Gläserner Patient längst Realität
19. März 2007, 23:23Seit Jahren wird der mangelnde Datenschutz bei den Krankenkassen bemängelt. Insbesondere die CSS hat wenig aus dieser Kritik gelernt: Sie will den Schutz weiter aufweichen.
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- Kommentar: Nur die Spitze des Eisbergs
Herr Z.* traute seinen Augen nicht: Da schickte ihm die CSS eine detaillierte psychiatrische Diagnose seines Falls - als Beilage zu einem Schreiben, das von einer Gruppenleiterin und einer Sachbearbeiterin unterzeichnet war. Z. liest von «depressiven Störungen nicht nur an der Oberfläche», «Durchbrüchen von massiven aggressiven Gefühlen», einer «Störung in der Tiefe der Persönlichkeitsstruktur» und dergleichen mehr. Dass er dies aus den Händen der CSS-Administration erfahren muss, schockiert ihn. Was Z. nicht weiss und was die Sache noch schlimmer macht: Sein Dossier wurde in ein elektronisches Datensystem eingescannt und damit für Hunderte von CSS-Mitarbeitern einsehbar.
Der Datenschützer untersucht
Dem TA liegen mehrere vergleichbare Fälle von Datenschutzverletzungen vor. Sie sind alle auf die mangelnde Abgrenzung des vertrauensärztlichen Dienstes vom administrativen Bereich der CSS zurückzuführen. Im Fall Z. hat dessen Psychiater die Diagnose ans Sekretariat des CSS-Vertrauensarztes gesandt und eine Weiterführung der Psychotherapie beantragt. Von dort aus gelangte das Dossier zur Verwaltung der Kasse, wo der Antrag bewilligt wurde. Die Administration sandte den positiven Entscheid unter Beifügung der Diagnose an den Psychiater - mit Kopie an den Patienten.
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen dürfte der Vertrauensarzt aber nur in Ausnahmefällen medizinische Daten an die Verwaltung weiterleiten. Und vor allem darf niemand, der nicht in den Fall involviert ist, Einsicht in sensible Patientendaten haben. Die CSS ist denn auch mit zwei Strafanzeigen konfrontiert, die im Oktober 2006 beim Amtsstatthalteramt Luzern eingereicht wurden. Noch ausstehend ist derzeit ein Bericht des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Dieser hatte bereits letzten Juni erklärt, dass bei der CSS Verdacht auf Verletzung beruflicher Geheimhaltungspflichten bestehe.
Situation verschärft sich weiter
Nun verschärft sich die Situation weiter durch die neue Verordnung zur Psychotherapie. Mit ihr kommt eine erhebliche Mehrbelastung auf die Vertrauensärzte zu. Weil die Therapie künftig früh überprüft werden soll, erhalten die Vertrauensärzte Tausende von psychiatrischen Dossiers. Ein Umstand, den die Schweizer Hausärzte letzten Sommer zu einem Warnschreiben ans Bundesamt für Gesundheit (BAG) veranlasste: «Der Patienten- und Datenschutz ist bereits jetzt im Umgang mit sensiblen Daten in den vertrauensärztlichen Berichten besonders im psychosozialen Bereich bei den Kassen nicht gewährleistet - wie soll das bei einer derart erhöhten Menge an Meldungen geschehen?» Das BAG reagierte, indem es explizit betonte, Vertrauensärzte dürften keine medizinische Daten weitergeben. Dies wiederum hat die CSS zu einem Schreiben veranlasst, in dem sie sich dafür einsetzt, dass der Vertrauensarzt nicht bloss Empfehlungen weiterleiten darf. «Wir müssen unsere Empfehlungen doch begründen», sagt Urs Märki, leitender Vertrauensarzt der CSS.
Daniel Wiedmer, Chef der Krankenkassen-Aufsicht im BAG, stellt allerdings unmissverständlich klar: «Der Kassenmitarbeiter darf nur generelle, administrative Angaben zu Gesicht bekommen und keine sensiblen Personendaten.» Auch müssen solche Angaben des behandelnden Arztes via Vertrauensarzt bei der Kasse eintreffen - und keinesfalls direkt bei der Verwaltung, wie es laut gut unterrichteten Kreisen den CSS-Vorstellungen entspräche.
Inzwischen beschwichtigt die CSS: Es habe lediglich ein «Meinungsaustausch» mit dem BAG stattgefunden. Zudem halte sie sich strikt an den Weg über den Vertrauensarzt. Die dem TA vorliegenden Fälle belegen aber, dass das Sekretariat des CSS-Vertrauensarztes immer wieder bloss als eine Art Drehscheibe gewirkt hat und dass von dort aus sensible Patientendaten weitergegeben wurden. Zum konkreten Fall Z. wollte sich die CSS nicht äussern. Gemäss Generalsekretär Josef Barmettler wartet man nun den Bericht des Datenschützers ab und werde anschliessend - falls nötig - die Abläufe anpassen.
Massive Kritik an der CSS üben derweil die Psychiater. «Mit ihrem Ansinnen zielt die CSS in die völlig falsche Richtung», sagt Hans Kurt, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie. Er betont, die Psychiater hätten der neuen Verordnung nur unter der Bedingung zugestimmt, dass keine medizinischen Daten an die Kassen weitergegeben werden. Dass die CSS diese Bestimmung aufweichen will, erachtet Kurt als «unerhört». Zudem wirft er der Krankenkasse vor, mit verdeckten Karten zu spielen. «Warum hat die CSS ihre Idee nicht im Gremium eingebracht, das die Umsetzung der Verordnung begleitet?»
Kurt warnt eindringlich davor, psychiatrische Dossiers vom administrativen Personal bearbeiten zu lassen. Die Verbreitung solcher Daten könne bewirken, dass den betreffenden Patienten der Abschluss einer Zusatzversicherung verwehrt werde oder dass sie berufliche und private Nachteile erleiden müssten.
Vertrauensärzte sind befremdet
Das CSS-Ansinnen sorgte auch an einem Vertrauensarzt-Treffen vom 17. Januar 2007 für Befremdung. Jürg Zollikofer, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft der Vertrauensärzte, sagt auf Anfrage: «Der Vertrauensarzt hat eine eminent wichtige Filterfunktion, die nicht aufgeweicht werden darf.» Zurzeit erarbeitet sein Verband Regeln zur korrekten Handhabung des Datenschutzes. Für Zollikofer ist klar: «Medizinisch vertrauliche Daten dürfen den vertrauensärztlichen Dienst nicht verlassen.»
Dezidiert dieser Meinung ist auch Ursula Uttinger. Die ehemalige CSS-Datenschutzbeauftragte und heutige Präsidentin des Datenschutz-Forums Schweiz hatte letzten Sommer die Praxis der CSS in der Fachpublikation «Schweizer Versicherung» angeprangert. Die Reaktion der Krankenkasse erfolgte umgehend: In einem geharnischten Schreiben forderte die CSS ihre ehemalige Mitarbeiterin auf, solche Äusserungen zu unterlassen. Auf die beanstandete Praxis ging die Krankenkasse nicht ein.
* Sämtliche Unterlagen liegen dem TA in anonymisierter Form vor.




























