist die Zahl derer, die nach Beendigung der Dienstpflicht ihr Sturmgewehr behalten, rückläufig. Waren es 2003 noch 40 Prozent, entschieden sich Ende 2005 nur noch 29 Prozent für den Erwerb der Waffe. Bei den Pistolenträgern, rund acht Prozent der Armeeangehörigen, behalten 95 bis 97 Prozent nach dem Ausscheiden ihre Waffe.

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