Schweiz

Ein Gewehr für 100 Franken und ohne Waffenschein

09. November 2006, 12:25

Der Bundesrat beugt sich dem Druck der Schützenlobby: Die Armee gibt den Entlassenen Sturmgewehre und Pistolen ohne Sicherheitscheck ab – auf blosses Vertrauen hin.

Von Verena Vonarburg, Bern

«Anschlagen – Feuer frei»: Zum 144. Mal haben gestern Schützen aus der ganzen Schweiz an historischer Stätte – auf der Rütliwiese – auf Kommando geschossen. Nachmittags mit dabei war auch Verteidigungsminister Samuel Schmid. Die Schützen konnten ihre Freude haben am Besuch aus Bern, hatte der Bundesrat am Vormittag der Waffenlobby doch ein Geschenk gemacht: Die Landesregierung verzichtet auf strenge Vorschriften zur Abgabe von Armeewaffen und hat beschlossen, den austretenden Militärangehörigen das Sturmgewehr oder die Pistole mit minimalen Auflagen zu verkaufen.

Die Unterschrift reicht aus

Weder ein Auszug aus dem Strafregister noch ein Waffenerwerbsschein werden verlangt. Der Wehrmann muss bloss ein Formular – eine Selbstdeklaration – unterzeichnen, womit er bestätigt, «dass keine Hinderungsgründe für die Überlassung der Waffe vorliegen», wie das VBS schreibt. Es genügt die Angabe, er erfülle Artikel 8, Absatz 2 des Waffengesetzes: Er sei weder im Strafregister verzeichnet, noch gebe er Anlass zur Sorge, dass er sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährde.

Wer seine Dienstwaffe behalten will, muss in den drei vorangegangenen Jahren zweimal das Obligatorische und zweimal ein Feldschiessen absolviert haben, «um das Interesse am Schiesssport zu belegen», so das VBS. Urs Weibel, Direktor des Schweizer Schiesssportverbandes, ist hochzufrieden mit dem Bundesrat: «Der Entscheid entspricht dem, was wir uns vorgestellt haben.» Man habe beim Bund Einsicht walten lassen. Die Sportschützen können auf beste Kontakte im VBS zählen. Samuel Schmid ist leidenschaftlicher Hobbyschütze, und sein Bruder Peter war bis vor kurzem Präsident des Schiesssportverbandes.

Schmids Pläne haben gestern im Bundesrat dem Vernehmen nach keine grosse Diskussion ausgelöst. Der Entscheid wird als einfache, günstige Lösung und als Frage des Vertrauens deklariert: Vor der RS kläre die Armee auch nicht speziell ab, ob einer eine Armeewaffe besitzen dürfe. Und wenn ein AdA (Angehöriger der Armee) zehn Jahre lang «klaglos» eine Leihwaffe benutzt habe, könne ihm weiterhin Vertrauen geschenkt werden. Eine Überprüfung des kaufwilligen AdA am Ende der Dienstzeit ist zwar laut Bundesrat «vorbehalten», doch das werde man «in aller Regel wohl nicht tun», so Weibel.

Vor gut zwei Jahren war im Departement Schmid noch darüber nachgedacht worden, ob man Armeewaffen nach der Dienstzeit gar nicht mehr abgeben wolle. Und der Verteidigungsminister hatte die Kantone aufgerufen, genau zu prüfen, wer eine Armeewaffe übernehmen dürfe. Doch erwartungsgemäss waren Widerstand (der Kantone) und Empörung (der Schützen) gross. Und so liess man es bleiben.

Somit ist nun die Linke empört: Der Bundesrat habe sich für die schwächste aller Möglichkeiten entschieden, sagt der Grüne Nationalrat Josef Lang. SP-Kollege Boris Banga ist ebenso enttäuscht, hat aber vom Bundesrat «eigentlich nichts anderes erwartet». Die Linke möchte Armeewaffen und Munition daheim ganz verbieten. Die parlamentarische Diskussion ist im Gang.

Immer weniger kaufen ein Gewehr

Ein Sturmgewehr 90 kostet übrigens 100 Franken, eine Pistole 30 Franken. Ende 2005 haben laut VBS 95 bis 97 Prozent der Pistolenträger (7 bis 8 Prozent der Entlassenen) die Waffe behalten. Beim Sturmgewehr waren es 29 Prozent. Vor drei Jahren lag dieser Anteil laut VBS-Sprecher Sebastian Hueber noch bei rund 40 Prozent. Warum immer weniger ihr Sturmgewehr heimholen, weiss das VBS nicht.

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