WWF gewinnt vor Gericht
04. Februar 2007, 16:32Der WWF hat in der Auseinandersetzung um das Abschiessen von Wölfen einen Achtungserfolg errungen. Der Wolf ist zwar schon tot, das Urteil hat aber Wirkung für die Zukunft.
Nachdem ein Wolf im Unterwalliser Chablais Ende September 2006 rund 30 Schafe getötet hatte, erteilte der zuständige Staatsrat Jean-René Fournier die Abschussbewilligung. Gleichzeitig aberkannte er einem eventuellen Rekurs die aufschiebende Wirkung.Der WWF verlangte daraufhin die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, was der Walliser Staatsrat jedoch ablehnte. Gegen diesen Entscheid reichte die Umweltorganisation am 6. November Rekurs ein.
Für den nächsten Wolf
Das Walliser Kantonsgericht hat am 26. Januar dieses Rekursbegehren anerkannt, wie dem heute vom WWF publizierten Urteil zu entnehmen ist. Der Staatsrat muss zudem 1200 Franken Entschädigung an den WWF zahlen.Für den Fall des Walliser Wolfes, der im November 2006 erlegt worden war, ist dieses Urteil nicht relevant. Dringe jedoch wieder ein Wolf ins Wallis ein, sei der Entscheid von Bedeutung, sagte Gyssler. Und dieser Fall sei sehr wahrscheinlich.
Rüge für Kantonsregierung
Nach wie vor offen sind zwei andere Rechtsverfahren. Der WWF hatte im Dezember 2006 eine Strafanzeige gegen Jean-René Fournier eingereicht und eine Aufsichtsbeschwerde ans Walliser Kantonsparlament deponiert.Das Kantonsgericht hatte bereits früher die Walliser Kantonsregierung gerügt und diese zweimal darauf aufmerksam gemacht, dass die Abschussbewilligung gegen den Wolf wegen eines vom WWF eingereichten Rekurses aufgeschoben werden muss. Die Wildhüter müssten den Entscheid zum Rekurs abwarten, bevor sie zum Abschuss schreiten würden.
Der Kanton sah dies anders. Die Juristen der Staatskanzlei seien zu einem anderen Schluss gekommen als das Kantonsgericht. Ein Aufschub der Abschussbewilligung wäre aus Sicht der Walliser Regierung einer Aushöhlung des Schweizer Wolfskonzepts gleichgekommen. Fournier habe das Konzept korrekt umgesetzt, erklärte die Regierung.
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