Blocher wollte allein entscheiden
05. April 2007, 23:21Terroristen auszuhorchen, soll nur mit einer breit abgestützten Erlaubnis möglich sein, beruhigt Christoph Blocher . Dabei wollte er die Macht für sich allein.
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Die Kritik der Parteien war vernichtend: SVP, SP und Grüne lehnten das Gesetz in Bausch und Bogen ab. CVP und FDP brachten gewichtige Vorbehalte an. Dennoch hält der Bundesrat an der Revision des Gesetzes über die innere Sicherheit fest - «angesichts der grossen Bedeutung für die Sicherheit des Landes», wie er gestern mitteilte.
Das Gesetz bringt den Geheimdiensten schärfere Werkzeuge. Sie sollen Telefone abhören, Briefe öffnen, E-Mails lesen, Wanzen installieren, Wohnungen filmen und Computer knacken dürfen. Und das alles auf den blossen Verdacht hin, dass jemand ein Terrorist, Spion oder illegaler Waffenhändler ist. Und bevor dieser tatsächlich ein Verbrechen begangen hat - also präventiv. Bisher waren solche Überwachungen nur im Rahmen eines ordentlichen Strafverfahrens erlaubt.
Der Bundesrat passt seine Vorlage aber den Forderungen der Parteien an. Vor allem in einem Punkt, bei der Genehmigung der Überwachung. Neu soll folgendes Prozedere gelten: Das Bundesamt für Polizei beantragt die Massnahmen. Dann schaut das Bundesverwaltungsgericht, ob diese mit dem Gesetz vereinbar sind. Falls das Gericht grünes Licht gibt, beurteilt der Chef des Justiz- und Polizeidepartements, ob die Abhöraktion auch tatsächlich notwendig ist. Und dann muss auch noch der Vorsteher des Verteidigungsdepartements zustimmen.
«Damit ist die Gefahr von Missbrauch klein», sagte Bundesrat Christoph Blocher gestern vor den Medien. So könne sich der Bundesrat nicht über den Entscheid des Verwaltungsgerichts hinwegsetzen. Dieser Eindruck sei bei der ursprünglichen Vorlage entstanden - auf Grund eines Missverständnisses, wie Blocher gestern betonte. Im Juli allerdings hatte es noch anders getönt: Der Gesamtbundesrat könne sich aus politischen Überlegungen über das Gericht hinwegsetzen, meinte Blocher damals ausdrücklich.
Beim Genehmigungsverfahren wollte Blocher nun noch eine weitere Änderung anbringen: «Auf die Konsultation des Chefs VBS wird verzichtet, weil dieses Verfahren in der Vernehmlassung als kompliziert kritisiert wurde.» Dies verlangte Blocher in seinem Antrag vom 21. März, der dem «Tages-Anzeiger» vorliegt. Doch der Gesamtbundesrat pfiff ihn zurück. Denn dies hätte vor allem eines bedeutet: Wenn das Bundesverwaltungsgericht einer Überwachung zustimmt, hätte Blocher diese anschliessend ganz allein anordnen können. Der Chef des VBS, dem immerhin der Auslandgeheimdienst unterstellt ist, hätte nichts mehr zu sagen gehabt.
SVP signalisiert nun Zustimmung
Die nun vorgelegten Änderungen muss der Bundesrat noch in einer Botschaft ans Parlament genauer ausführen. Dort will die Regierung auch die Notwendigkeit des Gesetzes nochmals ausführlich begründen. Und er prüft, ob das Gesetz die Schlüsselbegriffe wie «terroristische Aktivitäten» genauer definieren soll.
Ob dies reicht, um die kritischen Parteien umzustimmen, wird sich anschliessend im Parlament zeigen. Entscheidend wird dabei vor allem die Haltung der SVP sein. Entgegen ihrer früheren Ablehnung gab sich diese gestern versöhnlich gegenüber ihrem eigenen Bundesrat: «Auf Grund der Gespräche mit dem Departementsvorsteher bin ich optimistisch, dass unseren Bedenken Rechnung getragen wird», sagte SVP-Generalsekretär Gregor Rutz.
Auch CVP und FDP signalisierten gestern keine grundsätzliche Ablehnung. Dies im Gegensatz zur SP, die das Gesetz weiterhin als unnötig erachtet. Der Eidgenössische Datenschützer vertritt ebenfalls diese Meinung. Im Strafrecht gebe es bereits ausführliche Bestimmungen, um terroristische Aktivitäten präventiv zu bekämpfen, meinte Hanspeter Thür gestern.
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