Schweiz

Amnesty kritisiert die Schweiz

23. Mai 2007, 12:00

Amnesty International kritisiert die Schweiz wegen des revidierten Asylgesetzes. Die Abschiebehaft läuft laut der Organisation internationalen Standards zuwider. Zudem habe es wieder Vorwürfe wegen rassistischer Übergriffe durch Polizisten gegeben.

Empfangsstelle für Asyl Suchende.
Empfangsstelle für Asyl Suchende.
Dies hält Amnesty International (AI) im Jahresbericht 2007 fest. Der grösste Teil der Kritik im Schweizer Kapitel des Berichts widmet sich dem revidierten Asylgesetz: Auf dessen Grundlage, so AI, könne Flüchtigen ohne Ausweispapieren der Zugang zum Asylverfahren verwehrt werden. Zudem betrage die Beschwerdefrist für Asylanträge, die ohne Prüfung abgewiesen würden, vielfach nur noch fünf Tage.
Haftmöglichkeit bei Minderjährigen kritisiert
Ein weitere Bestimmung lasse es zu, kritisiert AI, papierlose Migranten für die Dauer von bis zu zwei Jahren in Abschiebehaft zu halten, um ihre Identität und Herkunft zu überprüfen. Selbst Minderjährige könnten für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten inhaftiert werden. Diese Regelung laufe internationalen Standards eindeutig zuwider. Das gleichzeitig eingeführte Ausländergesetz erschwere zudem die Familienzusammenführung für Einwanderer, die nicht aus einem EU-Mitgliedstaat stammten.

Kritische Worte erntete die Schweiz für ihre Zustimmung, zwei türkische Staatsbürger auszuliefern, die gegen ihren ablehnenden Asylbescheid Beschwerde eingelegt hatten – dies, obwohl ihnen im Fall ihrer Rückführung in die Türkei unfaire Gerichtsverfahren drohten. Ende 2006 seien die Rechtsmittel gegen den Entscheid noch hängig gewesen.

Schwere Vorwürfe gegen die Polizei
Im Berichtszeitraum seien zudem erneut Vorwürfe über Misshandlungen, exzessiven Einsatz von Gewalt und rassistische Übergriffe durch Polizeibeamte bekannt geworden. Strafrechtliche Schritte gegen die Täter seien offenbar nicht die Regel.

Zum Thema Gewalt an Frauen erinnert der Bericht an das revidierte Zivilgesetz, dem zufolge gewalttätige Partner auf Antrag des Opfers aus der gemeinsamen Wohnung ausgewiesen werden können. Migrantinnen, die noch keine fünf Jahre in der Schweiz lebten, riskierten hier allerdings ihre Abschiebung, wenn sie sich von dem Mann trennten, dessen Name in ihrer Aufenthaltsgenehmigung stehe.

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