AKW sollen für 500 Milliarden haften
24. Februar 2007, 12:45Bei einem Unfall haften AKW minimal. Nun wird eine Haftpflichtversicherung über 500 Milliarden gefordert. Mit mehr Kostenwahrheit wäre ein neues AKW kaum mehr wirtschaftlich.
Von Helmut Stalder
Ein Atomkraftwerk produziert die Kilowattstunde (kWh) für 4 bis 6 Rappen. Das ist günstiger als bei fast allen erneuerbaren Quellen. Wasserstrom kostet 3 bis 12 Rappen pro kWh, Windenergie 8 bis 26 Rappen, Biomasse 15 bis 70 Rappen, Fotovoltaik noch mehr. Deshalb setzt die Stromwirtschaft für den grossen Bedarf auf Atomkraft, denn sie sei «wirtschaftlich die günstigste Lösung».
Allerdings sind die heutigen Rahmenbedingungen auch bewusst so eingerichtet. Die Risiken der Atomenergie werden nämlich nur sehr bedingt auf den Strompreis geschlagen. Müssten sich AKW-Betreiber gegen einen Atomunfall mit Milliardenschäden versichern, würde sich die Rechnung deutlich zu Gunsten der Erneuerbaren verschieben.
Nur eine Milliarde versichert
AKW-Betreiber müssen nach heutigem Recht bloss eine private Haftpflichtversicherung für eine Schadensumme von 300 Millionen Franken pro Anlage abschliessen. Die privaten Versicherer können gewisse Risiken ausschliessen, etwa Nuklearschäden durch Krieg und Terrorismus. Für solche Risiken versichert der Bund den Betreibern die Haftung bis zu einer Milliarde. Bei Schäden darüber haftet der Staat. Die finanziellen Folgen einer Katastrophe wie Tschernobyl vor Augen, ist die Versicherungsdeckung der AKW-Betreiber mit einer Milliarde verschwindend gering. 1995 ergaben Schätzungen des Bundesamtes für Zivilschutz für einen GAU in der Schweiz die unvorstellbare Schadensumme von 4200 Milliarden Franken.
Dank der tiefen Versicherungssumme fallen für die AKW-Betreiber nur marginale Risikokosten in Form von Prämien an die privaten Versicherer und den Bund an. An den Bund bezahlen sie jährlich 2,3 Millionen für Beznau I + II, 1,3 Millionen für Mühleberg, je 1,7 Millionen für Gösgen und Leibstadt und 241 000 Franken fürs Zwischenlager Würenlingen. Umgelegt auf die kWh, ist dies kaum mehr spürbar.
Marktverzerrung korrigieren
In der Klimadebatte im März wird der Nationalrat über einen Vorstoss aus dem Jahr 2005 entscheiden, der hier eingreift. Der Zürcher Grünliberale Martin Bäumle verlangt, dass die Ersteller neuer AKW künftig eine Versicherung über 500 Milliarden Franken pro Anlage nachweisen. Damit würden die direkten Schäden und die Folgeschäden in den 30 Jahren nach einem Unfall bezahlt. Ohne Versicherungsnachweis müsste der Bundesrat die Rahmenbewilligung verweigern. Jetzige Anlagen müssten 40 Jahre nach Betriebsstart ebenfalls eine Versicherung beibringen, sonst verlören sie die Betriebsbewilligung. Die Versicherungspflicht soll auch Zwischenlager und Endlager umfassen. Endlager gelten gemäss heutigem Recht nach dem Verschluss nicht mehr als Atomanlagen. Es sei aber unhaltbar, sie von der Haftung auszunehmen, findet Bäumle.
Die heutigen Beträge würden bei einem schweren Unfall nie ausreichen, um die Schäden zu decken, sagt Bäumle. Die Regelung sei so eingerichtet worden, «weil den Betreibern offensichtlich eine unbegrenzte Haftung aus Kostengründen nicht zugemutet werden sollte».
Bäumle geht es darum, Transparenz im Vergleich zu den erneuerbaren Energien herzustellen. Heute sei der Markt zu Gunsten des Atomstroms verzerrt, weil sein Preis die Risikokosten nicht widerspiegle. «Die AKW werden massiv subventioniert», sagt er. Die Haftung solle marktorientiert geregelt werden, indem man die Haftungssummen den realen Werten annähert. Die Versicherungspflicht von 500 Milliarden würde laut Bäumle den Atomstrom schätzungsweise um 5 bis 10 Rappen pro kWh verteuern. «Damit wären die neuen erneuerbaren Energien gegenüber dem Atomstrom schlagkräftig.»
AKW «praktisch verunmöglicht»
Die Energiekommission des Nationalrats lehnt die Forderung mit 15 zu 9 Stimmen ab. Ihre Begründung erhält nun, da der Bundesrat und die bürgerlichen Parteien auf ein neues AKW hinarbeiten, Brisanz: «Eine einseitige Erhöhung der Deckungssumme würde den Strom zum Nachteil der schweizerischen Stromkonsumenten und der einheimischen Produzenten verteuern. Die Deckungssumme von 500 Milliarden wäre so hoch, dass sie die Inbetriebnahme neuer Kernkraftwerke praktisch verunmöglicht.» Diese Begründung ist für Bäumle ein Eingeständnis, dass Atomkraft heute nur deshalb wirtschaftlich ist, weil sie davon verschont wird, ihre Risikokosten auch nur annähernd zu tragen. «Wäre das der Fall, würde wohl aus ökonomischen Gründen kein neues AKW mehr erstellt», sagt er.
Für die Axpo hingegen ist die Versicherung einer Katastrophe mit landesweiter Zerstörung eine rein theoretische Sache. «Wir gehen von einer Erhöhung der versicherten Schadensumme aus, aber sie muss in einem vernünftigen Rahmen liegen», sagt Axpo-Sprecher Thomas Hegglin.
Dass die Deckungssumme heute tief ist, findet auch der Bundesrat. Das Energiedepartement revidiert derzeit das entsprechende Gesetz; Mitte Jahr soll der Bundesrat entscheiden. Ziel ist eine Angleichung der Haftpflicht an internationale Standards. Dazu soll die Versicherungsdeckung für Atomanlagen von einer auf 2,25 Milliarden Franken erhöht werden. Davon müssen die Betreiber mindestens eine Milliarde bei der Privatassekuranz versichern, die restlichen 1,25 Milliarden beim Bund. «Mit dieser Erhöhung sind wir immer noch im Peanut-Bereich», sagt Bäumle.
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