Löcheriger Schutz vor dem Qualm
02. März 2007, 12:30Nun will auch der Wirteverband Gäste und Angestellte vor dem Passivrauchen schützen. Grosse Diskussionen wird es um die Ausnahmen geben. CVP und FDP zeigen sich dialogbereit.
Von Philipp Mäder, Bern
Die Achillesferse des Gesetzes befindet sich in Artikel 3: Gastbetriebe und Nachtlokale können demnach eine Bewilligung als «Raucherbetriebe» erhalten, wenn eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen «nicht möglich oder unzumutbar» ist. Wie viele Betriebe für eine solche Bewilligung in Frage kommen, konnte der Wirteverband Gastrosuisse gestern vor den Medien nicht sagen. «Das müssen Ausnahmen bleiben», meinte Direktor Florian Hew. Zu denken sei etwa an Nachtlokale oder die einzige Beiz in einem Dorf.
Der betreffende Artikel 3 befindet sich in einem Spezialgesetz «über den Schutz vor dem passiven Rauchen», das Gastrosuisse als Vorschlag in die aktuelle Diskussion über rauchfreie Restaurants und Bars einbringt. Es soll verbieten, in öffentlichen Gebäuden wie Spitälern, Schulen, Theatern oder eben Kneipen eine Zigarette anzuzünden. Dies würde auch für Arbeitsplätze mit mehreren Angestellten gelten. Wer trotzdem raucht, soll bestraft werden.
Gastrosuisse signalisiert Spielraum
Für die Vorkämpfer einer rauchfreien Arbeitswelt geht das zu wenig weit – unter anderem wegen der möglichen Ausnahmen. «Ein überwiegender Anteil der Restaurants könnte sich zum Raucherbetrieb erklären lassen und würde dies auch tun», meint Jürg Hurter von der Stiftung Pro Aere. «Dort wären die Angestellten nicht vor Rauch geschützt.» Gastrosuisse hingegen sieht darin kein Problem. «Arbeitnehmer, die nicht rauchen, können eine Stelle in einem Nichtraucherbetrieb suchen», sagte gestern Vizedirektor Hans Peyer. Allerdings ist auch Gastrosuisse klar, dass diese Ausnahme nicht so im Gesetz bleiben kann, wenn Letzteres eine Mehrheit im Parlament finden soll. Direktor Hew deutete denn auch an, dass bei diesem Punkt Verhandlungsspielraum bestehe.
Mit dem gestern vorgeschlagenen Spezialgesetz will Gastrosuisse verhindern, dass der Schutz vor dem Passivrauchen über das Arbeitsgesetz verschärft wird. Der entsprechende Vorschlag einer nationalrätlichen Subkommission ist in der kürzlich abgeschlossenen Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen – mit Ausnahme von Gastrosuisse, SVP und Teilen des Arbeitgeberverbands.
Gastrosuisse betont denn auch, der Weg über das Arbeitsgesetz sei der falsche. Der Wirt habe keine Möglichkeit, sich gegen rauchende Gäste zu wehren, sagte Zentralpräsident Klaus Künzli. Trotzdem mache er sich strafbar, wenn seine Mitarbeiter Zigarettenrauch ausgesetzt seien. Auch dass Familienbetriebe nicht dem Arbeitsgesetz unterstehen und deshalb ihren Gästen das Rauchen weiterhin erlauben können, stört Gastrosuisse.
Initiant eines verbesserten Schutzes im Arbeitsgesetz ist der Zürcher FDP-Nationalrat Felix Gutzwiller. Er lehnt den nun auf den Tisch gelegten Entwurf dennoch nicht rundweg ab. «Positiv ist, dass sich die Wirte Richtung rauchfrei bewegen und dabei auch die Familienbetriebe in die Pflicht nehmen wollen.» Auch für ihn sind die Ausnahmen der Knackpunkt: «Es soll in den Restaurants belüftete Raucherräume geben. Wegen des Arbeitnehmerschutzes darf dort aber kein Servierpersonal arbeiten», fordert Gutzwiller.
Ob das Parlament am Schluss dem Vorschlag von Gastrosuisse oder aber doch der Initiative von Gutzwiller den Vorzug gibt, hängt entscheidend von FDP und CVP ab. Denn die SVP lehnt ein strengeres Arbeitsgesetz ab und wird deshalb den Vorstoss von Gastrosuisse unterstützen. «Ich muss akzeptieren, dass sich eine gesetzliche Regelung, ob sinnvoll oder nicht, kaum mehr vermeiden lässt», sagte gestern der Solothurner SVP-Nationalrat Roland Borer, der das Spezialgesetz in die zuständige Kommission tragen wird.
Auf der anderen Seite ist die SP klar für eine Regelung übers Arbeitsgesetz. «Ein Spezialgesetz würde in erster Linie zu einer zeitlichen Verzögerung führen», meint die Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr. «Die Bevölkerung erwartet aber einen raschen Schutz an möglichst vielen Orten.» Fehr fürchtet nun, dass die beiden Mitteparteien auf den Vorschlag von Gastrosuisse einschwenken könnten. «Ihnen wird vor den Wahlen bald einmal der Mut für eine schnelle Lösung fehlen.»
Kompromiss in Sicht
Tatsächlich gibt man sich bei CVP und FDP gesprächsbereit. Man werde den Vorschlag prüfen, auch wenn er etwas spät komme, heisst es bei beiden Parteien. Und man lässt Kompromissbereitschaft erkennen. «Es geht bei dieser Frage nicht um Sektierertum, sondern um einen pragmatischen Weg», meint FDP-Generalsekretär Guido Schommer. Und sein Kollege von der CVP, Reto Nause, sagt: «Wenn ich an die Berner Altstadt denke, so gibt es tatsächlich Beizen, wo eine Trennung zwischen Rauchern und Nichtrauchern schwierig ist.»%perl>
Kantone dürfen strenger sein
Bern. Eine national einheitliche Lösung beim Schutz vor dem Passivrauchen: Das soll der Vorschlag von Gastrosuisse bringen. «Wir wollen einen föderalistischen, durchlöcherten Flickenteppich von kantonalen Regelungen verhindern, der nur wieder Schlupflöcher offen lassen würde», sagte gestern Klaus Künzli, Zentralpräsident des Wirteverbandes.
Nur: Das Gesetz, das Gastrosuisse gestern vorgelegt hat, würde dieses Ziel nicht erreichen. Denn mit dem Tessin und Solothurn gibt es bereits zwei Kantone, die weitergehen als dieses. Während Gastrosuisse Ausnahmen für reine «Raucherbetriebe» will, dürfen die Restaurantbesucher in diesen Kantonen höchstens noch in abgetrennten Raucherräumen paffen.
Daran würde sich auch mit einem nationalen Gesetz nichts ändern. Denn die Kantone müssten dieses zwar einhalten, dürften aber strengere Regeln erlassen. So denkt man im Kanton Solothurn nicht daran, etwas zu ändern. «Wir gehen sicher nicht mehr hinter den heutigen Stand zurück», sagt Heinrich Schwarz, Chef des kantonalen Gesundheitsamtes. «Bei uns hat das Volk gesprochen. Und dieses ist die oberste Instanz einer Demokratie.»
Gastrosuisse setzt deshalb seine Hoffnung auf die Kantone, die ein neues Gesetz ausarbeiten wie etwa Bern, das ein solches am Montag vorstellt. Man wolle «die kantonale Hektik bremsen», sagte Künzli. Doch auch in Bern denkt man nicht daran, sich von der nationalen Politik beirren zu lassen. «Es ist kein gutes Argument, zuerst auf eine Bundeslösung zu warten», sagt der Berner Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher. Zwar ist noch nicht bekannt, wie das Berner Gesetz aussehen soll. Die Einladung zur Pressekonferenz lässt jedoch darauf schliessen, dass es relativ weit gehen wird. Dort heisst es: «Der Kanton Bern bleibt beim Schutz vor dem Passivrauchen führend.» (mäd)




























