Heroinabgabe: Angriff gescheitert
20. Dezember 2006, 15:29Die Verschreibung von Heroin an Schwerstsüchtige soll gesetzlich verankert werden. Dies hat der Nationalrat im Rahmen einer Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes beschlossen. Der Widerstand von SVP und EVP/EDU war erfolglos.
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Heute ist die Heroinverschreibung in einem bis 2009 befristeten Bundesbeschluss geregelt, dem das Volk 1999 zugestimmt hat. Der Nationalrat sprach sich mit 111 zu 73 Stimmen für die Verankerung im Dauerrecht aus.
Der Nutzen der Heroinabgabe sei nicht erwiesen, monierte Toni Bortoluzzi (SVP/ZH). Die SVP bemängelt vor allem, dass die heroingestützte Therapie nicht abstinenzorientiert ist. Ausserdem befürchtet sie, dass der Ruf nach Verschreibung anderer Drogen laut werden könnte.
Referendumsdrohung
Die Abgabe von Drogen habe nichts mit Nächstenliebe zu tun, sagte Oskar Freysinger (SVP/VS). Der liebende Mensch mache keine giftigen Geschenke. Ziel müsse es sein, den Mitmenschen aus der Unmündigkeit befreien. Keiner sei so süchtig, dass er nicht aus seiner Sucht befreit werden könnte.Unterstützung erhielt die SVP von der EDU/EVP-Fraktion. Die Abgabe von «staatlichem Gift» sei menschenverachtend, sagte Christian Waber (EDU/BE). Ausserdem seien die Kriterien für die Verschreibung zu wenig streng. Waber drohte mit dem Referendum.
Weniger Drogentote
Die übrigen Fraktionen und Gesundheitsminister Pascal Couchepin sprachen sich für die Heroinverschreibung aus. Es sei erstaunlich, dass die Fronten immer noch ideologisch geprägt und die Meinungen faktenresistent seien, sagte Felix Gutzwiller (FDP/ZH). Die Zahlen zeigten, dass die Heroinverschreibung Leben rette.Auch andere Rednerinnen und Redner verwiesen auf die Erfolge: weniger Drogentote, gesündere Drogenabhängige, weniger Drogenkriminalität. Den Erfolg einer Therapie ausschliesslich an der Abstinenz zu messen, sei falsch, sagte Ruth-Gaby Vermot (SP/BE).
Heroin nach wie vor verboten
Umstritten war auch die Frage, ob das Heroin auf der Liste der verbotenen Stoffe bleiben oder zu den verschreibbaren Betäubungsmitteln umklassiert werden soll. Der Bundesrat möchte eine Umklassierung, weil verbotene Stoffe grundsätzlich nicht verschrieben werden können.Es handle sich um eine Frage der Logik, sagte Couchepin. Der Rat sprach sich jedoch mit 106 zu 70 Stimmen gegen die Umklassierung aus. Die medizinische Verwendung könne auf Verordnungsstufe geregelt werden, befand die Mehrheit. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.
Cannabis ausgeklammert
Bereits vergangene Woche hatte der Nationalrat beschlossen, im Zweckartikel des Gesetzes Abstinenz als Hauptziel der Schweizer Drogenpolitik festzuschreiben. Der Bundesrat hatte sich einer Verankerung der Abstinenz in dieser Form widersetzt.Nicht Gegenstand der Teilrevision ist der Cannabis-Konsum. Der letzte Versuch einer umfassenden Gesetzesrevision war 2004 an der geplanten Liberalisierung gescheitert. Die Gesundheitskommission des Nationalrats erarbeitete in der Folge eine Vorlage, welche die Cannabis-Frage ausklammert.
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