Schweiz

Nein zu Einbürgerungs-Initiative

07. Juni 2007, 21:32

Der Nationalrat lehnt die SVP-Initiative «für demokratische Einbürgerungen» ab. Er versucht wie der Ständerat, Demokratie und Rechtsstaat zu versöhnen. Urnenentscheide sollen möglich bleiben, negative Entscheide aber anfechtbar sein.

Angeregte Diskussion: Die Herren Nationalräte Felix Mueri (SVP, LU), Hans Fehr (SVP, ZH), Adrian Amstutz (SVP BE) und Kurt Fluri (FDP SO).
Angeregte Diskussion: Die Herren Nationalräte Felix Mueri (SVP, LU), Hans Fehr (SVP, ZH), Adrian Amstutz (SVP BE) und Kurt Fluri (FDP SO).
Von Roland Schlumpf, Bern

Am Schluss war das Ergebnis eindeutig: 117 Mitglieder des Nationalrates empfehlen die SVP-Volksinitiative «Für demokratische Einbürgerungen» zur Ablehnung, 63 raten dem Volk zu einer Annahme. Der Versuch der Grünen und einer Mehrheit der Sozialdemokraten, die Initiative für Ungültig zu erklären, scheiterte hingegen mit 49 zu 132 Stimmen deutlich. Vorausgegangen war eine epische Auseinandersetzung, die sich nicht nur um die Gültigkeit der Initiative und der Empfehlung an das Volk, sondernauch um einen möglichen Gegenvorschlag drehte.

Ausgangspunkt für das Seilziehen sind zwei Urteile des Bundesgerichts aus dem Jahr 2003. Das Gericht sprach sich im Fall der Gemeinde Emmen gegen ablehnende Einbürgerungsentscheide ohne Begründung und ohne Beschwerdemöglichkeit aus. Es trug damit einem Wandel in der Rechtslehre in den 90er-Jahren Rechnung und schob insbesondere der in vielen Gemeinden gängigen Einbürgerung an der Urne den Riegel. Die SVP will nun mit ihrer Initiative den alten Zustand wieder herstellen. Die Partei weigert sich, die Einbügerung als Verwaltungsakt zu verstehen. Sie setzt sich für eine Einbürgerung als politischen Entscheid ein, der folglich weder zu begründen noch rekursfähig ist.

Die SVP-Fraktion schob zur Erläuterung ihres Anliegens gleich eine Vielzahl von Votanten in Position. Allen voran Parteipräsident Ueli Maurer, der durch den Entscheid des Bundesgerichts die Souveränität des Volkes in Frage gestellt sieht: «Der gleiche Verfassungstext wird nun vom Gericht einfach anders interpretiert.» Die Grünen widersprachen: Vor dem Urteil des Bundesgerichts habe es überhaupt keine Interpretation gegeben. Der Freisinnige Kurt Fluri argumentierte ähnlich. Lange habe niemand an den Einbürgerungsverfahren Anstoss genommen. Entsprechend sei das Bundesgericht zu gar keiner Stellungnahme veranlasst gewesen.

Die ganze Kraftmeier half aber nichts
Andere SVP-Nationalräte fuhren weit gröberes Geschütz auf als ihr Präsident Mauer. Ulrich Schlüer sprach von einer kalten Entmachtung des Volkes und warnte vor den Folgen oberflächlicher Einbügerungen: «Seebach, Steffisburg und Rhäzüns lassen grüssen» rief er in den Saal und gab zu erkennen, worum es der SVP mit dieser Initiative wirklich geht: Nicht um staatsrechtliche Klarheit, sondern um Ausländerpolitik.

Schlüer und seine Mitstreiter machen die seit 2003 angepassten Verfahren für die zunehmende Zahl von Einbürgerungen verantwortlich. Bei Urnenentscheiden, gäbe es weniger Einbürgerungen, ist die SVP überzeugt. Deshalb wurden die SVP-Vertreter nicht müde, die Einbürgrungsstatistiken zu zitieren, mit einem Höchststand von 47'607 im letzten Jahr. Die Hälfte davon stammen aus der Türkei und Ex-Jugoslawien, beklagte Jasmin Hutter. Für den Schweizer demokraten Bernhard Hess ist das skandalös, umso mehr als mit diesen «Masseneinbürgerungen» die Sozial- und Kriminalstatistiken beschönigt würden. «Dieses Versteckspiel muss aufhören» schlug SVP-Nationalrat Theophil Pfister in die gleiche Kerbe.

Die ganze verbale Kraftmeierei half indessen wenig. Alle andern Parteien liessen sich nicht von ihrem Kurs abbringen. Sie erteilten staatspolitischen Unterricht, erläuterten die Bedeutung eines sorgfältig austarierten Verhältnisses zwischen Rechtsstaat und Demokratie. Sie kritisierten , die SVP unterstelle, die aktuellen Einbürgerungsverfahren seien undemokratisch. Alle Verfahren seien aber demokratisch legitimiert. Auch Einbürgerungskommissionen und Exekutiven, können demokratisch entscheiden, hielt die freisinnige Christa Markwalder Bär fest.

Gemeinsam war allen Gegnern der SVP-Initiative die Angst vor Willkür und Diskriminierung. Sie plädierten daher für die Parlamentarische Initiative von FDP-Ständerat Thomas Pfisterer, welche die Einbügerung als Mischform zwischen politischem Akt und Verwaltungsakt sieht. Sie unterscheidet sich von der Volksinitiative der SVP vor allem in der Begründungspflicht und der Beschwerdemöglichkeit bei ablehnenden Entscheiden. Der Nationalrat beschloss mit 103 zu 74 Stimmen darauf einzutreten. Die zuständige Kommission wird dazu die Details ausarbeiten.

In der Gesamtabstimmung über die Initiative waren die Reihen bei der FDP und der CVP im Gegensatz zur SP und den Grünen nicht geschlossen. Mit der SVP stimmten vier Christdemokraten (Jakob Büchler, Walter Jermann, Arthur Loepfe und und Ruedi Lustenberger) sowie sieben Freisinnige (Serge Beck, Otto Ineichen, Edi Engelberger, Filippo Leutenegger, Philipp Müller, Walter Müller und Georges Theiler). Zwölf Mitglieder der CVP- und der FDP-Fraktion nahmen schon gar nicht an der namentlichen Abstimmung teil.

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