Wolfs-Abschuss verteidigt

07. Februar 2007, 12:25

Der Fall um den abgeschossenen Walliser Wolf zieht sich weiter: Nachdem das Walliser Kantonsgericht dem WWF Recht gegeben hatte, verteidigte Staatsrat Jean-René Fournier erneut das Vorgehen der Regierung.

Der getötete Wolf aus dem Val d'Illiez.
Der getötete Wolf aus dem Val d'Illiez.
Der Befehl zum Abschuss des Wolfes sei legal erfolgt, sagte Fournier, Vorsteher des Departements für Finanzen, Institutionen und Recht, im Grossen Rat in seiner Antwort auf eine SP-Interpellation. Die Kantonsregierung habe sich an das Schweizer Wolfskonzept gehalten. In ihrer Interpellation hatte Marylène Volpi der Regierung vorgeworfen, einen Entscheid des Kantonsgerichts übergangen zu haben.

Die Abschussgenehmigung sei nicht vom Grossen Rat, sondern von der interkantonalen Kommission für das Wolfskonzept erteilt worden. Diese sei zum Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen für einen Abschuss erfüllt seien und habe den entsprechenden Vorschlag gemacht, sagte Fournier. Der Staatsrat sei diesem Vorschlag gefolgt, die Abschussgenehmigung sei deshalb nicht illegal erteilt worden.

Aufschiebende Wirkung aberkannt
Mit der Abschussgenehmigung verfügte er jedoch zugleich, dass einem eventuellen Rekurs keine aufschiebende Wirkung zukäme. Fournier verteidigte auch diesen Entscheid. Es gehe hierbei um die Interpretation von Gesetzesartikeln, erklärte er. Demzufolge könne ein Entscheid dann ausgeführt werden, wenn die aufscheibende Wirkung entzogen sei. Die Kantonsregierung habe dies getan. Dieser Entscheid sei vom Kantonsgericht nicht rückgängig gemacht worden.

Der WWF hatte damals die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung verlangt, was der Staatsrat ablehnte. Gegen diesen Entscheid reichte die Umweltorganisation am 6. November einen Rekurs ein, den das Kantonsgericht guthiess und sich so hinter die Umweltorganisation stellte.

Von Bedeutung sein könnte dieses Urteil vor allem dann, wenn - was sehr gut möglich ist - wieder ein Wolf im Wallis auftaucht.

Weiterhin hängig sind zwei weitere Rechtsverfahren. Der WWF hatte im Dezember 2006 eine Strafanzeige gegen Jean-René Fournier eingereicht und eine Aufsichtsbeschwerde ans Walliser Kantonsparlament deponiert.

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