Schweiz

Spamming wird strafbar

02. März 2007, 09:24

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Fernmeldegesetzes - voraussichtlich ab dem 1. April 2007 - wird das Versenden unverlangter Massenwerbung via E-Mail oder SMS auch in der Schweiz strafbar.

In der Schweiz konnten sich «Spammer», wie die Versender unverlangter Werbe-E-Mails genannt werden, bisher sicher fühlen: Anders als in den USA und der EU fehlte hierzulande eine klare gesetzliche Handhabe gegen ihr Treiben. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Fernmeldegesetzes ändert sich dies nun: Voraussichtlich ab dem 1. April 2007 wird Spamming strafbar.

Künftig wird es unter Geld- oder Freiheitsstrafe verboten sein, via E-Mail, SMS oder über andere Telekommunikationskanäle unaufgefordert Massenwerbung zu versenden oder solche Sendung in Auftrag zu geben, ohne vorher die Einwilligung der Empfänger eingeholt zu haben. Eine weitere Neuerung steht fest: Wer sich gegen unlautere Massenwerbung wehren will, kann vom Provider oder der Telefongesellschaft künftig Auskunft über Name und Adresse des Absenders verlangen, soweit dieser bekannt ist.

75'000 Euro Busse für Spamer in Holland
75'000 Euro muss ein holländischer Versender von unverlangten Werbe-E-Mails bezahlen, wie die niederländische Fernmeldebehörde OPTA kürzlich bekannt gab. Neun Milliarden Werbemails für Erektionshilfen, Pornos und anderes hatte er in Umlauf gebracht, viele davon über fremde Computer ahnungsloser Benutzer, die er zuvor via Internet unter seine Kontrolle gebracht hatte. Über 40'000 Euro soll er so verdient haben.

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