Schweiz

«Ich fühle mich von der Gesellschaft verschaukelt»

16. Mai 2007, 13:06

Schon heute befindet sich ein Fünftel der IV-Rentner in einer «desolaten Lebenslage». Nun drohen mit der IV-Revision weitere Einschnitte. Geht das?

Von Beat Bühlmann, Münchenstein

Franz Wicki bittet mich, seine schlaffe Hand zu nehmen und sie auf das Steuergerät seines Rollstuhls zu legen. Er will sich mit seinem Elektromobil vom PC zum Stubentisch verschieben. Wicki, 55 Jahre alt, leidet unter fortschreitendem Muskelschwund und ist seit der Geburt behindert. «Ich habe mich nie selber pflegen können», sagt er. Trotzdem hat Wicki eine kaufmännische Ausbildung absolviert, eine Anstellung für einen Monatslohn von 1500 Franken gefunden und später als selbstständig Erwerbender ein Treuhandbüro aufgebaut. «Damals konnte ich noch selber von Hand schreiben», sagt Wicki. Heute ist er noch zu gut 20 Prozent erwerbstätig, doch sein Geschäft ist in Auflösung begriffen. Aus wirtschaftlichen und gesundheitlichen Gründen, wie er sagt, «und weil mir die 5. IV-Revision zu schaffen macht».

Weniger Lebensqualität

Das neue Gesetz sieht für die IV-Rentnerinnen und -Rentner diverse Einsparungen vor (siehe Grafik). Zwei davon sind für sie besonders ärgerlich:

  • Gestrichen wird die bisher ausgerichtete Zusatzrente für pflegende Ehepartner. Sie beläuft sich auf 30 Prozent der Hauptrente und macht monatlich meistens zwischen 400 bis 500 Franken aus. Betroffen sind davon 62 500 Ehefrauen und 18 000 Ehemänner.
  • Gestrichen wird der Karrierezuschlag, der für Versicherte gilt, die vor dem 45. Altersjahr invalid werden. Er soll eine theoretische Lohnsteigerung für Jungbehinderte simulieren. Damit erhöht sich die Rente im Durchschnitt um sechs Prozent, das sind etwa 100 Franken monatlich. Betroffen sind pro Jahr 5000 Neurentner.
Wicki fordert mich auf, die A4-Blätter auf dem Tisch zu wenden. Er hat das Familieneinkommen vor und nach der 5. IV-Revision aufgelistet. «Meine Frau und ich werden künftig 442 Franken weniger zur Verfügung haben, weil uns die Zusatzrente gestrichen wird.» Das bedeute weniger Lebensqualität, weniger soziale Kontakte und mehr Spannungen in der Familie. «Alles wird noch schwieriger», sagt er.

Die Zusatzrente für Ehepartner geht auf die traditionelle Rollenverteilung zurück. Für den Fall, dass der erwerbstätige Ehemann invalid wird, sollte die Ehefrau für die Pflege zu Hause entschädigt werden. Die Abschaffung wurde von den Behinderten bei der 4. IV-Revision akzeptiert, weil im Gegenzug die Hilflosenentschädigung auf maximal 1768 Franken monatlich erhöht wurde. Und weil das Parlament entschied, die laufenden Renten nicht anzutasten. Nun gilt das nicht mehr. «Ich fühle mich von der Gesellschaft verschaukelt», sagt Franz Wicki. Als Geburtsbehinderter könne er mit der Minimalrente von 1473 Franken nicht selbstbestimmt und eigenverantwortlich leben.

«Jeder Franken weniger tut weh»

Die Streichung der Zusatzrente treffe vor allem ältere Ehepaare, sagt Barbara Marti, Zentralsekretärin von Agile Behinderten-Selbsthilfe Schweiz. «Ich kenne unzählige Fälle, bei denen diese Kürzung zu existenziellen Sorgen führt.» Für die Frauen dieser Generation sei es nämlich schier aussichtslos, eine Arbeitsstelle zu finden und so den Einnahmeausfall zu kompensieren. Der Wegfall des Karrierezuschlages sei im Vergleich dazu für den einzelnen Rentner weniger gravierend, räumt Marti ein. Doch die Renten der Frühbehinderten seien ohnehin sehr klein.

Von den 25-jährigen IV-Bezügern sind heute 60 Prozent auf eine Ergänzungsleistung angewiesen. «Jeder Franken weniger tut weh», sagt Felix Schneuwly, Zentralsekretär des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes. Manche könnten sich ohnehin kaum einen Ferientag leisten. Das gilt besonders für jene Behinderten, die über keine Pensionskasse verfügen und allein mit der IV-Rente (von maximal 2210 Franken) auskommen müssen.

Wie viele Personen allein von der IV-Rente leben, kann das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) nicht sagen. Laut einer Studie der Fachhochschule Aargau Nordwestschweiz befindet sich ein Fünftel aller IV-Bezüger (21,5 Prozent) in einer «desolaten Lebenslage». Sie leben nahe der Armutsgrenze, sind sozial isoliert und oft auf externe Hilfe angewiesen. 29 Prozent aller Rentner und Rentnerinnen beanspruchen derzeit eine Ergänzungsleistung, neun Prozent mehr als in den 1990er-Jahren. «Mit der Streichung von Zusatzrente und Karrierezuschlag wird ein Exempel statuiert, das der IV nicht viel bringt», sagt Schneuwly. Besonders ärgert ihn, dass die Zusatzrente entgegen früheren Aussagen gestrichen werde. Das sei ein «taktischer Blödsinn», der beim Schweizerischen Blindenverband das Nein zur IV-Vorlage ausgelöst habe.

«Niemand in Armut schieben»

Dass das damalige Versprechen nicht eingehalten werde, sei «sehr unschön», räumt IV-Chef Alard du Bois-Reymond ein. Doch die Abstriche seien nötig, weil sie umgehend die IV-Kasse entlasteten. «So können wir die 500 Millionen in die Integrationsmassnahmen investieren, ohne uns zusätzlich zu verschulden.» Die IV will für Früherfassung und Frühintervention 300 neue Stellen schaffen. Nach Einschätzung von du Bois-Reymond, der früher als Direktor bei der Pro Infirmis tätig war, sind die Sparmassnahmen sozialverträglich. «Wir schieben niemanden in die Armut.» Allerdings werden die Kosten für die Ergänzungsleistungen um 55 Millionen steigen, wie das BSV schätzt. Dafür müssen Kantone und Gemeinden aufkommen.

Er habe sein Leben lang noch nie Ergänzungsleistungen beanspruchen müssen, sagt Franz Wicki. Und er würde gerne auch künftig lieber ohne diese Unterstützungsgelder auskommen. Ob das ihm und seiner Frau gelingt, ist fraglich. Die 5. IV-Revision, sagt er mit bitterem Unterton, «diskriminiert uns Behinderte aufs Gröbste und drängt uns in die Armut».

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