Schweiz

SBB halten an Drogentests fest

12. Juli 2007, 16:24

Die SBB übergehen die Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschützers und lassen ihre Mitarbeiter weiter zum Drogentest antreten. Die SBB begründen das Vorgehen mit der Sicherheit.

Auch Lokführer werden zum Drogentest gebeten.
Auch Lokführer werden zum Drogentest gebeten.
Mitarbeitende im sicherheitsrelevanten Bereich wie Lokführer, Zugpersonal und Rangierer unterliegen strengen Auflagen, wie die SBB heute mitteilten. Diese Bestimmungen beruhten auf Vorgaben des Bundesamtes für Verkehr (BAV). Deshalb wolle man an den Tests auf Suchtmittelrückstände festhalten.

Wenn das Freizeitverhalten der Angestellten die Verkehrssicherheit nicht tangiere, seien diesbezügliche Vorschriften nicht zulässig, hatte der Datenschützer Hanspeter Thür Ende Mai das Vorgehen der SBB kritisiert.

Nulltoleranz bei Drogen
«Wir akzeptieren keine Toleranzgrenze, die implizit den Konsum von illegalen Drogen gutheisst», sagte SBB-Sprecher Roland Binz heute auf Anfrage. Bei der Sicherheit gebe es keine Kompromisse.

Thür bemängelte vor allem, dass Mitarbeitende auch ohne konkreten Verdacht getestet werden können. Ohne Verdacht seien mit Blick auf die Bahnreform 2 nur Atem-Alkoholtests jederzeit möglich. Thür empfahl den SBB, Grenzwerte für Drogen- und Alkoholtests einzuführen. Würden die Werte beim Test unterschritten, sollten die Daten nicht bearbeitet werden.

Die Tests beim Eintritt ins Unternehmen sind gemäss SBB in den meisten Fällen einmalig. Bei einem begründeten Verdacht werde der Test jedoch zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt.

Alterslimit aufgehoben
Die SBB kommen Thür bei seiner Empfehlung zur Aufhebung des Alterslimits von 40 Jahren entgegen. Man sei eigentlich bei den Bewerbern nicht von über 40-jährigen Kiffern ausgegangen, sagte Binz dazu.

Auch mit der Festlegung von Grenzwerten sind die SBB einverstanden. Die Zuständigkeit dafür liege aber beim Bundesrat. Alle anderen Empfehlungen des Datenschützers lehnen die SBB ab. Es sei nun Sache Thürs, ob er die Angelegenheit dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) vorlegen wolle, das dann abschliessend entscheiden werde.

Der Datenschutzbeauftragte war am Nachmittag nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

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