Freisprüche im Al-Qaida-Prozess

28. Februar 2007, 16:27

Der erste Schweizer Al-Qaida-Prozess endete mit einer Niederlage der Bundesanwaltschaft. Der Vorwurf der Unterstützung einer kriminellen Organisation ist laut Bundesstrafgericht unbegründet.

Der Prozess fand unter grossen Sicherheitsvorkehrungen statt.
Der Prozess fand unter grossen Sicherheitsvorkehrungen statt.
Das Bundesstrafgericht sprach alle sieben Angeklagten aus Jemen, Irak und Somalia vom Terrorvorwurf frei. Sie erhalten Entschädigungen von bis zu 93'000 Franken.

Die Angeklagten wurden vom Vorwurf der Beteiligung und Unterstützung einer kriminellen Organisation freigesprochen. Freisprüche setzte es auch in den Anklagepunkten Begünstigung, Fälschung von Urkunden und Ausweisen, Bestechung schweizerischer und fremder Amtsträger, In-Umlauf-Setzen von Falschgeld, Betrug und Hehlerei ab.

Einzig im Falle des Vorwurfs der Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern (ANAG) kam es zu Schuldsprüchen sowie zu bedingten Freiheitsstrafen von maximal elf Monaten und Geldstrafen.

Entschädigungen
Das Gericht sprach den Freigesprochenen zudem Entschädigungen zwischen 9000 und 93'000 Franken zu. Das Gericht folgte damit weit gehend den Anträgen der Verteidigung.

Die Bundesanwaltschaft hatte an der Hauptverhandlung vom vergangenen Januar für die drei Hauptbeschuldigten Freiheitsstrafen von viereinhalb Jahren beantragt. Sie sah es als erwiesen an, dass sie unter der Führung des eines 59-jährigen Jemeniten eine kriminelle Organisation gebildet hatten, mit der mehrere Dutzend jemenitische Staatsangehörige illegal in die Schweiz und nach Europa geschleust worden sind.

Dem Hauptangeklagten wurde zudem vorgeworfen, er habe den Al-Qaida-Terroristen Abdullah Al Rimi unterstützt. Dieser war laut Anklageschrift an den Terroranschlägen in der saudiarabischen Hauptstadt Riad vom 12. Mai 2003 und auf das US-Kriegsschiff USS Cole in Jemen vom Oktober 2000 beteiligt gewesen.

Bundesanwaltschaft enttäuscht
Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren auf Grund von sichergestellten Schweizer Handy-Prepaid-Karten nach dem Anschlag in der saudiarabischen Hauptstadt eröffnet. Damals waren 35 Menschen getötet worden, darunter ein Schweizer. Der stellvertretende Bundesanwalt Claude Nicati, der das Verfahren geleitet und die Anklage im Prozess vertreten hatte, zeigte sich in einer ersten Stellungnahme enttäuscht über die Freisprüche.

Nicati hatte Ende Mai 2005 bereits das aufwändigste Schweizer Verfahren im Gefolge der Terroranschläge vom 11. September 2001 nach mehr als dreieinhalb Jahren mangels Beweisen eingestellt. Es richtete sich gegen zwei Verantwortliche der inzwischen liquidierten Tessiner Finanzgesellschaft Nada/Al Taqwa und betraf den Verdacht der Terrorismusfinanzierung.

Schweiz

Bootsdrama auf dem Bielersee

Der Fall Jörg Kachelmann

Meistgelesen in der Rubrik Schweiz

Roger Schaeli bloggt aus der Wand

Weltwirtschaft für Dummies

Die Top-Themen im

Leichtathletik-EM in Barcelona

Top-Themen in

Countdown zur Leuenberger-Ersatzwahl

Die neue EU-Debatte

TA+: Bonus für die Leser

Debatte um Videobeweis im Fussball



© Tamedia AG 2010 Alle Rechte vorbehalten