Schweiz

Sterbehelfer unter Bundesaufsicht

22. Juni 2007, 07:41

Der Ständerat verhandelte über Leben und Tod: Er will Suizidhilfeorganisationen in Zukunft kontrollieren lassen. Justizminister Christoph Blocher wehrte sich vergeblich dagegen.

Hilfsmaterialien für das Ableben auf eigenen Wunsch.
Hilfsmaterialien für das Ableben auf eigenen Wunsch.
Von Verena Vonarburg, Bern

Der Sterbetourismus, gefördert vom Suizidhilfe-Verein Dignitas, verschafft der Schweiz seit geraumer Zeit zweifelhafte Medienpräsenz im Ausland: Dass vor allem Deutsche nach Zürich reisen, um todbringende fünfzehn Gramm Natriumpentobarbital verdünnt in etwas Wasser zu trinken, sorgt für Schlagzeilen. Wer in unserem Land jemandem beim Sterben hilft, ohne selbst einen Gewinn daraus zu ziehen, wird nicht bestraft.

Doch obwohl sich Suizidhelfer bei ihrem Tun in einer Grauzone bewegen, konnte sich Bundesbern bis anhin nicht dazu durchringen, präzisere Vorgaben zu formulieren. Justizminister Christoph Blocher konnte letzten Frühling den Gesamtbundesrat überzeugen, nichts zu tun. Das wiederum schluckt das Parlament nicht: Der Ständerat hat heute mit 19 zu 7 Stimmen einer Motion des Urner CVP-Manns Hansruedi Stadler zugestimmt: Der Bundesrat soll ein Gesetz für die Aufsicht über Sterbehilfeorganisationen schaffen.

Grenze «sehr schnell überschritten»
Stadler betont, in diesem Bereich sei die Grenze zwischen legalem und strafbarem Verhalten «sehr schnell überschritten». Dem sei nur mit einem Aufsichtsgesetz beizukommen. Gerade das sei der falsche Weg, kontert Blocher. Der Bundesrat habe sich seinen Entscheid nicht leicht gemacht, der Schutz des Lebens sei die wichtigste Aufgabe des Lebens, aber die bestehenden Gesetze genügten in diesem Fall. Es ist seiner Meinung nach Sache der Strafverfolgungsbehörden, Missbräuche zu ahnden. Die grosse Gefahr eines neuen Gesetzes sei, dass es einer Legitimation von Sterbehilfeorganisationen gleich komme. «Statt eine Fremdtötung zu verhindern, würde ein solches Gesetz diese in der Praxis fördern.»

Dass sich Blocher gegen ein Aufsichtsgesetz sträube, sei «vernünftig» sagte Ludwig A. Minelli von Dignitas kürzlich auf Anfrage. Nun hält er in einem Communiqué fest, Dignitas begrüsse den Entscheid des Ständerats. Die Behörden müssten sich dadurch «erstmals mit den wirklichen Tatsachen im Bereich der Leistung von Beihilfe zum Suizid vertraut machen». Von Missständen könne keine Rede sein.

Exit wirft Bundesrat Feigheit vor
Andreas Blum, Vorstandsmitglied von Exit, spricht sich für eine strenge Aufsicht aus und begrüsst deshalb den Entscheid. Er wirft dem Bundesrat Feigheit vor: «Die Flucht aus der Verantwortung ist inakzeptabel.» Es gebe nun einmal problematische Grenzüberschreitungen, und dem könne nur mit einem Gesetz auf Bundesebene begegnet werden. In jedem Fall müsse verhindert werden, «dass mit dem Tod von Menschen ein Geschäft gemacht werde». Finanzielle Transparenz sei deshalb eine absolute Bedingung. Auch minimale Standards für Sterbebegleitungen punkto Ausbildung, psychologische Schulung sowie medizinische und juristische Kenntnisse seien unerlässlich: «In diesem hochsensiblen Bereich braucht es gut geerdete Persönlichkeiten mit Lebenserfahrung, aber ohne missionarische Attitüde.»

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