Schweiz

Lombardi muss ins Gefängnis

05. Juni 2007, 21:41

Zum zweiten Mal erhält Filippo Lombardi eine bedingte Strafe für Verkehrsdelikte. Die erste soll der Tessiner CVP-Ständerat nun absitzen. Mit einem Rekurs will er sein Amt retten.

CVP-Ständerat Filippo Lombardi.
CVP-Ständerat Filippo Lombardi.
Von René Lenzin, Lugano

Per Dekret hat die Tessiner Staatsanwaltschaft Filippo Lombardi zu einer Busse von 3000 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagen à 360 Franken verurteilt. Und sie hat eine bedingt ausgesprochene Gefängnisstrafe von 15 Tagen aus dem Jahre 2001 in eine unbedingte umgewandelt. Wird dieses Urteil rechtskräftig, muss Lombardi nicht nur ins Gefängnis, sondern auch als Ständerat zurücktreten. Denn nach wiederholten Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz hatte er mit seiner Partei vereinbart, sein Amt im Falle einer rechtskräftigen und unbedingten Haftstrafe abzugeben.

Noch ist es allerdings nicht so weit. Lombardi hat nämlich Rekurs gegen das jüngste Urteil angekündigt. Er streitet zwar nicht ab, am 7. April 2005 mit zu viel Alkohol im Blut einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Aber er macht dafür Herzprobleme geltend, die ihn in der Folge zu einer Operation gezwungen hätten. Ein Gutachten, das die Staatsanwaltschaft beim rechtsmedizinischen Institut der Universität Zürich bestellt hat, kommt hingegen zum Schluss, dass ein Schlafanfall Lombardis zum Unfall geführt habe.

Kein Urteil vor den Wahlen
Da Lombardi ebenfalls eine Expertise hat anfertigen lassen, will er ein Gericht «über diese unterschiedlichen medizinischen Meinungen» urteilen lassen, wie er gestern mitteilte. Als nächstes wird sich daher ein Tessiner Einzelrichter mit seinem Fall zu befassen haben. Das hat für ihn den Vorteil, dass es mit allen Rekursmöglichkeiten einige Jahre dauern dürfte, bis ein definitives Urteil vorliegt. Mit Sicherheit muss er nicht damit rechnen, vor den eidgenössischen Wahlen dieses Herbstes rechtskräftig verurteilt zu sein.

Dies ist insofern von Bedeutung, als Lombardi angekündigt hat, für eine dritte Amtszeit als Ständerat kandidieren zu wollen: «Ich bin bereit, mich dem Urteil der Wähler für ein neues Mandat zu unterziehen», liess er gestern verlauten. Voraussetzung ist allerdings, dass ihn die Tessiner CVP überhaupt wieder nominiert. Die Spitze der Kantonalpartei kam gestern zu einer Sitzung zusammen, hat aber noch nichts entschieden. Man werde in den nächsten Tagen kommunizieren, wie es weitergehe, sagte Sekretär Claudio Franscella.

Die Kantonalpartei steht vor einem heiklen Entscheid. Etliche Mitglieder hatten bereits nach dem Unfall von 2005 darauf gedrängt, Lombardi fallen zu lassen. Aber sie verfügt kaum über valable Alternativen zum umtriebigen Chef des Privatfernsehens «TeleTicino». Und mit der SP sowie der Lega dei Ticinesi stehen zwei Parteien da, die der CVP den Sitz streitig machen könnten. Laut seinem Communiqué will Filippo Lombardi den Entscheid der Partei «ohne Vorbehalte» akzeptieren. Auf Nachfrage schloss er aus, allenfalls für eine andere Partei zu kandidieren. Entsprechende Angebote hatte er etwa von Lega-Präsident Giuliano Bignasca erhalten.

Keinen Handlungsbedarf ortet derzeit die nationale Partei. Es sei das gute Recht Lombardis, Einspruch zu erheben, sagte Fraktionspräsident Urs Schwaller. Erst nach einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung müsse Lombardi die vereinbarten Konsequenzen ziehen. Keinen Kommentar wollte der Freiburger Ständerat zur erneuten Kandidatur seines Tessiner Ratskollegen abgeben. Das sei Sache der Kantonalpartei.

Geldstrafen für Urkundenfälschung
Das heutige Urteil der Tessiner Justiz umfasst auch das Delikt der Urkundenfälschung. Als Chefredaktor des «Giornale del Popolo» hatte Lombardi in den 90er-Jahren geholfen, Auflagezahlen zu manipulieren. Nach anfänglichem Leugnen hat er diese Tat gestanden. Für die Fälschungen erhielten neun weitere Personen Geldstrafen von 10 bis 70 Tagen.

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