Schnüffelstaat im Vormarsch
09. Februar 2007, 23:39Kommentar von Daniel Foppa
Ende der Achtzigerjahre erschütterte die Fichenaffäre die Schweiz und führte zu tief greifenden Reformen beim Staatsschutz. Politik und Öffentlichkeit waren sich einig, dass es nie wieder zu solch massenhaften Bespitzelungsaktionen kommen darf. Unter dem Eindruck der Terrorbekämpfung droht nun aber diese Absichtserklärung in Vergessenheit zu geraten.Parallel zu einem neuen Staatsschutzgesetz, das schwere Eingriffe in die Privatsphäre vorsieht, will auch die Armee ihre Überwachungskompetenzen drastisch ausbauen. Neu soll es der Armee selbst in Friedenszeiten erlaubt sein, mit Drohnen, Kameras und Mikrofonen sensible Personendaten zu sammeln. Doch der vor wenigen Jahren zu erwartende Aufschrei der Empörung ist ausgeblieben. Womöglich ist eine durch Terrorgefahr und vermeintliche Gewaltzunahme eingeschüchterte Gesellschaft vermehrt bereit, Eingriffe in die Privatsphäre zuzulassen. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass das Kalkül der Armeeplaner bisher aufgegangen ist: Die Brisanz der in einem gesonderten Teil der Militärgesetzrevision versteckten Bestimmungen wurde schlicht unterschätzt.
Es ist unbestritten, dass die Armee während Einsätzen wie am WEF Überwachungsgeräte zum Schutz der Armeeangehörigen und des Materials einsetzen muss. Die vorgeschlagene Regelung zum Einsatz solcher Geräte schiesst jedoch weit über das Ziel hinaus. Weder ist klar umschrieben, welche Überwachungsgeräte zum Einsatz kommen dürfen, noch wann genau die Armee diese einsetzen darf. Wäre es lediglich um eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Drohnen an der Landesgrenze gegangen, hätte eine entsprechende Bestimmung genügt. Die vorgeschlagene Formulierung nährt jedoch den Verdacht, dass sich die Armee eine Art Generallizenz zum Schnüffeln ausstellen lassen will.
Verteidigungsminister Samuel Schmid tut gut daran, die Vorlage nochmals zu überarbeiten. Angesichts der Kritik, die zurzeit von allen Seiten auf die Reformprojekte der Armee niederprasselt, kann Schmid sich eine weitere Angriffsfläche schlicht nicht erlauben.
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