Degressive Steuertarife gestoppt

01. Juni 2007, 18:49

Degressive Steuertarife verstossen laut Bundesgericht gegen die Bundesverfassung. Es hat die Beschwerde gegen die Obwaldner Regelung gutgeheissen.

Das Bundesgericht in Lausanne hat staatsrechtliche Beschwerden gutgeheissen und festgestellt, dass die degressive Besteuerung hoher Einkommen und Vermögen dem Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widerspricht. Die entsprechenden Artikel werden aufgehoben.
Gremium entschied mit sechs zu einer Stimme
Der Entscheid der sieben Bundesrichter der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung fiel mit sechs zu einer Stimme. Konkret richtet sich der Entscheid gegen die Bestimmungen, wonach die Steuersätze ab einem Einkommen von 300'000 Franken und einem Vermögen ab fünf Millionen Franken wieder sinken. Das Obwaldner Stimmvolk hat diese Bestimmungen in einem Nachtrag zum Steuergesetz am 11. Dezember 2005 mit rund 86 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

Laut den Lausanner Richtern verstossen degressive Steuertarife grundsätzlich gegen die Bundesverfassung. Bestimmte höhere Einkommensgruppen würden privilegiert, indem sie verhältnismässig weniger Steuern bezahlen müssten als tiefere. Dadurch werde das allgemeine Rechtsgleichheitsgebot verletzt, das in der Verfassung für den Bereich der Steuern durch den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit konkretisiert werde. Dieses Prinzip lasse nur progressive oder proportionale Steuertarife zu.

Degressive Steuertarife auch in Schaffhausen
Die ungleiche Behandlung der Steuerpflichtigen könne auch durch den an sich legitimen Steuerwettbewerb unter den Kantonen nicht gerechtfertigt werden. Neben Obwalden kennt in der Schweiz nur der Kanton Schaffhausen degressive Tarife, die er nun ebenfalls wird anpassen müssen.

Die ebenfalls beschlossene Senkung der Gewinn- und Kapitalsteuern für juristische Personen auf den immer noch landesweit tiefsten Steuersatz wurde von den Beschwerdeführern nicht angefochten. Seit Anfang 2006 sind die Änderungen in Kraft.

Zisyadis: Auch ein Signal an Europa
Der prominenteste der vier Beschwerdeführer, PdA-Nationalrat Josef Zisyadis, sprach von einem sehr wichtigen Sieg. «Wir haben im Steuerkannibalismus zwischen den Kantonen die Bremse gezogen», sagte er nach der Urteilsverkündung in Lausanne. Erstaunt zeigte sich Zisyadis von der Deutlichkeit, mit der das Urteil gefällt wurde. Der Entscheid sei auch ein Signal an Europa, dass die Schweiz ihre Probleme lösen könne. «Wir machen unsere Aufgaben selber», sagte der Waadtländer vor den Medien. Zisyadis, der den Kampf gegen das Obwaldner Steuersystem lanciert hatte, bedankte sich auch bei seinen Mitstreitern. «Das zeigt, das es keinen Grund gibt, zu verzweifeln», sagte er.

Dass das Gericht auf seine eigene Beschwerde nicht eintrat, konnte er leicht verschmerzen. Die Richter hatten Zisyadis die Beschwerdelegitimation aberkannt, weil er nie wirklich einen steuer- oder zivilrechtlichen Wohnsitz in Obwalden gehabt habe. Zisyadis hatte im Januar 2006 seine Schriften vom Kanton Waadt nach Sachseln verlegt, um Beschwerde führen zu können. Ende April 2006 verlegte er seinen Wohnsitz wieder zurück.

Obwalden prüft Sofortmassnahmen
Die Obwaldner Regierung habe vom Entscheid des Bundesgerichtes Kenntnis genommen und unterziehe sich dem Entscheid, heisst es in einer ersten Stellungnahme. Sie wolle dem Kantonsrat möglichst bald eine Anpassung des Steuergesetzes unterbreiten. Weil das Bundesgericht den betreffenden Artikel des Obwaldner Steuergesetzes aufgehoben hat, fehlt für die Steuerveranlagung 2006 einstweilen eine gesetzliche Grundlage. Die Regierung will nun rechtliche Sofortmassnahmen prüfen, um neue, verfassungskonforme Steuertarife zu erlassen.
Auch Bürgerliche waren skeptisch
Schon bei der Beratung im Kantonsparlament meldete im Herbst 2005 die SP Bedenken an. Mit der Degression werde die Steuergerechtigkeit verletzt und damit ein Grundwert des Zusammenlebens in Frage gestellt. Inzwischen sind auch verschiedenen Bürgerlichen Bedenken gekommen. Sie befürchteten, das Image des Kantons könnte darunter leiden. Erst gestern meinte ein Vertreter der FDP im Obwaldner Kantonsrat, der degressive Tarif sei auf lange Zeit nicht haltbar. Die Obwaldner Regierung hatte nach Einreichung der Beschwerde wieder immer betont, sie werde das Urteil des Bundesgerichtes akzeptieren und ihre Hausaufgaben machen.

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